# taz.de -- Rentenreform in Griechenland: Aufruf zum Generalstreik
       
       > Die Gewerkschaften wollen die geplante Rentenreform nicht hinnehmen. Die
       > Folgen für Arbeitnehmer sind teils dramatisch.
       
 (IMG) Bild: Vielen griechischen Freiberuflern bleibt nur wenig von ihrem Einkommen zum Leben übrig
       
       Athen taz | Am Samstag fühlten sich viele Griechen wie in alte Krisenzeiten
       versetzt: Trotz widriger Wetterbedingungen gingen in Athen über 5.000
       Menschen auf die Straße, um gegen die anstehende Rentenreform zu
       protestieren. Sie befürchten Rentenkürzungen und vernichtend hohe
       Sozialbeiträge.
       
       Die größten griechischen Gewerkschaften hatten zum Aufstand aufgerufen. Und
       es war nur eine Vorwarnung: Am 4. Februar kommt es zum Generalstreik;
       Anwälte und Freiberufler führen eigene Protestaktionen durch; Landwirte
       verkünden Straßenblockaden ab kommendem Mittwoch.
       
       „Wir wollen kämpfen, um diese Reform zu verhindern. Für uns ist sie eher
       eine Gegenreform, denn sie baut den Sozialschutz ab und verleitet zur
       Schwarzarbeit“, klagte Nikos Kioutsoukis, Generalsekretär der größten
       griechischen Gewerkschaft GSEE am Samstag. Auch Beamtenvertreter Themis
       Balasopoulos erklärte, er würde alles tun, damit das umstrittene
       Reformvorhaben nicht ins Parlament eingebracht wird.
       
       Derzeit erwirtschaften vier Arbeitnehmer die Rente für drei Ruheständler in
       Hellas. Das kann nicht ewig funktionieren. Tiefgreifende Reformen haben
       alle Vorgängerregierungen verschlafen oder aussitzen wollen, nun bekommt
       Linkspremier Alexis Tsipras die heiße Kartoffel. „Wenn wir keine Reformen
       durchführen, wären unsere Rentenkassen in fünf Jahren nicht mehr in der
       Lage, Pensionen zu zahlen“, mahnte Tsipras Anfang Januar.
       
       Details werden immer noch mit den internationalen Kreditgebern verhandelt,
       doch so viel scheint bereits festzustehen: Künftig bekommt jeder Grieche
       schon nach 15 Beitragsjahren eine staatlich garantierte Grundrente von 384
       Euro; dazu käme eine weitere Teilrente, die von der Höhe der während des
       Versicherungslebens eingezahlten Beiträge abhängig ist, aber in keinem Fall
       die Höhe von 2.300 Euro übersteigen darf.
       
       Da seit 2010 die Renten in Griechenland krisenbedingt bis zu 40 Prozent
       gekürzt wurden, will die Athener Linksregierung weitere Einschnitte für
       Ruheständler auf jeden Fall verhindern. Dafür drohen künftigen Pensionären
       faktische Rentenkürzungen von bis zu 30 Prozent. Zudem sollen die
       Sozialbeiträge für Selbständige und Landwirte drastisch steigen.
       
       ## Auch Freiberufler sind betroffen
       
       Um nur ein Beispiel zu nennen: Ein Freiberufler mit einem Jahreseinkommen
       von 40.000, der vor 1993 in den Arbeitsmarkt eingetreten ist, soll künftig
       10.996 Euro an Sozialbeiträgen zahlen, statt bisher 5.163 Euro. Das macht
       eine noch nie dagewesene Erhöhung von 113 Prozent. „Wenn diese Rentenreform
       und weitere Sparmaßnahmen tatsächlich durchkommen, müsste ich von einem
       Honorar in Höhe von 100 Euro fast 80 Euro direkt an den Staat abführen“
       klagt Stathis Analytis, Berater des Athener Anwaltsvereins, im TV-Sender
       Star.
       
       Arbeitsminister Jorgos Katrougalos, selbst Rechtsanwalt in Athen, versucht
       zu beschwichtigen: Natürlich könne es nicht sein, dass einem
       Selbstständigen nur 20 oder 30 Prozent Netto vom Brutto bleiben, erklärte
       der Minister im TV-Interview und versprach, eine Lösung zu finden. Wie
       diese Lösung aussieht, steht noch in den Sternen.
       
       Für Linkspremier Tsipras geht es um viel mehr als um die Rentabilität der
       gesetzlichen Rentenversicherung: Eine Rentenreform ist die derzeit
       politisch kniffligste Vorbedingung für die „Evaluierung“ der griechischen
       Wirtschaft durch die Geldgeber, die wiederum als Voraussetzung für eine
       umfassende Schuldenregelung gilt – im Idealfall sogar für einen Teilerlass
       der Schulden.
       
       Einen kleinen Lichtblick gibt es schon. Die Medien meldeten jüngst, dass
       die seit Juni 2015 geltenden Kapitalverkehrskontrollen aufgehoben werden
       sollen.
       
       17 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jannis Papadimitriou
       
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