# taz.de -- Ausnahmezustand in Frankreich: Justiz weist Klage zurück
       
       > Die Menschenrechtsliga hatte ein Ende der Maßnahme gefordert. Das oberste
       > Verwaltungsgericht urteilte, dass „die unmittelbare Gefahr“ noch nicht
       > gebannt sei.
       
 (IMG) Bild: Schwerbewaffnete Soldaten vor der Kathedrale Notre Dame in Paris (Archivbild vom 13.12.15)
       
       PARIS afp | Die französische Justiz hat eine Klage der Menschenrechtsliga
       gegen den in Frankreich geltenden Ausnahmezustand abgewiesen. Das oberste
       Verwaltungsgericht des Landes erklärte am Mittwoch zur Begründung, die
       „unmittelbare Gefahr“, die diese Maßnahme rechtfertige, sei noch nicht
       gebannt.
       
       Die terroristische Bedrohung Frankreichs und das Risiko von Attentaten
       bestünden weiterhin. Der Ausnahmezustand sei gesetzeskonform verlängert
       worden, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.
       
       Die französische Menschenrechtsliga hatte bei einer Anhörung am Dienstag
       gefordert, den Ausnahmezustand komplett oder teilweise auszusetzen. Die
       französische Regierung müsse zudem die Umstände prüfen, die zur Verhängung
       der Maßnahme geführt hätten, trug die Organisation vor.
       
       Der Ausnahmezustand war nach den Anschlägen vom November in Paris mit 130
       Toten verhängt worden. Er gibt den Behörden weitreichende Befugnisse bei
       ihren Terrorermittlungen und gilt noch bis Ende Februar. Präsident François
       Hollande will ihn nicht nur erneut verlängern, sondern auch in der
       Verfassung festschreiben.
       
       27 Jan 2016
       
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