# taz.de -- Umbau der Ökostromförderung: Billig hat Vorrang
       
       > Der Ökostrommarkt steht vor großen Veränderungen: Ausschreibungen sollen
       > feste Vergütungen weitgehend ersetzen.
       
 (IMG) Bild: Ausgeschrieben werden sollen künftig die Vergütungen für Windstrom an Land und auf See sowie Solarstrom aus großen Anlagen
       
       FREIBURG taz | Die Ökostromförderung in Deutschland soll bis 2017 erheblich
       umgebaut werden: An die Stelle von festen Einspeisevergütungen treten
       künftig Ausschreibungen. Grundsätzlich ist dieser Strategiewandel bekannt,
       nun hat das Bundeswirtschaftsministerium in einem Eckpunktepapier Details
       benannt, die mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im
       kommenden Jahr umgesetzt werden sollen. „Damit wird die Entwicklung des EEG
       in Richtung mehr Marktnähe und Wettbewerb konsequent vorangetrieben“, heißt
       es in dem Papier.
       
       Ausgeschrieben werden sollen künftig die Vergütungen für Windstrom an Land
       und auf See sowie Solarstrom aus großen Anlagen. Den Zuschlag erhalten
       diejenigen Projekte, die mit der niedrigsten Förderung auskommen.
       Ausgenommen von den Ausschreibungen sollen alle Anlagen bis zu einer
       installierten Leistung von einem Megawatt sein; für diese wird die
       Förderhöhe weiterhin gesetzlich bestimmt. „Diese Bagatellgrenze verringert
       den Bürokratieaufwand und dient zugleich dem Erhalt der Akteursvielfalt“,
       betont das Ministerium.
       
       Die Branche der Erneuerbaren sieht Ausschreibungsmodelle kritisch, weil
       sich diese in anderen Ländern als wenig effizient erwiesen haben.
       Entsprechende Kritik kommt auch aus der Opposition im Bundestag:
       Ausschreibungen machten den Ausbau der Erneuerbaren „insgesamt
       bürokratischer und teurer“, sagt Julia Verlinden, Sprecherin für
       Energiepolitik der Grünen. Zudem würgten sie die Bürgerenergiewende ab.
       
       Dennoch beginnt inzwischen ausgerechnet der Biogassektor, der von den
       Ausschreibungen nach den aktuellen Plänen gar nicht betroffen ist, sich mit
       dem Modell zu arrangieren. Denn die Biogasfirmen mussten erfahren, wie die
       EEG-Novelle 2014 trotz Festvergütungen den Anlagenbau weitgehend zum
       Erliegen brachte. Nun keimen Hoffnungen auf, dass die Ausschreibungen neue
       Perspektiven schaffen können. Vor allem sind die Altanlagen gefährdet. Denn
       wenn die Förderung ab Ende 2020 schrittweise ausläuft, wird nach jetzigem
       Recht kaum eine der betreffenden Anlagen noch zu betreiben sein.
       
       Für das Biogas droht also mehr als nur Stagnation, es droht Rückbau. „Wir
       brauchen dringend Anschlussregelungen für die Zeit nach dem EEG“, sagt
       daher Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas.
       Das Wirtschaftsministerium greift dieses Thema nun insofern auf, als es
       „Ausschreibungen für eine Anschlussförderung“ anregt – nicht zuletzt damit
       die Anlagen „flexibilisiert und modernisiert werden“ können.
       
       Bisher spiegelte sich dieser besondere Vorteil der Bioenergie noch in
       keinem EEG wider: Als speicherbare Energie kann sie vor allem dann zur
       Stromerzeugung eingesetzt werden, wenn Wind und Sonne gerade schwach sind.
       
       26 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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