# taz.de -- Prozess gegen Rechtsextreme: Aus T-Shirt wird ’ne Uniform
       
       > Ein Mitglied der verbotenen Kameradschaft „Weisse Wölfe Terrorcrew“ wurde
       > zu einer Geldstrafe verurteilt, er und 13 Gleichgesinnte trugen
       > einschlägige T-Shirts.
       
 (IMG) Bild: Eben keine Fußballfans: In diesen einheitlichen T-shirts machen sich die TrägerInnen strafbar
       
       HAMBURG taz | Falsches T-Shirt am falschen Ort: So lässt sich
       zusammenfassen, was das Hamburger Landgericht am Mittwoch im Berufungsfall
       des bekennenden Rechtsextremen Sandy Ludwig entschieden hat. Der Anhänger
       der vor knapp zwei Wochen verbotenen Kameradschaft „Weisse Wölfe
       Terrorcrew“ wurde erneut wegen des Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot
       verurteilt.
       
       „Sie haben vorsätzlich gehandelt“, begründete die Vorsitzende Richterin
       ihre Entscheidung, mit der sie ein Urteil des Amtsgerichts Harburg aus dem
       August 2015 bestätigte. Ludwig war damals wegens des Tragens eines T-Shirts
       mit rechtsradikaler Parole zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à acht
       Euro verurteilt worden. Der Vorwurf: Der 35-Jährige und weitere Gäste
       sollen im Juni 2014 bei einer Geburtstagsfeier in einem Lokal in
       Hamburg-Marmstorf T-Shirts mit der Aufschrift „Weisse Wölfe Terrorcrew“ und
       einem stilisierten Schlagring getragen haben.
       
       Auch vor Gericht zeigte Ludwig seine politische Gesinnung ganz offen. Er
       kam begleitet von zwei Kameraden in den Sitzungssaal und sein großes
       Wolfs-Tattoo auf der rechten Halsseite verbarg er nicht. Unter seiner
       schwarzen Outdoorjacke trug er ein T-Shirt auf dem ein Galgen prangte und
       dazu der Satz: „Man sieht sich immer zweimal im Leben – Weisse Wölfe“. Er
       war in der Verhandlung nicht einsichtig. „Ich wusste nicht, dass das
       strafbar ist“, sagte er über das Tragen des einschlägigen T-Shirts. „Wenn
       Fans zusammen zu einem Fußballspiel mit gleichen Trikots fahren, wird das
       auch nicht verfolgt.“
       
       Die „Weisse Wölfe Terrorcrew“ ist aber kein Fußball-Fanclub, sondern ging
       2008 aus der Fangruppe der Rechtsrockband „Weisse Wölfe“ hervor. Die Band
       fiel durch massive Hetze gegen Ausländer und Menschen jüdischen Glaubens
       auf. Im Song „Unsere Antwort“ heißt es etwa: „Für unser Fest ist nichts zu
       teuer – 10.000 Juden für ein Freudenfeuer.“
       
       Seit der Gründung der Kameradschaft fanden sich Anhänger in Brandenburg,
       Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und in
       Berlin. Vor allem in Hamburg und Umgebung fiel die Gruppe durch Straf- und
       Gewalttaten auf, sie griffen Menschen an, die sie als „nicht deutsch“
       ausmachten, prügelten sich mit der Polizei, führten einen Fackelmarsch
       gegen den „Volkstod“ durch und richteten gemeinsam mit der NPD an der Elbe
       den „Tag der deutschen Zukunft – Unser Signal gegen Überfremdung“ aus. Der
       Generalbundesanwalt leitete 2012 ein Verfahren wegen des Verdachts der
       Bildung einer terroristischen Vereinigung ein, das auch die Sektion Hamburg
       betraf.
       
       In ihrer Urteilsbegründung hob die Richterin gestern nun hervor, dass die
       Kombination aus abgesprochen einheitlicher Kleidung mit einem klaren
       rechten Bekenntnis und offener Gewaltsymbolik das Urteil des Amtsgerichts
       Harburg rechtfertigte. Auch die Farbkombination aus schwarz-weiß-rot sei
       ein klares Bekenntnis zur politisch rechten Szene.
       
       Ludwig und 15 Gleichgesinnte waren am Abend des 26. Juli 2014 aber nicht
       auf dem Weg zu einem Fußballspiel, sondern feierten in einem Lokal
       Geburtstag. 14 Gäste trugen an diesem Abend besagtes T-Shirt mit dem
       Aufdruck „Weisse Wölfe Terrorcrew“. Diesen einheitlichen Aufzug bemerkten
       nicht nur andere Gäste in und vor der Kneipe, auch im nahegelegenen
       Supermarkt fielen Ludwig und die anderen in ihren Shirts auf.
       
       Die Polizei wurde alamiert. Ludwig und die anderen folgten der Anweisung
       der Polizisten und drehten ihre T-Shirts auf links. Strafbefehle wegen des
       Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot folgten und in erster Instanz
       verurteilte das Amtgericht Harburg Ludwig, der bereits wegen einschlägiger
       Straftaten vorbestraft ist, zu einer Geldstrafe von insgesamt 960 Euro –
       dieses Urteil wurde nun bestätigt.
       
       30 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) Schwerpunkt Neonazis
 (DIR) Prozess
 (DIR) Weisse Wölfe Terrorcrew
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) Rechtsextremismus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kommentar Verbot der „Weissen Wölfe“: Geringe Symbolkraft
       
       Das Verbot der „Weisse Wölfe Terrorcrew“ ist richtig. Mehr Wirkung hätte
       aber eine bessere Aufklärung der Anschläge auf Flüchtlingsheime.
       
 (DIR) Razzia gegen rechtsextreme Gruppierung: „Weisse Wölfe Terrorcrew“ verboten
       
       Der rechtsextreme Verein wurde am Mittwoch von Innenminister de Maizière
       für illegal erklärt. Seit dem Morgen laufen Durchsuchungen in zehn
       Bundesländern.
       
 (DIR) Rechtsextremismus: Glimpflich davongekommen
       
       In Schöneweide jagen Neonazis einen Mann durch die Brückenstraße. Das
       Gericht stellt die Verfahren ein – obwohl die Männer einer „Terrorcrew“
       angehören.
       
 (DIR) Razzien bei Neonazi-Netzwerk: „Werwolf-Kommando“ im Visier
       
       Europaweit wurden beim rechsextremen „Werwolf-Kommando“ Durchsuchungen
       durchgeführt. Der Verdacht: „Gründung einer terroristischen Vereinigung“.