# taz.de -- BGH-Urteil zu Swap-Verträgen: Hoffnung für Hückeswagen
       
       > Der BGH fordert in einem Urteil klare Beratungen von Banken. Die
       > NRW-Kommune muss daher Verluste aus Zinswetten der WestLB wohl nicht
       > tragen.
       
 (IMG) Bild: Die Kommune klagte gegen sie: die Bank WestLB
       
       Karlsruhe taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Kommunen gestärkt, die
       wegen spekulativer Zinswetten gegen ihre Bank klagen. In der Regel hätten
       die Banken ihre Beratungspflichten verletzt, so der BGH, Ausnahmen seien
       eng auszulegen.
       
       Konkret ging es um die Stadt Hückeswagen, eine Kommune mit 16.000
       Einwohnern. Wie viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen war sie stark
       verschuldet und nahm deshalb ab 2005 Angebote der WestLB zur
       „Zinsoptimierung“ an. Dabei handelte es sich um Finanzderivate: Wetten auf
       eine bestimmte Zinsentwicklung, sogenannte Swap-Verträge.
       
       Als die Wetten, wider Erwarten, ungünstig verliefen, bot die WestLB eine
       Umstrukturierung an. Alte riskante Swaps wurden durch neue, noch riskantere
       Swaps ersetzt. Nun wurde auch auf die Entwicklung des Franken zum Euro
       gewettet. Und es kamen „Hebel“ ins Spiel, die aus kleinsten Änderungen am
       Kapitalmarkt große Folgen für die Verträge generierten.
       
       Nach Darstellung der Bank war die Kommune die treibende Kraft beim Gang in
       immer höhere Risiken. „Aus politischen Gründen wollte man offensichtlich
       die Verluste nicht abschreiben und hoffte, die Lage irgendwie doch noch
       drehen zu können“, sagte Bankanwalt Rainer Hall. Die Kommune dagegen sieht
       sich von der Bank zu Spekulationen verführt, die sie von sich aus nie
       getätigt hätte. Man habe der WestLB vertraut, weil sich die
       Sparkassen-Mutter stets als „Teil der kommunalen Familie“ dargestellt habe.
       
       ## 20 Millionen Euro Streitwert
       
       [1][Seit 2011 klagt Hückeswagen gegen die WestLB und ihre „Bad Bank“, die
       Erste Abwicklungsanstalt (EAA)]. Der Streitwert beträgt immerhin knapp 20
       Millionen Euro. Die Stadt war durch ein erstes BGH-Grundsatzurteil von
       Anfang 2011 ermutigt worden. Damals hatten die Richter festgestellt, dass
       Banken, die ihre Kunden über die Struktur von Swap-Geschäften nicht richtig
       aufklären, Schadenersatz zahlen müssen.
       
       Während die Kunden glaubten, die Bank verdiene nur, wenn die Wette zu ihren
       Gunsten ausgehe, verdiene die Bank immer, weil sie ihre Kosten und
       Gewinnmarge in den Swap-Vertrag einpreise, sodass dieser mit einem
       „negativen Marktwert“ starte. Auf dieser Grundlage entschied das
       Oberlandesgericht (OLG) Köln im August 2014 zugunsten von Hückeswagen.
       
       Doch die EAA ging in die Revision. Sie berief sich dabei nicht zuletzt auf
       ein einschränkendes BGH-Urteil vom April 2015, indem im Fall der Stadt
       Ennepetal die Anforderungen an die Beratungspflicht der Banken
       eingeschränkt wurden. Sie hätten die Swap-Struktur nur bei spekulativen
       Geschäften offenlegen müssen, nicht bei der Absicherung eines soliden
       Grundgeschäfts, etwa eines Kredits.
       
       ## Wahrscheinliche Verhandlung über Vergleich
       
       Hückeswagen hatte nun aber auch in der Revision weitgehend Erfolg. Der BGH
       legte die Anforderungen an das Grundgeschäft sehr eng aus. Wenn ein Kredit
       durch Swaps abgesichert wurde, dann müsse es ein Kredit der gleichen Bank
       sein. Außerdem dürfe die Absicherung keinerlei spekulative Elemente
       enthalten. Unproblematisch seien nur Umwandlungen von variablen in feste
       Zinssätze und umgekehrt. Beide Bedingungen waren im Fall Hückeswagen nicht
       erfüllt, sodass auch der BGH von einer Verletzung der Beratungspflicht
       durch die Bank ausging.
       
       Wegen kleiner Aufklärungsmängel wurde das Kölner Urteil dennoch aufgehoben
       und der Fall an das OLG Köln zurückverwiesen. Vermutlich werden Hückeswagen
       und die EEA nun über einen Vergleich verhandeln.
       
       22 Mar 2016
       
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