# taz.de -- Ausnahmezustand in Frankreich: Keine Ausnahme mehr
       
       > Drei Monate nach den Anschlägen von Paris hat die französische
       > Nationalversammlung die Verankerung des Ausnahmezustands in der
       > Verfassung beschlossen.
       
 (IMG) Bild: Fast schon normal: der Ausnahmezustand in Frankreich, hier am 30. Dezember 2015.
       
       Paris rtr/afp | Knapp drei Monate nach den Anschlägen von Paris hat die
       französische Nationalversammlung am Montagabend der Verankerung des
       Ausnahmezustands in der Verfassung zugestimmt. Für die Neuregelung stimmten
       am Abend 103 Abgeordnete, 26 Parlamentarier sprachen sich dagegen aus.
       Widerstand kam aus den Reihen der Grünen, der Linken und der Rechten. An
       der Sitzung nahm auch Premierminister Manuel Valls teil.
       
       Mit der von Staatschef François Hollande gewollten Änderung soll der
       bislang lediglich in einem Gesetz geregelte Ausnahmezustand in die
       Verfassung aufgenommen werden. Die Änderung soll die Regierung mit
       erweiterten Befugnissen ausstatten.
       
       Nach dem Gesetz darf der Notstand zunächst nur für zwölf Tage verhängt
       werden, eine Verlängerung bedarf der Parlamentszustimmung. Seit den
       islamistischen Anschlägen vom 13. November auf Restaurants, das
       Fußball-Nationalstadion und die Konzerthalle „Bataclan“ mit 130 Toten gilt
       der Ausnahmezustand in Frankreich – zunächst noch bis Ende Februar.
       
       Unter dem Ausnahmezustand kann die Polizei auch ohne richterliche Anordnung
       Häuser und Wohnungen durchsuchen und die Bewegungsfreiheit von Bürgern
       einschränken.
       
       Nun soll sich der Senat mit der Verfassungsreform befassen. Beide
       Parlamentskammern müssen einen gleichen Text verabschieden. Gelingt dies,
       muss die Verfassungsreform bei einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern mit
       einer Dreifünftelmehrheit beschlossen werden.
       
       ## Verurteilten Terroristen Staatsbürgerschaft entziehen
       
       Für heftigen Streit sorgt in Frankreich vor allem der zweite Teil der
       geplanten Verfassungsreform. Die Regierung will die Möglichkeiten
       ausweiten, verurteilten Extremisten die französische Staatsbürgerschaft zu
       entziehen.
       
       Bislang war dies nur bei Verurteilten mit doppelter Staatsbürgerschaft
       möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden. Künftig soll die
       Strafmaßnahme auch bei gebürtigen Franzosen mit zwei Pässen anwendbar sein.
       
       Mit dieser Änderung will sich die Nationalversammlung am Dienstag befassen.
       Danach geht die Reform in den Senat. Die Änderung muss dann noch in einer
       gemeinsamen Sitzung beider Parlamentskammern mit einer
       Drei-Fünftel-Mehrheit verabschiedet werden.
       
       Dies stößt bei vielen Abgeordneten der regierenden Sozialisten auf
       erbitterten Widerstand. In dem heftigen Streit um die geplante Reform trat
       Ende Januar die französische Justizministerin Christiane Taubira zurück.
       
       9 Feb 2016
       
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