# taz.de -- Stadt der Straftaten Neumünster: Im Namen des Vaters
       
       > Neumünster, eine Kleinstadt in Schleswig-Holstein, steht in der
       > Kriminalstatistik weit oben. Warum? Ein Tag im Amtsgericht.
       
 (IMG) Bild: ...und immer diese Akten
       
       Über den Stacheldraht fliegen Vögel. Man erkennt die Justizvollzugsanstalt
       kaum, über die der Schwarm zieht, vor blauem Himmel rüber zum Amtsgericht –
       zwei Institutionen, zusammengehalten vom Giebel, vom Backstein, vom
       Harmlos-Nordischen, nur eine Mauer trennt sie. Ein paar Fahrräder hier, ein
       paar Mülleimer da.
       
       Und dann die Delikte, die es an diesem Ort zu verhandeln und verbüßen gilt,
       fließbandartig: Neumünster in Schleswig-Holstein, 77.000 Einwohner. Eine
       Stadt mit H&M und O2 in der Fußgängerzone, mit Brücken, unter denen die
       Schwale fließt, mit Müttern, Vätern, die Kinderwagen am Ufer schieben – und
       einem Ruf als „Rekordhalter in Sachen Kriminalitätsstatistik“. Als „Stadt
       der Verbrechen“. Mehr Straftaten werden statistisch nur in Frankfurt und
       Düsseldorf gemeldet.
       
       Was passiert hier im Gericht?
       
       9 Uhr, 17. März, das erste Schicksal des Tages: „Betrug“ steht auf dem
       Programm, ein treffender Begriff für das, was sich hinter Aktenzeichen 23
       Ds 574 Js 26462/15 verbirgt. Beziehungsstress, enttäuschte Liebe. Da ist
       diese Frau, blond, Tattoo am Arm; da ist dieser Mann, Glatze, die Hose an
       der Gesäßtasche gerissen, und auch sonst ist eine Menge kaputt, von
       Versprechen und Schwüren wenig geblieben. Da war man noch zusammen auf
       Mallorca, keine zwei Jahre ist das her, Septembersonne, Meeresrauschen –
       und nun sitzt man hier, gefrustet im Sitzungssaal B 035. Sie links, er
       rechts, zwischen ihnen ein Anwalt, im Rücken eine Schulklasse, die den
       Prozess verfolgt. Teppichboden, Heizungsluft. Die Gardinen sind zugezogen,
       die Wände weiß. Vor ihnen, eingerahmt von Staatsanwältin und
       Protokollantin: ein Richter wie ein Vater.
       
       ## Bademode für den Mallorca-Urlaub
       
       „Sie sind doch kein 14-jähriges Kind!“, ruft er der Frau zu. Wegen
       „rechtswidriger Vermögensbeschaffung“ ist sie angeklagt; „Verdunklung“ ist
       so ein Begriff, der jetzt fällt. „Verschleierung der wahren Identität“. Für
       knapp 800 Euro soll die Angeklagte Waren auf den Namen des Mannes bestellt
       haben, bei otto.de, baur.de, bei Grandprix; Möbel, Unterwäsche, Bademode
       für den Mallorca-Urlaub – einiges davon, nachdem sie schon ausgezogen war,
       in eine Wohnung nebenan. Irgendwann sind ihm Inkassobriefe
       „reingeflattert“, sagt der Mann. Irgendwann hat er sie angezeigt.
       
       Irgendwann spielt jeder seine Rolle. Die Frau sagt, „ich stand vor nichts“,
       „ich hatte doch nichts“; der Richter sagt, „das ist doch Otto und Grandprix
       scheißegal!“, „ich will wissen, ob Sie für Ihre Fehler einstehen!“, „so
       funktioniert die Welt nicht!“. Schließlich hat man ein Ergebnis:
       „Einstellung mit einer Auflage.“ Gefordert werden je hundert Euro, die die
       Frau an die Versandhäuser zahlen muss. Gefallen sind Sätze, die man sich
       nicht merken muss – in einem Spektakel, dessen Brutalität vor allem im
       Unausgesprochenen liegt: diese ganze irrwitzige Entwicklung, die ein Leben
       zu zweit nehmen kann. Am Ende diskutiert man über Privatinsolvenzen und
       Mahnschreiben.
       
       „So, raus!“ Akte zu, nächste Tat.
       
       Bianca M., Jahrgang 85, Vorwurf der Unterschlagung. Dreißig Minuten Zeit
       für eine trockene Alkoholikerin, die im neunten Monat schwanger ist. Soll
       im Rausch von einem Freund gebeten worden sein, mit seiner EC-Karte seine
       500 Euro Sozialhilfe abzuheben. Sie soll sie selbst behalten haben. „Wie
       kam’s?“ „Weiß auch nicht. Dumme Sache.“ – „Haben Sie gefeiert, getrunken?“
       – „Ja.“ – „Sie leben von Hartz IV?“ – „Ja.“ – „Und haben jetzt eine
       Therapie hinter sich?“ – „Ja, drei Monate.“ – „Wann haben Sie mit dem
       Trinken angefangen?“ – „Mit 14.“ – „Was haben Sie zuletzt getrunken?“ –
       „Hauptsächlich Bier.“ – „Wie viel?“ – „Fünf Liter ungefähr. Kurze
       dazwischen.“ – „Was hat der Alkohol mit Ihnen gemacht?“ – „Ich hab mich
       wohler gefühlt.“ Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro, plus
       Verfahrenskosten. „Kümmern Sie sich um Ihr Kind, hören Sie mit dem Alkohol
       auf, gehen Sie zur Therapie. Jeder Mensch hat seine Chance, die hatten Sie
       jetzt. Das nächste Mal bin ich nicht so nett. So, raus!“
       
       10.30 Uhr, der nächste Angeklagte kommt nicht. Die zwei Frauen, die ihn
       angezeigt haben, weil er ihnen im Straßenverkehr den Mittelfinger gezeigt
       hat, sind sauer. „Ich hab extra meine Schicht getauscht“, sagt eine. Toll.
       „Jetzt hab ich die Spätschicht.“ Keine Angst, der käme nicht ungeschoren
       davon, antwortet der Richter, ruhige Tonlage jetzt; der Schulklasse rechnet
       er vor, dass „der Stinkefinger ihn 1.200 Euro kosten wird“. Kurzer
       Rechtskundeunterricht aus dem Stand, kurze Lästerei über Raser, „dieses
       ‚Ich bin hier der King of the road‘“ – „machen Sie Mittagspause“, sagt er
       dann. Dauert noch bis zum vierten Prozess.
       
       ## Protest mit Bommelmütze
       
       So, raus. Marmorfliesen, Rundbögen, Wachtmeisterei. Krähen schreien. Ein
       älterer Mann steht auf dem Gehweg, direkt neben dem Schild, auf dem
       „Gerichtsstraße“ steht. Trägt Bommelmütze und ein Plakat um den Hals.
       Darauf „WARNUNG!“ in roten Lettern geschrieben, drunter: „Der Direktor
       dieses Amtsgerichts Herr A. Martins ist ein brutaler Betrüger.“ Wieso er
       das denkt? „Weil der mich betrogen hat!“ Ob er deshalb öfter an dieser Ecke
       steht? „Das vierte Mal schon!“ Den kompletten Tag? „Vier, fünf Stunden“,
       sagt er, zu mehr kommt er nicht, weil neben ihm schon Autotüren eines
       Streifenwagens zuschlagen und zwei Polizisten auf ihn zulaufen. Der eine
       streng. Der andere eher lässig. „Wir wurden angerufen wegen dieses
       Schildes“, sagt der Lässige, und der Strenge zieht es dem Mann vom Kopf,
       reißt es ihm aus der Hand. „Könnte Richtung Beleidigung oder üble Nachrede
       gehen. Geben Sie mal Ihren Ausweis.“
       
       Es ist wie bei den Fällen drüben im Saal: Für die Beteiligten sind sie
       alles andere als lustig. Resultiert doch fast jeder Fehler, der hier ein
       Aktenzeichen erhält, aus irgendeinem Mangel. Aus Geldmangel, aus
       Bildungschancen, die fehlen. Der Integration und Inklusion, über die man so
       oft sagt, dass sie gescheitert seien. Aus fehlendem Gefühl.
       Schleswig-Holstein gilt als strukturschwach, die Gesellschaft als
       verkorkst.
       
       Wie ihre Abgründe aussehen, kann man nochmal am Nachmittag verfolgen, als
       die Prozesse sich schleppen und der Tag etwas Abgestandenes hat,
       Aktenzeichen 23 Ds 576 Js 30048/15 bis 23 Ds 579 Js 35941/15. Fallbeispiel
       eins: Eine Frau Mitte fünfzig hat 8.700 fällige Euro nicht bezahlt. Ihr
       Mann ist krank, „Pflegestufe drei“. Sie sagt: „Ich bin erwerbslos, ich bin
       arbeitssuchend.“ Sie wisse nicht, wie sie die Kosten für das Heim
       begleichen soll, wo ihr Mann wohnt. „Dann ist Ihr Vermögen bald
       aufgeschmolzen?“ – „Ja.“ – „Dann müssen Sie zur Schuldnerberatung.“ – „Ja,
       wo gibt’s die?“
       
       ## Hundert Stunden gemeinnützige Arbeit
       
       Zweites Beispiel: Vitali I., aus Kasachstan, 11 Mal vorbestraft, mehrere
       Freiheitsstrafen, Erschleichen von Leistungen in 6 Fällen, Erschleichen von
       Leistungen in 27 Fällen. Diesmal hat er mehrere Flaschen Wodka und Jack
       Daniel’s geklaut, die er verkaufen wollte, um sich Drogen kaufen zu können.
       Zwei Mal wurde er bei Edeka erwischt, ein Mal trug er ein Cuttermesser bei
       sich. 13 Uhr: „Diebstahl mit Waffen“. „Wann haben Sie das erste Mal Heroin
       genommen?“ – „2006.“ – „Hier oder in Kasachstan?“ – „Hier.“ – „Geraucht,
       gespritzt?“ – „Gespritzt.“ – „Haben Sie davor andere Betäubungsmittel
       genommen?“ – „Nein.“ – „Das höre ich so oft hier, dass bei Männern, die aus
       der ehemaligen UdSSR kommen, Heroin die Einstiegsdroge ist. Warum ist das
       so?“ – „Weiß nicht. Bei mir waren’s Probleme. Mit Job. Mit Freundin.“ –
       „Wie ist es mit Heroin, wie ohne? Das möchte ich verstehen.“ – Vitali
       lacht. „Nimmst du Heroin, dann brauchst du gar nichts.“ Seit Monaten gibt
       er jede Woche Urin ab. Jeden Tag holt er sich seine Ration Methadon in der
       Apotheke. „Wofür haben Sie das Messer gebraucht, das in Ihrer Hosentasche
       war?“ – „Na für Pakete-Aufmachen.“ – „Welche Pakte?“ – „Na Heroinpakete.“
       Jetzt lacht der Richter. Vier Monate auf Bewährung. Bewährungshelfer, zwölf
       Monate Therapie. Hundert Stunden gemeinnützige Arbeit.
       
       Drittes Beispiel: Ayhan C., aus der Türkei und spät dran. Er hastet in den
       Saal, seine Vorladung und das Portemonnaie in der Hand. Die Sache ist klar:
       Er hat ein Auto gefahren, ohne dass es versichert war. Ayhan verhaspelt
       sich, wippt vor und zurück, „Verstehen Sie mich nicht falsch“, sagt er,
       wieder und wieder, es ist die Totredetaktik, „Verstehen Sie mich nicht
       falsch.“ Er könne jetzt alle nochmal einladen, kontert der Richter. Den
       Polizisten, der Ayhan damals verhörte, Kollegen, die zu Zeugen wurden,
       „meinetwegen Ihre Frau“.
       
       Oder man einige sich auf 150 Euro, die Ayhan an die Neumünsteraner Tafel
       spende. Ayhan ist angetan, sehr. „Die Tafel ist sogar bei mir unten im
       Haus!“ Die Angst weicht aus seinem Gesicht.
       
       „Wie lange brauchen Sie, um das zahlen zu können?“, fragt der Richter.
       
       „15 Tage“, sagt Ayhan.
       
       „Machen wir zwei Monate. Evet?“ Ja?
       
       „Teşekkür.“ Danke.
       
       29 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
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