# taz.de -- Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs: Türkei diskriminiert Aleviten
       
       > Seit Jahren kämpfen die Aleviten um staatliche Anerkennung in der Türkei.
       > Bringt ein Urteil aus Straßburg die Wende?
       
 (IMG) Bild: Türkei: Um die Religionsfreiheit der Aleviten ist es schlecht bestellt
       
       STRAßBURG dpa | Die Türkei verletzt nach einem Urteil des Europäischen
       Gerichtshofs für Menschenrechte die schätzungsweise 20 Millionen Aleviten
       im Land in ihrer Religionsfreiheit. Sie seien ohne objektive und
       einsichtige Begründung deutlich schlechter gestellt als die Mehrheit der
       sunnitischen Muslime, entschieden die Straßburger Richter am Dienstag.
       Damit hatte eine Beschwerde von mehr als 200 Aleviten Erfolg. Sie wollen
       unter anderem erreichen, dass ihre Gebetshäuser und Gottesdienste offiziell
       anerkannt werden.
       
       Als zweitgrößte türkische Religionsgemeinschaft erheben sie zudem Anspruch
       auf staatliche Fördermittel und treten dafür ein, dass ihre religiösen
       Führer Beamtenstatus bekommen. Die Regierung in Ankara hatte ein
       entsprechendes Gesuch 2005 zurückgewiesen. Türkische Gerichte bestätigten
       diese Entscheidung. Sie wurde damit begründet, dass die Aleviten eine
       religiöse Bewegung innerhalb des Islams seien.
       
       Nach Auffassung der Straßburger Richter verkennt das den religiösen
       Charakter des alevitischen Glaubens, der tief in der türkischen Geschichte
       und Gesellschaft verankert sei. Wie sie ihre Religion verstehen, sei Sache
       der Gläubigen und nicht des Staates.
       
       Aleviten leben nicht nach den fünf Säulen des Islam. So pilgern sie zum
       Beispiel nicht nach Mekka und fasten auch nicht im Ramadan. Frauen und
       Männer sind gleichgestellt und beten im selben Raum.
       
       ## Eklatantes Ungleichgewicht
       
       Was die Stellung der Aleviten im Vergleich zu den Sunniten angeht, sprechen
       die Richter von einem „eklatanten Ungleichgewicht“. Die Restriktionen
       hätten in vielerlei Hinsicht Nachteile für die Organisation und
       Finanzierung des religiösen Lebens. Die Begründung, die der türkische Staat
       dafür abgebe, sei „weder relevant noch ausreichend in einer demokratischen
       Gesellschaft“.
       
       Das Urteil wurde von der Großen Kammer des Gerichtshofs gesprochen und ist
       damit unanfechtbar. Für die Mitgliedstaaten des Europarats sind die Urteile
       aus Straßburg bindend, das heißt, sie müssen die beanstandeten
       Menschenrechtsverstöße in Zukunft vermeiden. Wie die Türkei mit dem
       Richterspruch umgeht, war zunächst unklar.
       
       27 Apr 2016
       
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