# taz.de -- Zur Neutralität verurteilt: Ein Maulkorb für die Handelskammer
       
       > Die Hamburger Handelskammer war beim Volksentscheid gegen den Rückkauf
       > der Energienetze durch die Stadt. Das war rechtswidrig.
       
 (IMG) Bild: Politische Statements werden künftig Seltenheitswert haben: Die Hamburger Handelskammer
       
       HAMBURG taz |Wann immer in Hamburg politische Weichen gestellt werden, ist
       Hans-Jörg Schmidt-Trenz dabei. Natürlich warb der Hauptgeschäftsführer der
       Hamburger Handelskammer nach Kräften für die Bewerbung um die Olympischen
       Spiele und war auf allen Bildern, die die Riege der Verlierer nach dem
       Referendum zeigte, in der ersten Reihe zu sehen. Kaum war das Ringen um
       Olympia verloren, kommentierte er die Niederlage im Namen der Handelskammer
       als „schweren Rückschlag für die Zukunftsgewandtheit unserer Stadt“.
       
       Ungewohnt schweigsam hingegen reagierte Schmidt-Trenz auf ein
       Gerichtsurteil in eigener Sache. Vergangene Woche nämlich verhängte das
       Hamburger Verwaltungsgericht der Handelskammer und ihrem meinungsstarken
       Frontmann einen Maulkorb. Die Handelskammer habe sich mit politischen
       Statements zurückzuhalten, befand das Gericht.
       
       Geklagt hatte der Unternehmer und Grünen-Chef von Hamburg-Eimsbüttel
       Dominik Lorenzen. Der 38-Jährige hatte sich „total über die polemische
       Kampagne der Handelskammer“ gegen den Rückkauf der Energienetze geärgert,
       über den beim bislang letzten Hamburger Volksentscheid im September 2013
       abgestimmt wurde. Die Kammer hatte sich damals der Initiative „Nein zum
       Netzkauf“ angeschlossen und Schmidt-Trenz hatte einen Rückkauf als
       „Schildbürgerstreich“ und als „Verplempern“ von Steuergeldern bezeichnet.
       Doch dieses einseitige Engagement der Kammer sei nicht mit geltendem Recht
       und Gesetz vereinbar, urteilte nun das Gericht.
       
       In ihrem Urteil führt die Kammer 17 des Verwaltungsgerichts aus, dass der
       Beitritt der Kammer zur Initiative „Nein zum Netzkauf“ genauso rechtswidrig
       gewesen sei wie die Verwendung des Handelskammer-Logos im Rahmen der
       Anti-Rückkauf-Kampagne. Auch die Schmidt-Trenz-Äußerungen seien, da er sie
       nicht als Privatperson gemacht habe, eindeutig „rechtswidrig“. „Der Richter
       hat der Kammer die rote Karte gezeigt“, freute sich Kläger Lorenzen, dessen
       Antrag das Gericht nun in allen Punkten stattgab.
       
       Lorenzen hatte sich in seiner Klage auf ein Urteil des
       Bundesverwaltungsgerichts von 2010 bezogen, in dem diese die Beteiligung
       der hessischen Industrie- und Handelskammern an einer Grundsatzerklärung
       zum Wirtschaftsstandort Hessen für rechtswidrig erklärt hatte. Zudem hatte
       das Gericht den Kammern ins Stammbuch geschrieben, bei Meinungsäußerungen
       „das höchstmögliche Maß an Objektivität walten zu lassen“ und starke
       „Zurückhaltung“ bei allgemeinpolitischen Stellungnahmen zu wahren.
       
       Dies sei auch wegen der Zwangsmitgliedschaft der Handelsunternehmen in der
       Kammer nötig, die auch dann nicht austreten können, wenn ihnen die
       politischen Äußerungen der Kammer nicht passen. Auch deshalb müssten
       politische Statements zuvor von der Vollversammlung der Kammern genehmigt
       werden, urteilte das Gericht.
       
       „All das ließ sich nicht mit dem Handelskammer-Handeln beim Thema
       Netzrückkauf in Deckung bringen“, begründete Lorenzen seine Klage.
       Schmidt-Trenz hatte Anfang des Jahres im Gespräch mit der taz noch betont:
       „Unsere Position zum Rückkauf der Netze ist von sämtlichen Gremien der
       Kammer legitimiert worden.“
       
       „Wir werden nun die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und dann
       entscheiden, ob wir Berufung einlegen“, kündigte der Sprecher der Kammer,
       Jörn Arfs, an. „Die zuständigen Kammer-Gremien werden zu gegebener Zeit
       damit befasst.“ Doch welche das sind, darüber hüllt sich der Sprecher auch
       auf Nachfrage in Schweigen. Kläger Lorenzen fordert, dass das Plenum der
       Kammer, in dem auch die oppositionelle Gruppierung „Die Kammer sind wir“
       vertreten ist, als höchstes Kammerorgan „breit darüber debattiert, ob die
       Kammer das Urteil annimmt“ und ihre Außendarstellung fortan verändert. Das
       würde ihr politisches Auftreten deutlich einschränken. Und Schmidt-Trenz
       wider Willen ruhigstellen.
       
       2 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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