# taz.de -- Gerichtsurteil über Abschluss-Zeugnis: Fehlstunden sind Privatsache
       
       > Hamburger Berufsschulen vermerken versäumte Schulstunden in
       > Abschluss-Zeugnissen. Schülerin sah sich bei Job-Suche benachteiligt und
       > klagte mit Erfolg.
       
 (IMG) Bild: Wenn Fehlzeiten im Zeugnis stehen, könnte das disziplinierend wirken, finden Behörden-Juristen.
       
       HAMBURG taz | Eine Hamburger Berufsschülerin hat sich jetzt per Gericht ein
       Abschluss-Zeugnis erstritten, in dem keine ihrer Fehlstunden vermerkt ist.
       Denn das Dokument, mit dem sie im Juli 2013 die „Berufsfachschule für
       Freizeitwirtschaft“ verließ, enthielt neben den Noten auch die Information,
       wie häufig sie im Verlauf ihrer zweijährigen Ausbildung fehlte. Das gehört
       dort nicht rein, entschied das Hamburger Verwaltungsgericht in einem Urteil
       von 2015, das seit Kurzem rechtskräftig ist, weil die beklagte Schulbehörde
       ihre Berufung zurückzog.
       
       „Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung“, sagt Christian von Humboldt, der
       Anwalt der Schülerin. Denn in Hamburg ist es Praxis, in den
       Abschlusszeugnissen von Berufsschülern die Fehlzeiten einzutragen. Alle
       jene, die darin einen Hinweis auf Fehlstunden haben und deren Zeugnisse
       noch nicht älter als ein Jahr sind, könnten nun noch Widerspruch einlegen
       und verlangen, dass die Zeugnisse geändert werden, sagt von Humboldt.
       
       Die junge Frau hatte sich mit ihrem Zeugnis mehr als 50-mal beworben und
       keinen Erfolg. Sie hatte 220 entschuldigte und 57 unentschuldigte
       Fehlstunden. Der Mitarbeiter einer Personalfirma sagte ihr, dass sie damit
       keine Chance auf Anstellung habe, da Chefs auf Fehlstunden besonders genau
       achten würden.
       
       „Das ist ungerecht“, argumentiert ihr Anwalt. Denn bei den Hamburger
       Abiturienten stehen keine Fehlstunden in den Abschluss-Zeugnissen. Und auch
       Berufsschüler aus anderen Ländern, mit denen die Hamburger um Jobs
       konkurrieren, etwa aus Schleswig-Holstein, haben keine solchen Einträge.
       
       Die Richter sahen das ähnlich. Bei Fehlzeiten handle es sich um
       „datenschutzrechtlich sensible Daten“, deren Eintragung in einem
       Abschlusszeugnis für den Betroffenen „nachteilige Konsequenzen“ haben
       könne, was „insbesondere für behinderte und chronisch kranke“ Schüler der
       Fall sein dürfte. An den allgemeinen Schulen der Stadt werden die
       Fehlzeiten nur im Laufe der Schulzeit in Zeugnissen vermerkt, nicht aber in
       Abschlusszeugnissen.
       
       Diese Unterscheidung ist nach Auffassung des Gerichts sinnvoll. Denn
       während die einen ja weiter zur Schule gehen, müssen Abgänger sich um eine
       Ausbildung, eine Arbeit oder ein Studium bewerben. Hier sei der
       Fehlzeiten-Eintrag auch ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützte
       Berufsfreiheit.
       
       „Wir begrüßen dieses Urteil“, sagt Christian Kröncke, Bildungsreferent der
       DGB-Jugend. Das Abgangszeugnis sei ein wertvolles Dokument und Fehlzeiten
       darin nicht aussagekräftig. Es sei gut, dass jetzt die Sonderrolle der
       Berufsschüler gerichtlich überprüft wurde.
       
       Die Hamburger Schulbehörde erwägt jetzt „die Praxis zu ändern und in
       allgemeinbildenden und beruflichen Schulen einheitlich zu verfahren“, wie
       deren Sprecherin Claudia Pittelkow sagt. Noch sei nicht entschieden, ob
       dabei auf die Ausweisung von Fehlzeiten ganz verzichtet wird oder doch noch
       die unentschuldigten Fehlzeiten ausgewiesen werden.
       
       Die Regelung für die Berufsschulen sei seinerzeit getroffen worden, weil
       entschuldigtes Fehlen Leistungseinbrüche erklären könne. Und
       unentschuldigte Fehlzeiten stellten eine „wichtige Information zum
       Arbeitsverhalten eines Schülers“ dar. Vor Gericht hatten die Juristen der
       Behörde auch noch argumentiert, man könne mit den Fehlzeiten-Einträgen eine
       „zweckmäßige Disziplinierung“ mit Blick auf „regelmäßigen
       Unterrichtsbesuch“ erzielen.
       
       Die Behörde sieht sich nun nicht in der Pflicht, neue Abgangszeugnisse zu
       erstellen. Denn die Entscheidung habe keine allgemeine Wirkung und gelte
       nur für diesen Fall. Dennoch, sagt Pittelkow, könnten Abgänger, die im
       laufenden Schuljahr ein Abschlusszeugnis mit Fehlzeiten erhielten, „auf ein
       großzügiges Vorgehen der Behörde hoffen“.
       
       Rechtsanwalt von Humboldt empfiehlt der Behörde, in Zukunft die
       Fehlzeiten-Ausweisung ganz wegzulassen. Da dies Grundrechte verletze, gäbe
       es sonst „bald neue Klagen.“
       
       17 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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