# taz.de -- Straßenverkehrsordnung wird verändert: Es muss nicht erst Tote geben
       
       > Vor Schulen und Kitas können Kommunen künftig leichter Tempo 30
       > einführen. Und Eltern dürfen bald mit ihren Kindern auf dem Gehweg
       > radeln.
       
 (IMG) Bild: Findet sogar der ADAC gut: Tempo 30 einzurichten, soll leichter gemacht werden.
       
       Berlin taz | Die Bilder sind morgens in jeder Stadt zu sehen: unzählige
       Kinder, die aus Schulbussen quellen, auf Fahrrädern heranbrausen oder von
       Eltern vor der Schule abgesetzt werden. Um in diesem Chaos etwas mehr
       Sicherheit zu erreichen, hätten viele Kommunen vor Schulen und Kindergärten
       gern Tempo 30. Doch wenn die Einrichtung an einer großen Straße liegt, war
       das bisher meist unmöglich.
       
       Denn an Hauptverkehrsstraßen – das sind Bundes-, Land- oder Kreisstraßen
       sowie andere kommunale Vorfahrtsstraßen, die überwiegend dem
       Durchgangsverkehr dienen – sind Tempobegrenzungen bisher schwer
       durchzusetzen. Teil einer Tempo-30-Zone, in der die Geschwindigkeit auf
       allen Straßen eines Gebiets begrenzt ist, dürfen sie grundsätzlich nicht
       sein.
       
       Und auch ein Tempolimit nur auf einem kurzen Teilstück der Straße, also
       etwa vor einer Schule, war bisher nur möglich, wenn die Kommune durch eine
       Untersuchung belegen konnte, dass es sich um einen besonderen
       Gefährdungsschwerpunkt handelte. Rein vorsorglich, also ohne dass es
       bereits schwere Unfälle gegeben hat, war ein Tempolimit an Hauptstraßen
       nicht möglich.
       
       Das soll sich nun ändern. Das Bundesverkehrsministerium will die
       Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass vor Schulen, Kindertagesstätten,
       Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern künftig keine erhöhte
       Gefährdung nachgewiesen werden muss, um dort Tempo 30 einzuführen. „Wir
       schaffen jetzt den Rechtsrahmen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne
       größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an
       Hauptverkehrsstraßen anordnen können“, erklärte Bundesverkehrsminister
       Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch.
       
       Die Initiative für die Änderung ist allerdings von den Ländern ausgegangen,
       die bereits im Oktober für eine entsprechende Änderung plädiert hatten. Sie
       soll nun „schnellstmöglich“ umgesetzt werden, hieß es aus dem Ministerium.
       In dieser Woche ist der Entwurf an die Länder und Verbände verschickt
       worden, die nun Stellungnahmen dazu abgeben können.
       
       ## ADAC findet die Änderung gut
       
       Dort fällt die Reaktion gemischt aus. Der Deutsche Städtetag begrüßt die
       Pläne. Städten einen größeren Entscheidungsspielraum bei der Einrichtung
       geschwindigkeitsreduzierter Streckenabschitte zu geben, sei „der richtige
       Weg“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Kommunen müssten tätig werden
       können, „bevor etwas passiert“. Auch der Auto-Club ADAC findet die Änderung
       gut. Zugleich fordert Vizepräsident Ulrich Klaus Becker von den Kommunen
       aber Zurückhaltung bei der Ausübung der neuen Rechte: Sie sollten „nur dort
       regulieren, wo es aus Sicherheitsgründen auch geboten ist“, erklärte er.
       
       Dem Radfahrer-Verband ADFC geht die Änderung hingegen nicht weit genug.
       „Tempo 30 muss Regelgeschwindigkeit in den Städten sein“, fordert Vorstand
       Jens Schütte. Nur Hauptstraßen sollten davon befreit werden können. Auch
       der ökologisch orientierte Verkehrsclub Deutschland würde den Kommunen noch
       mehr Freiheit geben und sie generell selbstständig entscheiden lassen, wo
       Tempo 30 und wo Tempo 50 gelten soll.
       
       Noch eine weitere Regelung, die für viel Kritik gesorgt hat, soll im Rahmen
       der Reform verändert werden. Bisher müssen Kinder unter 8 Jahren mit dem
       Fahrrad auf dem Fußweg fahren; bis 10 Jahre dürfen sie dies tut. Erwachsene
       dürfen hingegen grundsätzlich nicht auf Gehwegen radeln. Eltern haben
       bisher also die Wahl, ob sie ihr Kind auf dem Gehweg allein lassen oder ein
       Bußgeld riskieren. Künftig dürfen die Kinder beim Radfahren auf dem Gehweg
       von einer „geeigneten Aufsichtsperson“ begleitet werden. Diese muss aber
       mindestens 16 Jahre alt sein. 14-Jährige, die ihre 7-jährigen Geschwister
       begleiten, haben also weiterhin ein Problem.
       
       ## Besser, aber nicht ideal
       
       Nach Ansicht des ADFC ist die neue Regelung zwar besser als der bisherige
       Zustand, aber nicht ideal. „Wenn jetzt Eltern ihre Kinder mit dem Rad auf
       dem Gehweg begleiten dürfen, wird es dort bei zunehmendem Radverkehr immer
       häufiger zu Konflikten mit Fußgängern kommen“, fürchtet Vorstand Schütte.
       Notwendig sei daher insgesamt eine „familienfreundliche
       Fahrrad-Infrastruktur“.
       
       Eine weitere Änderung betrifft Elektroräder, und zwar jene, die
       selbstständig bis zu 25 Kilometer pro Stunde fahren, auch wenn nicht
       getreten wird. Genau wie Mofas sollen sie künftig außerorts generell auf
       Radwegen fahren dürfen. Innerorts soll dies durch ein neues Zusatzschild
       erlaubt werden können. Für Pedelecs, bei denen der Motor nur unterstützend
       arbeitet, gilt das schon jetzt.
       
       17 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
 (DIR) Daniel Albrecht
       
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