# taz.de -- Kolumne Afrobeat: Tücken der Wahrheitsfindung
       
       > Das UN-Ruanda-Völkermordtribunal schließt nach über 20 Jahren. Eine
       > vollständige Aufarbeitung des Genozids an den Tutsi steht jedoch noch
       > aus.
       
 (IMG) Bild: 61 Angeklagte wurden vom Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) verurteilt.
       
       Am Montag, dem 14. Dezember, geht unter dem Kilimandscharo in Ostafrika ein
       Stück Weltgeschichte zu Ende. Der Internationale Strafgerichtshof für
       Ruanda (ICTR), der seit zwanzig Jahren die Cheforganisatoren des
       Völkermords in Ruanda 1994 aburteilt, tritt zum letzten Mal zusammen.
       
       Im vierten Stock des „Arusha International Conference Centre“ in der
       gleichnamigen tansanischen Stadt wird das Berufungsurteil im sogenannten
       Butare-Prozess fallen, dem letzten Prozess, der noch hier anhängig ist.
       
       Das Arusha-Tribunal schließt zum Jahresende seine Türen; die verbleibenden
       Fälle sind bereits an Ruandas Justiz übergeben worden. Die einzige
       internationale Instanz zur Aufarbeitung des ruandischen Genozids stellt
       ihre Arbeit ein.
       
       Der Horror von Ruanda 1994, als Sicherheitskräfte und Milizen auf Befehl
       der staatlichen Autoritäten die Tutsi des Landes jagten und ausrotteten,
       ist inzwischen international weitgehend vergessen. Aber weder ist der
       Völkermord aus dem Gedächtnis der Ruander verschwunden, noch ist die
       juristische Aufarbeitung beendet.
       
       ## Zwei Jahre bis Prozessbeginn
       
       Der UN-Sicherheitsrat gründete das „Internationale Gericht für Ruanda“ am
       1. November 1994 in seiner Resolution 955 „zu dem ausschließlichen Zweck
       der Verfolgung der Personen, die für Völkermord und andere schwere Verstöße
       gegen das humanitäre Völkerrecht im Hoheitsgebiet Ruandas zwischen dem 1.
       Januar 1994 und dem 31. Dezember 1994 verantwortlich sind“. Laut Statut hat
       das Tribunal „Vorrang vor den einzelstaatlichen Gerichten aller Staaten“ –
       auch Ruanda.
       
       Weniger als ein halbes Jahr, nachdem der UN-Sicherheitsrat nichts getan
       hatte, um den Völkermord in Ruanda zu stoppen, war dies eine
       außergewöhnliche Anmaßung. Unter anderem aus diesem Grund war ausgerechnet
       Ruanda damals gegen dieses Tribunal, als einziges Land auf der Welt.
       
       Es dauerte über zwei Jahre, bis überhaupt der erste Prozess in Arusha
       begann. Ruanda selbst stellte im gleichen Zeitraum mehrere tausend Menschen
       vor Gericht und gründete dann landesweit Dorfgerichte, um der Wucht des
       Geschehens Herr zu werden. In Ruanda gab es fast eine Million Tote und fast
       ebenso viele mutmaßliche Täter. Diese historischen Tatsachen sind wichtig
       zur Einordnung der positiven Schlussbilanz, die der amtierende und letzte
       ICTR-Präsident, der dänische Richter Vagn Joensen, vor dem
       UN-Sicherheitsrat am 9. Dezember vorgelegt hat.
       
       5.800 Prozesstage. Über 3.000 Zeugen. 93 Anklagen. 55 erstinstanzliche
       Urteile und 45 Berufungsurteile. Nach eigenen Angaben hat das Tribunal in
       seinem 21-jährigen Bestehen 61 Menschen verurteilt – manche Urteile
       betrafen mehrere Angeklagte gleichzeitig – und 14 freigesprochen.
       
       Das ist nicht nur gemessen am Gesamtgeschehen ein Tropfen auf den heißen
       Stein. Es macht auch den universellen Anspruch der Urteile fraglich, auf
       den sich Anhänger wie Gegner des Tribunals gerne berufen.
       
       ## Maßstäbe gesetzt
       
       Das ICTR selbst betont, es habe die weltweit erste Verurteilung wegen
       Völkermordes durch ein internationales Gericht ausgesprochen und seine
       Rechtsprechung setze globale Maßstäbe. So schließt der Völkermordvorwurf
       mittlerweile sexuelle Verbrechen mit ein. Getestet wurden die schwierigen
       Konzepte der „Vorgesetztenverantwortung“, also die persönliche
       Verantwortung von Befehlshabern für die von ihnen angeordneten Handlungen,
       und des „gemeinschaftlichen kriminellen Unternehmens“ (Joint Criminal
       Enterprise), also die kollektive Verantwortung einer Gruppe, für die von
       ihnen ausgeheckten Straftaten.
       
       Diejenigen, die eher auf Seiten der Völkermordtäter stehen, verweisen
       hingegen auf Probleme bei der Prozessführung und bei Ermittlungen in
       Ruanda. Während sie jeden Schuldspruch als Siegerjustiz abtun, ziehen sie
       große Genugtuung daraus, dass im Berufungsurteil gegen hochrangige
       ruandische Exgeneräle ein „gemeinschaftliches kriminelles Unternehmen“
       verworfen und damit eine Planung des Völkermordes nicht festgestellt wurde.
       
       Aber wie alle Gerichte hat auch das Arusha-Tribunal keine allgemeine
       Wahrheitsfindung betrieben, sondern Prozesse gegen Individuen geführt. Aus
       dem Freispruch einer Gruppe von Angeklagten vom Vorwurf der Planung eines
       Völkermordes kann nicht geschlossen werden, es habe keine solche Planung
       gegeben. Vielmehr gehört es zum Wesen des Völkermordes, dass er konzipiert
       und geplant wird.
       
       ## Gift für die Zukunft
       
       In Kreisen der Hutu-Diaspora und ihrer internationalen Unterstützer wird
       dies geleugnet – und damit der Völkermord an sich. So hinterlässt das ICTR
       tiefe Gräben. Die Tore in Arusha sind geschlossen, aber die
       unterschiedlichen Darstellungen des Tatgeschehens, die Anklage und
       Verteidigung vor Gericht in ihren jeweiligen Rollen entwickeln mussten,
       bleiben als konkurrierende historische Wahrheiten im Raum stehen. Das ist
       Gift für die Zukunft.
       
       Die einzige zulässige Verallgemeinerung aus den Urteilen in Arusha ist die
       vom Tribunal selbst getroffene: Die Tatsache des Völkermordes an sich sei
       nunmehr „allgemein bekannt“ und müsse nicht in jedem Prozess neu
       nachgewiesen werden. Was im Einzelnen ablief, wurde aber jedes Mal neu
       verhandelt, mit immer gleichen Argumenten, die sich dadurch verfestigten.
       
       Da nur ein kleiner Teil der Organisatoren der Massaker in Arusha vor
       Gericht kam, wurde auch nur ein Bruchteil des Völkermordes überhaupt unter
       die Lupe genommen. Was in den allermeisten Teilen Ruandas geschah und was
       die allermeisten damaligen Verantwortlichen und Einheiten der Streitkräfte
       und Sicherheitsorgane taten, kam mangels Angeklagter nie zur Sprache.
       Einige der wichtigsten Gesuchten sind bis heute flüchtig.
       
       Je mehr Zeit vergeht, desto unwahrscheinlicher, dass diese Lücken noch
       geschlossen werden können. Mit der Resolution 955 von 1994 machte die UNO
       einen mutigen Schritt. Aber eine vollständige Aufarbeitung des Geschehens
       in Ruanda fehlt bis heute. Und das ist Nährboden für Legenden und Lügen.
       
       14 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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