# taz.de -- SPD-Politiker über Schottdorf-Verfahren: „Ein sehr fader Beigeschmack“
       
       > Franz Schindler sitzt im Untersuchungsausschuss, der gegen den Arzt
       > Schottdorf ermittelt. Der soll jahrelang Laborleistungen falsch
       > abgerechnet haben.
       
 (IMG) Bild: Abrechnungsbetrug: Bernd Schottdorf am 07.09.2015 im Augsburger Landgericht.
       
       taz: Herr Schindler, seit Langem gehen Sie der Frage nach, ob es eine
       politische Einflussnahme in der Causa Schottdorf gegeben hat. Gab es sie? 
       
       Franz Schindler: Dafür gibt es bislang keinen Nachweis. Aber natürlich hat
       das Ganze einen sehr faden Beigeschmack, das ist doch klar. Schottdorf ist
       CSU-Mitglied und hat der Partei größere Spenden zukommen lassen. Er hatte
       auch stets sehr einflussreiche Anwälte, etwa Peter Gauweiler oder den
       früheren Justizminister Hermann Leeb. Aber die Behauptung, er sei immer
       geschont worden, weil er ein CSU-Amigo ist, ist schlicht falsch. Es gab
       jede Menge Verfahren. Zum Teil wurde er auch zu hohen Geldstrafen
       verurteilt.
       
       Diese Woche sagen vor dem Ausschuss wichtige Zeugen aus: der Münchner
       Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel und sein Vorvorgänger Christoph Strötz.
       Was fragen Sie sie? 
       
       Nötzel war ja 2008 der Chef der Staatsanwaltschaft München I, Strötz
       Generalstaatsanwalt. Wir wollen von den beiden wissen, weshalb sie nicht
       verhindert haben, dass in Tausenden Ermittlungsverfahren gegen Ärzte die
       Verjährung eintritt.
       
       Es geht um Ärzte, die mit dem Labor Schottdorf zusammengearbeitet haben und
       denen Abrechnungsbetrug vorgeworfen wurde. Die Verfahren wurden dann bis
       auf ein Pilotverfahren in München an die Staatsanwaltschaft Augsburg
       abgegeben. 
       
       Genau. Und dort wurden sie innerhalb weniger Wochen eingestellt. Wir fragen
       uns also schon, weshalb die Staatsanwaltschaft in München so verfahren ist
       – gegen den Willen des ermittelnden Staatsanwalts.
       
       Gibt es denn einen guten Grund, warum die Verfahren eingestellt wurden? 
       
       Es ging ja damals darum, ob es Betrug ist, wenn Ärzte
       Speziallaborleistungen ihren Patienten direkt in Rechnung stellen und die
       Rechnung nicht vom Labor an die Patienten geschickt wird. So konnten die
       Ärzte nämlich damals von Rabatten profitieren, die ihnen Schottdorf
       gewährte. Wenn man das als Betrug betrachtet, hat natürlich auch das Labor
       massive Beihilfe zum Betrug geleistet. Und diese Frage ist sehr umstritten.
       
       Aber der ermittelnde Staatsanwalt in München war der Meinung, es sei
       Betrug. 
       
       Das stimmt. Aber eine Staatsanwaltschaft ist eine streng hierarchische
       Behörde. Und die vorherrschende Meinung war damals, dass der Tatbestand des
       Betrugs nicht erfüllt war. Das sahen auch Strötz und Nötzel so. Deshalb
       musste sich der ermittelnde Staatsanwalt auf das Pilotverfahren
       beschränken.
       
       Wenn aber alle anderen Verfahren eingestellt werden, was für ein Sinn hat
       dann ein Pilotverfahren? 
       
       Genau das ist der Punkt. Die Staatsanwälte in Augsburg hätten darauf
       Rücksicht nehmen müssen, dass zur Klärung dieser Frage ein Prozess läuft.
       Zumindest hätte man durch ein Anschreiben an die Ärzte verhindern müssen,
       dass Verjährung eintritt.
       
       Inzwischen hat ja der Bundesgerichtshof bestätigt, dass es Betrug war. 
       
       Aber damals gab es das Urteil noch nicht, die Staatsanwälte konnten sich
       also in der unklaren Rechtslage auf ihre eigene Überzeugung berufen.
       
       Worauf hoffen sie? 
       
       Dass wir doch noch einen Nachweis für eine politisch motivierte
       Einflussnahme finden. Beispielsweise wenn es etwas Schriftliches gäbe. Oder
       eine eindeutige Zeugenaussage.
       
       30 Nov 2015
       
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