# taz.de -- Kommentar Übergriffe beim Karneval: Bleibt mal auf dem Teppich
       
       > Die Debatte nach Köln hat zu einer höheren Sensibilität für sexualisierte
       > Gewalt geführt. Dennoch sollte nicht jedes „Bützchen“ angezeigt werden.
       
 (IMG) Bild: Würden Sie diesen Clown anzeigen?
       
       Nach Köln ist vor Köln. 35 Anzeigen wegen sexueller Übergriffe meldet die
       Polizei in der Karnevalshochburg bis zu Redaktionsschluss. In den Vorjahren
       waren es bis Aschermittwoch durchschnittlich 50. Wirkt die verstärkte
       Polizeipräsenz oder die Fassungslosigkeit angesichts der Vorfälle am Kölner
       Hauptbahnhof in der Silvesternacht? Wir wissen es nicht.
       
       Eines aber darf vermutet werden: Die im Anschluss an die Silvesternacht
       breit geführte Debatte über sexualisierte Gewalt und Alltagssexismus, über
       Geschlechterbilder und Schubladendenken scheint erste Wirkung zu zeigen.
       Die Sensibilität gegenüber dem, was angemessen, was ein Flirt ist oder was
       schon eine Grenzüberschreitung darstellt, ist gestiegen.
       
       Sowohl aufseiten derer, die bislang glaubten, Grapschen und Tatschen sei
       legitim, weil es beim Karneval ohnehin lässiger zugeht. Aber auch bei den
       Opfern wächst der Mut, sexuelle Übergriffe zu melden. So meldeten zur
       diesjährigen Weiberfastnacht 22 Frauen sexuelle Übergriffe, vor einem Jahr
       waren es 9.
       
       Auch die Polizei nimmt solche Anzeigen ernster als früher. Noch vor wenigen
       Jahren bekannte ein Exstaatsanwalt im Fernsehen, seiner Tochter nach einer
       Vergewaltigung nicht zu raten, zur Polizei zu gehen. Weil die Opfer, in der
       Regel Frauen, „letztlich die Zeche zahlen“.
       
       Dass das jetzt anders ist, ist bedeutsam wie überfällig. Denn Nein heißt
       Nein, und ungefragtes Anfassen gehört sich nicht. Ganz klar.
       
       Möglicherweise verschwimmen mit den neuen Einsichten aber auch andere
       Grenzen. Muss jede Person, die sich mal im Ton vergreift, auch angezeigt
       werden? Unterliegen sexuell konnotierte Wörter jetzt in jedem Fall einer
       Sanktion? Eine Anzeige wegen eines „Bützchens“, das jemand verlangt
       (wohlgemerkt ohne handgreiflich zu werden), geht dann doch zu weit. Bleibt
       mal auf dem Teppich.
       
       Es gibt immer noch die Möglichkeit, verbal zu kontern, ohne selbst
       ausfallend und abwertend zu werden.
       
       9 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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