# taz.de -- Urteil Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
       
       > Gar kein Rundfunkgerät im Haus oder nur ein Radio und trotzdem den
       > Beitrag zahlen? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.
       
 (IMG) Bild: Isch abe gar kein Radio...
       
       Berlin dpa | Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für
       verfassungsgemäß erklärt. Ein entsprechendes Urteil verkündeten die Richter
       am Freitag in Leipzig. Am Mittwoch und Donnerstag hatte der 6. Senat des
       Bundesverwaltungsgerichts die ersten Klagen gegen das aktuelle
       Beitragsmodell verhandelt, das die privaten Kläger für ungerecht und
       verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag von derzeit 17,50 Euro im
       Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio
       besitzen.
       
       Schon in sämtlichen Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos geblieben. Das
       Bundesverwaltungsgericht schloss sich nun der bisherigen Rechtsprechung an.
       
       Der Rundfunkbeitrag, der die frühere Rundfunkgebühr abgelöst hat, wird seit
       Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt keine Rolle, ob es darin
       überhaupt Rundfunkgeräte gibt oder nicht. Beklagte in den Verhandlungen in
       Leipzig waren der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk
       (BR). Sie hatten argumentiert, es sei gerechtfertigt, den Rundfunkbeitrag
       pro Wohnung zu erheben, weil Rundfunk überwiegend dort empfangen werde und
       es in annähernd allen Wohnungen die Möglichkeit dazu gebe.
       
       Die Kläger hatten außerdem kritisiert, der Rundfunkbeitrag sei eine
       versteckte Steuer. Die Sender hielten dem vor Gericht entgegen, der
       Beitrag, den die Bundesländer im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt
       haben, sei eine Abgabe, für die die Länder die Gesetzgebungskompetenz
       hätten.
       
       Die Kläger haben nun die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim
       Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Im Juni sollen vor dem
       Bundesverwaltungsgericht weitere acht Klagen verhandelt werden und dann
       noch einmal vier im vierten Quartal des Jahres. Bei diesen letzten geht es
       um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben. Die Verhandlungstermine
       dafür stehen noch nicht fest.
       
       18 Mar 2016
       
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