# taz.de -- Gendiagnostik, Brustkrebs und die Folgen: Eine Frage des Befunds
       
       > Nadine Prahl hat das Brustkrebsgen BRCA geerbt und ließ sich die Brüste
       > vorbeugend abnehmen. Nun streitet die Finanzbeamtin um die Kosten.
       
 (IMG) Bild: Sie will gesund bleiben: Nadine Prahl im September 2015.
       
       Dieburg taz | In diesem Herbst hätte der zweite Teil der Operation erfolgen
       sollen. Erst die Brüste, 2014 war das, dann dem Körper ein Jahr zugestehen
       zur Heilung, und jetzt eben die Eierstöcke, so hatte Nadine Prahl es mit
       ihren Ärzten besprochen. Medizinisch wäre dies sinnvoll gewesen,
       organisatorisch sowieso: Im Herbst haben ihre Kinder, 4 und 8 Jahre alt,
       Kindergarten- und Schulferien, ihr Mann kann problemlos Urlaub nehmen, und
       Nadine Prahl hätte den Eingriff hinter sich bringen und Ruhe finden können.
       
       Mit sich selbst. Mit einem Leben, in dem die Angst vor dem Krebs seit vier
       Jahren präsent ist, alles wegen BRCA-2, dieses defekten Gens in ihrem
       Körper.
       
       Hätte.
       
       „Anfangs dachte ich, es ist bloß ein Missverständnis“, sagt Nadine Prahl.
       Sie sitzt im Wohnzimmer ihres Einfamilienhauses in Dieburg, einer
       Kleinstadt nahe Darmstadt. Es ist ein Sonntag im September, Nadine Prahl
       trägt Jeans und T-Shirt. Dieses Jahr ist sie 40 geworden. Das Finanzamt, in
       dem sie wochentags Vorgänge prüft und Bescheide erteilt, liegt einen
       Steinwurf entfernt; wenn eine rechnen kann, dann sie, die Beamtin: „Es kann
       doch nicht sein, dass die mich ernsthaft erst in die Krankheit schicken
       wollen, bevor sie eine Therapie bezahlen.“
       
       ## Risiko von 90 Prozent
       
       Auf den Kosten für ihre beidseitige Brust-OP im vergangenen Jahr, 13.000
       Euro insgesamt, ist sie zu 60 Prozent sitzen geblieben. Für die Entfernung
       der Eierstöcke, zu der die Ärzte ebenfalls raten, fehlt ihr das Geld.
       BRCA-2 heißt das defekte Gen, das Nadine Prahl von ihrer Mutter geerbt hat.
       
       Ihre Ärzte sagen, dass es ihr ein lebenslanges Risiko, an Brustkrebs zu
       erkranken, von 90 Prozent eingebracht hat. Bei der US-Schauspielerin
       Angelina Jolie, die sich wegen BRCA vorsichtshalber beide Brüste abnehmen
       und später auch die Eierstöcke entfernen ließ, lag das Risiko zu erkranken
       bei 87 Prozent. Die Erkrankungswahrscheinlichkeit in der Normalbevölkerung
       liegt bei 10 Prozent.
       
       Als Faustformel gilt: Frauen mit mutiertem BRCA-Gen, die sich vorbeugend
       einer Mastektomie unterziehen, also das komplette Brustdrüsengewebe
       entfernen lassen, senken ihr Erkrankungsrisiko auf unter 2 Prozent. „Das
       war auch für mich der Grund für die Operation“, sagt Nadine Prahl.
       
       Doch die Beihilfe des Landes Hessen, die zusammen mit der privaten
       Krankenversicherung die medizinische Versorgung von Landesbeamtinnen
       erstattet, weigert sich zu zahlen. Weil „allein das Vorhandensein einer
       bestimmten genetischen Disposition“ noch keine Krankheit darstelle,
       jedenfalls nicht „im beihilferechtlichen Sinne“. So argumentiert das
       Regierungspräsidium Kassel, inzwischen in zweiter Instanz im
       „Verwaltungsstreitverfahren Nadine Prahl gegen das Land Hessen“: „Die
       Körperfunktion wird durch das Vorhandensein dieses Gens nicht
       beeinträchtigt“, schreibt das Regierungspräsidium im August 2015 an den
       Hessischen Verwaltungsgerichtshof.
       
       Weder Beihilfe noch Regierungspräsidium hätten verstanden, worum es hier
       geht, sagt Nadine Prahl: „Um mein Leben. Und darum, dass die Kosten, es zu
       retten, sich sogar noch potenzieren werden, sollte ich den Krebs bekommen.“
       
       ## Mutter und Tante sind betroffen
       
       Was das heißt, kann die Frau erzählen, die die Krankheit durchmachen
       musste: Roswitha Kubicki, 60 Jahre, Nadine Prahls Mutter. „Ich“, sagt sie
       im Wohnzimmer in Dieburg, „war 49, als ich den Knoten in meiner rechten
       Brust entdeckt habe.“
       
       Sie ist zu Besuch an diesem Sonntag; sie will ihre Tochter unterstützen,
       Öffentlichkeit herzustellen für den zermürbenden Streit um die Kosten für
       einen Eingriff, dem keine Erkrankung zugrunde liegt, sondern ein Risiko,
       eine Prognose. Für Krankenversicherungen sind dies ebenso schwer
       kalkulierbare wie überprüfbare Parameter. In ihrer leistungsrechtlichen
       Logik kommen sie nicht vor.
       
       „Die Mastektomie stellt grundsätzlich keine medizinisch notwendige
       Heilbehandlung dar“, teilt der Verband der Privaten Krankenversicherung
       mit. Falls die Kosten dennoch übernommen würden, „dann ist das eine
       Kulanzleistung“. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen
       schreibt, „dass es sich um Einzelfallentscheidungen der einzelnen
       Krankenkasse handelt“. Das Regierungspräsidium Kassel will derzeit keine
       Stellungnahme zu dem Fall abgeben.
       
       Als Roswitha Kubicki 2004 an Brustkrebs erkrankte, wussten die Ärzte über
       ihren Tumor nur, dass er aggressiv war. Er hatte 13 Lymphknoten befallen;
       beizukommen war ihm mit Operationen, Chemotherapie, Bestrahlung und fünf
       Jahren Anti-Hormon-Tabletten. Sowie lebenslänglicher Kontrolle: Alle zwölf
       Monate muss Roswitha Kubicki zur Kernspintomografie, alle sechs Monate zur
       Mammografie und alle drei Monate zu weiteren gynäkologischen
       Untersuchungen. „Es hört nicht auf“, sagt sie.
       
       ## Man weiß heute viel mehr
       
       Und schon gar nicht hörte es auf, als Jahre später, 2010, ihre Frauenärztin
       hellhörig wurde; das Verstehen von Krebs hatte zuvor gewaltige Fortschritte
       gemacht. Roswitha Kubicki: Brustkrebs mit 49. Ihre ein Jahr jüngere
       Schwester: Brustkrebs, ebenfalls mit 49. Ihre Mutter: verstorben an
       Eierstockkrebs – mit 68. Und dann waren da Roswitha Kubickis Töchter,
       Nadine Prahl und ihre 11 Jahre jüngere Schwester, ohne Befund, bislang.
       
       „Wir haben dann beraten, ob wir uns auf BRCA testen lassen“, sagt Nadine
       Prahl. „Es ist wichtig, sich vorher zu überlegen, wie man mit dem Ergebnis
       umgehen wird und was daraus folgt.“ Erst mit den modernen, präzisen
       Vorhersagemöglichkeiten der genetischen Diagnostik sind vorbeugende
       Operationen überhaupt als Therapie-Option ins Bewusstsein von Patientinnen
       und Ärzten gerückt. Die klassische Definition von Krankheit, wonach ein
       krankhafter Befund vorliegen muss, um einen Eingriff zu rechtfertigen,
       gerät ins Wanken. Sozialpolitiker wie Krankenkassenchefs scheuen eine
       begriffliche Anpassung auch deswegen, weil die heikle Frage, die über allem
       steht, unabsehbare Folgen für das Leistungsrecht hätte: Wollen wir künftig
       statt Krankheiten Risiken behandeln?
       
       Im Spätherbst 2011 ergeben die Gentests: Alle drei Frauen tragen das
       Brustkrebsgen. Roswitha Kubicki lässt sich ihre gesunde linke Brust und die
       Eierstöcke entfernen. Weil sie bereits Brustkrebs hatte, trägt ihre
       gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Ihre jüngere Tochter, heute 29,
       beschließt, schwanger zu werden und die Operationen auf später zu
       verschieben. Nadine Prahl bittet Kliniken um Kostenvoranschläge. Bei ihrer
       privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle beantragt sie
       Erstattung. „Ich habe Verantwortung für zwei Kinder. Ich konnte mir nicht
       vorstellen, dass ich abwarte, bis ich krank werde.“
       
       Sobald Frauen in Deutschland positiv auf BRCA getestet werden, wird ihnen
       eine engmaschige Kontrolle in Brustkrebszentren empfohlen. Alle paar Monate
       fuhr Nadine Prahl ab Ende 2011 deswegen nach Heidelberg. Gesunde und Kranke
       teilten ein Wartezimmer. „Da waren diese vielen jungen Frauen, von der
       Krankheit gezeichnet, und draußen auf der Wiese standen ihre Männer, kleine
       Kinder an der Hand, und pflückten Blumen.“ Sie weint.
       
       ## Ein Etappensieg
       
       Im Oktober 2014, mitten im laufenden Rechtsstreit mit der Beihilfe, lässt
       sie sich beide Brüste abnehmen und mit Silikon rekonstruieren: „Ich konnte
       nicht mehr. Ich wollte diese ständige Angst nicht mehr, dass die Ärzte bei
       der nächsten Untersuchung vielleicht doch etwas finden.“ Ihre private
       Krankenkasse zahlt 40 Prozent, die Beihilfe nichts.
       
       Im Mai 2015 dann die Erleichterung. Das Verwaltungsgericht Darmstadt
       urteilt: „Das beklagte Land wird verpflichtet, die im Rahmen der
       durchgeführten prophylaktischen Brustoperation entstandenen Kosten als
       beihilfefähig anzuerkennen.“ Zwar könne Nadine Prahl ihren Anspruch „nicht
       auf die Vorschriften der Hessischen Beihilfenverordnung stützen“, erklärt
       das Gericht. Die Erstattung gebiete jedoch „die verfassungsrechtliche
       Fürsorgepflicht“ ihres Arbeitgebers: „Bedeutsam ist (…), dass (…) eine
       Beamtin, der Fürsorge zu gewähren der Dienstherr (…) verpflichtet ist, vor
       der Entscheidung steht, ob sie dem (…) Ausbruch der Krebserkrankung
       tatenlos entgegenblickt oder aber sich für eine Operation entscheidet.“
       
       Es ist ein Etappensieg. Im Sommer 2015 geht das Regierungspräsidium Kassel
       in Berufung. Von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs,
       vielleicht bald, hängt nicht nur ab, wie schnell Nadine Prahl es sich wird
       leisten können, auch die Eierstöcke operieren zu lassen. Es geht auch um
       die grundsätzliche Klärung, welchen Rechtsanspruch Frauen haben sollen, die
       mit einem genetisch bedingten Brustkrebsrisiko leben. Experten gehen davon
       aus, dass 5 bis 10 Prozent der jährlichen rund 70.000
       Brustkrebserkrankungen in Deutschland auf eine familiäre Veranlagung
       zurückgehen. Was, wenn sie alle operiert werden wollen?
       
       Das BRCA-Netzwerk in Königswinter registriert zunehmend Fälle von Frauen,
       die wegen der Mastektomie mit ihren Versicherungen streiten. Kürzlich
       versagten gesetzliche Krankenkassen die Operationskosten sogar zwei Frauen,
       bei denen der Krebs bereits diagnostiziert war. Einer anderen Patientin
       wurde die Rekonstruktion der Brustwarze nicht finanziert mit der
       Begründung, dies sei Kosmetik. Eine weitere Krebskranke bekam erst nach
       zähem Ringen die Operation finanziert, obwohl diese – wegen vorheriger
       Bestrahlung – auch medizinisch begründet war. Eine Versicherte aus Bayern
       musste ihrer Beihilfestelle ein amtsärztliches Zeugnis beibringen, um „eine
       Einzelfallentscheidung ohne Bindung einer Rechtspflicht“ herbeizuführen.
       
       Nadine Prahl sagt: „Man darf das nicht persönlich nehmen. Sonst wird man
       wirklich krank.“
       
       27 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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