# taz.de -- Urteil zur Kostenübernahme bei Brust-OP: Die Kasse muss zahlen
       
       > Eine Frau hat sich vorsorglich die Brüste abnehmen lassen. Nun muss die
       > Kasse die OP zahlen. Ein Urteil, das Folgen haben könnte.
       
 (IMG) Bild: Per Magnetresonanz-Mammographie festgestellter Brustkrebs.
       
       Berlin taz | Frauen, die wegen einer Genmutation ein stark erhöhtes Risiko
       haben, im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs zu erkranken und sich deswegen
       vorsorglich die Brüste abnehmen lassen, müssen die Operation keineswegs
       selbst bezahlen. Sie haben vielmehr Anspruch darauf, dass ihre
       Krankenversicherung ihnen die Kosten für die so genannte Mastektomie
       komplett erstattet. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in
       Kassel am Donnerstag.
       
       Auch ein mutiertes Gen stelle eine Krankheit dar, erklärte das Gericht. Der
       Brustkrebs selbst müsse also keineswegs schon ausgebrochen sein, damit eine
       Frau Anspruch auf eine Therapie und deren Kostenübernahme durch die
       Versicherung habe. Im konkreten Fall muss nun das Land Hessen – in Gestalt
       seiner Beihilfestelle – die Kosten für die Brustoperation einer
       Landesbeamtin rückwirkend erstatten.
       
       Geklagt hatte die heute 41-jährige Finanzbeamtin Nadine Prahl aus Hessen.
       Nachdem mehrere Frauen in ihrer Familie, darunter ihre Mutter, sehr jung an
       Brust- oder Eierstockkrebs erkrankt oder verstorben waren, hatte Prahl sich
       2011 auf das Brustkrebsgen BRCA testen lassen. Das Ergebnis war alarmierend
       – es fiel positiv aus. Die Ärzte sagten Prahl damals, dass sie als Trägerin
       des defekten Gens ein lebenslanges Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, von
       90 Prozent habe.
       
       Bei der US-Schauspielerin Angelina Jolie, die sich wegen BRCA
       vorsichtshalber beide Brüste abnehmen und später auch die Eierstöcke
       entfernen ließ, lag das Risiko zu erkranken bei 87 Prozent. Die
       Erkrankungswahrscheinlichkeit in der Normalbevölkerung liegt bei zehn
       Prozent.
       
       Nadine Prahl ließ sich daraufhin – nach intensiver medizinischer Beratung –
       im Herbst 2014 vorsorglich beide Brüste abnehmen. Als Faustformel gilt:
       Frauen mit mutiertem BRCA-Gen, die sich vorbeugend einer Mastektomie
       unterziehen, also das komplette Brustdrüsengewebe entfernen lassen, senken
       ihr Erkrankungsrisiko auf unter zwei Prozent.
       
       ## Genetischen Disposition ist eine Krankheit
       
       Auf den Kosten für die beidseitige Brust-OP, 13.000 Euro insgesamt, blieb
       Prahl jedoch zu 60 Prozent sitzen. Die Beihilfe des Landes Hessen, die
       zusammen mit der privaten Krankenversicherung (PKV) die medizinische
       Versorgung von Landesbeamtinnen erstattet, weigerte sich, ihren Anteil von
       60 Prozent zu zahlen.
       
       Die PKV immerhin übernahm 40 Prozent der Kosten. Die Beihilfe dagegen
       argumentierte, dass „allein das Vorhandensein einer bestimmten genetischen
       Disposition“ noch keine Krankheit darstelle, jedenfalls nicht „im
       beihilferechtlichen Sinne“. Prahls „Körperfunktion“ werde „durch das
       Vorhandensein dieses Gens nicht beeinträchtigt“.
       
       Am Donnerstag nun stellte das Gericht klar, dass die BRCA-Genmutation sehr
       wohl eine Krankheit darstellt. Für die Beihilfe bedeutet das, dass sie die
       Behandlung bezahlen muss. Nadine Prahl bekommt nun nicht nur die Kosten für
       die Mastektomie erstattet, sondern sie kann davon ausgehen, dass sie sich
       demnächst auch die Eierstöcke – wie von ihren Ärzten empfohlen – auf Kosten
       der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung entfernen lassen darf.
       
       ## Grundsätzliche Klärung steht aus
       
       Von der Kasseler Entscheidung dürfte Signalwirkung ausgehen. Denn die
       Frage, welchen Rechtsanspruch Frauen haben sollen, die mit einem genetisch
       bedingten Brustkrebsrisiko leben, beschäftigt nicht nur die Beihilfe,
       sondern auch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Bislang beruhen
       etwaige Kostenübernahmen durch die Kassen ausschließlich auf
       Einzelfallentscheidungen; eine grundsätzliche, gesetzliche Klärung des
       Problems steht aus.
       
       Experten gehen davon aus, dass fünf bis zehn Prozent der jährlichen rund
       70.000 Brustkrebserkrankungen in Deutschland auf eine familiäre Veranlagung
       zurückgehen. Sollten viele dieser Frauen sich zur einer vorsorglichen
       Operation entschließen, dann, so befürchten Sozial- und
       Gesundheitspolitiker, geriete die klassische Definition von Krankheit,
       wonach ein krankhafter Befund vorliegen muss, um einen Eingriff zu
       rechtfertigen, ins Wanken.
       
       Die Folgen für das Leistungsrecht sind bislang noch nicht absehbar.
       Politisch zu klären bleibt nun die Frage, ob künftig auf Kosten der
       Solidargemeinschaft statt Krankheiten Risiken behandelt werden sollen und
       dürfen. Gegen die Entscheidung wurde Revision beim Bundesverwaltungsgericht
       zugelassen.
       
       10 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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