# taz.de -- Geplantes Abtreibungsverbot in Polen: Proteste gegen Hardliner
       
       > Die Regierungspartei PiS und die katholische Kirche unterstützen einen
       > Gesetzentwurf, der Abtreibung fast ganz verbietet. Tausende
       > demonstrieren.
       
 (IMG) Bild: Polnische Abtreibungsbefürworter kritisieren die geplante Gesetzesänderung
       
       WARSCHAU afp | Tausende Menschen haben am Sonntag vor dem polnischen
       Parlament gegen eine [1][geplante Verschärfung der Abtreibungsgesetze]
       protestiert. Zahlreiche Demonstranten, darunter viele Frauen, hielten
       Kleiderbügel aus Draht in die Höhe, als drastisches Symbol für brutale
       Abtreibungsmethoden in früheren Zeiten, als verzweifelte Frauen auf
       lebensgefährliche Art selbst abtrieben. „Zugegeben, das ist ein extremes
       Symbol“, sagte eine junge Demonstrantin, aber es müsse ein deutliches
       Zeichen gesetzt werden.
       
       Zu der Demonstration in Warschau hatte die linke Partei Razem aufgerufen.
       Auf Transparenten wurden die Befürworter des Gesetzesentwurfs als „Taliban“
       bezeichnet und Polen als „Hölle für Frauen“. Andere riefen: „Make Love not
       PiS“ mit Blick auf die rechtskonservative Regierungspartei Recht und
       Gerechtigkeit (PiS). Die PiS und die katholische Kirche in Polen
       unterstützen den Entwurf für eine Verschärfung des Abtreibungsrechts.
       Ähnliche Proteste waren in mehreren weiteren polnischen Städten
       angekündigt.
       
       In allen Kirchengemeinden wurde am Sonntag ein Schreiben an die Gläubigen
       verlesen, in dem die Bischöfe ihre Unterstützung für eine Verschärfung der
       Abtreibungsregeln bekräftigten. Darin heißt es, dass es nicht bei dem 1993
       gefundenen Kompromniss-Gesetz bleiben könne.
       
       Das in Polen geltende Abtreibungsrecht ist bereits sehr restriktiv. Es
       erlaubt Abtreibungen nur in drei Fällen: Bei einer Bedrohung für Leib und
       Leben der Mutter, einer festgestellten irreversiblen schweren Schädigung
       des Embryos sowie bei einer durch Vergewaltigung oder Inzest
       herbeigeführten Schwangerschaft. Die geplanten verschärften Regeln wollen
       nur noch die Lebensgefahr für die Frau als Abtreibungsgrund gelten lassen.
       
       4 Apr 2016
       
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