# taz.de -- Kommentar Verbot der „Weissen Wölfe“: Geringe Symbolkraft
       
       > Das Verbot der „Weisse Wölfe Terrorcrew“ ist richtig. Mehr Wirkung hätte
       > aber eine bessere Aufklärung der Anschläge auf Flüchtlingsheime.
       
 (IMG) Bild: Beschlagnahmtes Material einer rechtsextremen Gruppe.
       
       Ein Verbot kann viel bedeuten. Am Mittwochmorgen löste Bundesinnenminister
       Thomas de Maizière auf Grundlage des Vereinsgesetzes [1][das rechtsextreme
       Kameradschaftsnetzwerk „Weisse Wölfe Terrorcrew“ (WWT) auf]. In zehn
       Bundesländern suchten Polizeikräfte 16 Anhänger auf, durchsuchten 15
       Objekte und stellten Propagandamaterial, Datenträger und Waffen –
       Wurfsterne, Armbrust und Kleinkaliberwaffen – sicher. Der Verein agiere
       „offen und aggressiv gegen unseren Staat und unsere Gesellschaft, gegen
       Migranten und Andersdenkende“, erklärte de Maizière. Der harte Kern von 25
       Personen hätte auch mit der Polizei die gewalttätige Auseinandersetzung
       gesucht.
       
       Mit dem Verbot hat der Minister nicht bloß ein organisatorisches Netzwerk
       ausgehoben, sondern auch eine symbolische Grenze gezogen: Bis hierhin und
       nicht weiter. Eine Politik gegen rechts bedarf auch der Symbolik – zur
       Selbstvergewisserung als Gesellschaft und als Solidaritätsbekundung für die
       Opfer.
       
       Eine Grenze, die in der Flüchtlings- und Asylpolitik, bei der Hetze im
       Internet und auf der Straße allerdings scheinbar aufgehoben zu sein
       scheint. Die Symbolkraft hängt aber auch von der politischen Bedeutung des
       betroffenen Objektes ab, und die scheint gering zu sein, auch wenn einzelne
       Mitglieder äußerst aktiv und militant sind.
       
       Die WWT entstand 2008 aus dem Fanumfeld der Band gleichen Namens, war
       subkulturell geprägt und politisierte sich später. Vor allem in Hamburg und
       Umgebung provozierten die Anhänger mit Nazi-Parolen, griffen Flüchtlinge
       und Polizisten an. In einzelnen Bundesländern tauchten sie bei Aufmärschen
       auf, es entstanden einzelne Sektionen mit Stadthaltern. 2009 ging die
       Polizei gegen die WWT wegen Verstößen gegen das Uniformverbot vor. Der
       Generalbundesanwalt leitete 2012 ein Verfahren wegen des Verdachts der
       Bildung einer terroristischen Vereinigung ein, das auch die Sektion Hamburg
       betraf.
       
       2014 wurde das Verfahren eingestellt. Als Organisation trat die WWT schon
       vorher kaum noch auf. Auf eine Kleine Anfrage der Linken zur WWT antwortete
       die Bundesregierung im März 2015, dass der Gruppierung elf Straftaten
       zugeordnet werden konnten. Von einer zentralen Steuerung von Aktionen gegen
       Flüchtlinge sprach de Maizière auch jetzt nicht.
       
       Das Verbot dürfte die Anhänger wenig treffen: Der Name ist zwar weg, sie
       werden aber weiter machen, auch mit Gewalt. Mehr Symbolkraft hätten bessere
       Aufklärung und zeitnahe Strafverfahren bei Angriffen auf Flüchtlinge und
       Brandanschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte.
       
       17 Mar 2016
       
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