# taz.de -- Streit um Mappus-Deal: Altlast bleibt am Ländle hängen
       
       > Baden-Württemberg versucht, einen Teil des EnBW-Kaufpreises
       > zurückzubekommen – und scheitert vor einem Schiedsgericht.
       
 (IMG) Bild: Hier versucht er gerade den EnBW-Kauf zu rechtfertigen: Stefan Mappus 2010
       
       Freiburg taz | Das Land Baden-Württemberg bleibt auf dem Kaufpreis sitzen,
       den es im Dezember 2010 für 45 Prozent der EnBW-Anteile bezahlt hatte. Das
       hat jetzt das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer ICC
       entschieden.
       
       Anlass der Klage des Landes war eine Altlast aus der Ära von Stefan Mappus
       (CDU). Der damalige Ministerpräsident hatte in einer Nacht-und-Nebel-Aktion
       ein Aktienpaket des Karlsruher Energiekonzerns für 4,7 Milliarden Euro von
       der französischen EDF übernommen. Dabei hatte er nicht nur deutlich mehr
       als den damaligen Marktpreis der Aktien bezahlt, sondern auch noch den
       Landtag umgangen. Dies stufte der Staatsgerichtshof des Landes anschließend
       als verfassungswidrig ein.
       
       Heute ist Mappus Vorstand einer IT-Beratungsfirma. Nachdem ihn die Wähler
       im März 2011 aus dem Amt katapultiert hatten, wollte die grün-rote
       Regierung das für die Landeskasse desaströse Geschäft zumindest teilweise
       korrigieren. Im Februar 2012 klagte sie vor dem Schiedsgericht gegen die
       EDF auf Rückzahlung von 840 Millionen Euro. Aufgrund des europäischen
       Beihilferechts bestehe bei einem überhöhten Kaufpreis ein Rückforderungs-
       beziehungsweise Rückabwicklungsanspruch.
       
       Das Land berief sich darauf, dass es in den Akten zum Kauf keine Hinweise
       darauf gab, dass der Preis mittels anerkannter Standards ermittelt und
       überprüft worden war. Bei einer Überprüfung des Deals hatte bereits die
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG dargelegt,
       dass die Bewertung Mängel aufwies. Ebenso untermauerte ein von der
       Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Wertgutachten die Auffassung des
       Landes.
       
       ## Die neue Finanzministerin ist „überrascht“
       
       Dem allen folgte das Schiedsgericht jedoch nicht. Die neue grüne
       Finanzministerin Edith Sitzmann zeigte sich „überrascht“ und sagte: „Wir
       bedauern das Ergebnis sehr.“ Über weitere Details oder die weitere
       Vorgehensweise des Landes wollte sie noch nicht sprechen, denn der
       Schiedsspruch fiel auf ihren ersten Arbeitstag als Ministerin. Bestätigt
       sah sich freilich Mappus, der aus der Entscheidung schloss, die Klage sei
       „politisch motiviert, aber sachlich unbegründet“. Einst hatten alle
       Beteiligten den Gang vor ein ordentliches Gericht im Kaufvertrag
       ausgeschlossen. Eine transparente juristische Aufarbeitung des Falls ist
       also verbaut: Schiedsverfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit
       statt.
       
       Die Unabhängigkeit privater Gerichte steht in Zweifel. So sieht sich die
       ICC laut ihrer Selbstdarstellung als „branchenübergreifende Vertretung der
       Weltwirtschaft gegenüber internationalen Institutionen und nationalen
       Regierungen“. Deshalb sind solche Schiedsgerichte, auch beim
       US-europäischen Freihandelspakt TTIP umstritten.
       
       16 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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