# taz.de -- Pläne der Bundesregierung: Soldaten im Inland
       
       > Um gegen Terrorgefahren vorzugehen, erwägt die Bundesregierung
       > Inlandseinsätze der Bundeswehr. Dafür muss das Grundgesetz geändert
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Fühlen Sie sich jetzt so richtig sicher?
       
       Berlin dpa | Die Bundesregierung erwägt eine Gesetzesänderung für den
       Einsatz der Bundeswehr im Inland unter anderem bei Terrorgefahr oder
       Bedrohung der Sicherheit. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung unter
       Berufung auf einen Entwurf für ein neues Weißbuch zur Sicherheitspolitik
       und zur Zukunft der Bundeswehr.
       
       Seit längerem dringen Unionspolitiker auf eine entsprechende
       Grundgesetzänderung. Neben klaren Kompetenzen bei der Terrorabwehr wird
       auch gefordert, dass die Bundeswehr regulär in der Flüchtlingshilfe zum
       Einsatz kommt.
       
       In der SPD treffen die Forderungen auf Skepsis. „Die Durchsetzung der
       staatlichen Gewalt ist und bleibt Aufgabe der Polizei“, sagte der
       verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, dem
       Kölner Stadt-Anzeiger. Statt der ohnehin bereits überlasteten Bundeswehr
       zusätzliche Aufgaben aufzuhalsen, sei es sinnvoller, die Polizei
       entsprechend aufzustocken.
       
       Bislang kann die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im „Fall des
       inneren Notstandes“ einsetzen, wie die Süddeutsche Zeitung aus dem Entwurf
       des Weißbuches zitiert. „Charakter und Dynamik gegenwärtiger und
       zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier
       Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der
       Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer
       Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.“ In dem Entwurf, der
       im Juni ins Kabinett eingebracht werden soll, sei zudem auch von
       flexibleren Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Ausland die Rede.
       
       Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit
       im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf als Konsequenz aus den Erfahrungen
       der Zeit im Nationalsozialismus im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt
       werden. Dazu zählen Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, die
       Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen
       demokratischen Grundordnung oder die Amtshilfe für eine andere Behörde wie
       jetzt bei der Flüchtlingskrise. Seit vielen Jahren gibt es immer wieder
       Diskussionen darüber, ob die Regelungen im Grundgesetz noch zeitgemäß sind.
       
       12 Apr 2016
       
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