# taz.de -- Manipulationen bei der Organverteilung: Staatsanwälte im Herzzentrum
       
       > Noch ermitteln die Staatsanwälte. Doch schon jetzt ist sicher, dass die
       > Kriterien für die Dringlichkeit einer Herztransplantation geändert
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Die Wartelisten für ein Organ werden neu sortiert.
       
       Berlin taz | Die schwelende Krise der Transplantationsmedizin in
       Deutschland ist in ein akutes Stadium getreten: Nach den Leberkliniken
       geraten nun auch Zentren, an denen Herzen transplantiert werden, ins Visier
       der Bundesärztekammer (BÄK) wie der Strafverfolgungsbehörden: Wegen
       möglicher Manipulationen bei der Aufnahme von Patienten auf die Warteliste
       für ein Spenderherz ermitteln derzeit die Staatsanwaltschaften von Berlin,
       München und Heidelberg.
       
       Ob und bei wie vielen weiteren der insgesamt 22 Herztransplantationszentren
       in Deutschland den Prüfern von Kammer, Kassen und Krankenhausgesellschaft
       Unregelmäßigkeiten oder Verstöße auffielen, die sie sodann den
       Justizbehörden meldeten, will die Bundesärztekammer „Ende November“ bei
       ihrer Bilanzpressekonferenz bekannt geben. Das teilte Claus-Dieter Middel,
       Leiter der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin bei der BÄK, der taz
       mit.
       
       Im Kern geht es um die Frage, ob Mitarbeiter und Exmitarbeiter des
       Deutschen Herzzentrums Berlin (DHZB), des Klinikums der Universität München
       (LMU) und des Universitätsklinikums Heidelberg sich wegen versuchten
       Totschlags (Berlin) beziehungsweise wegen gefährlicher Körperverletzung
       (München, Heidelberg) strafbar gemacht haben.
       
       Sie sollen ihren Patienten – die Rede ist von Zahlen im niedrigen bis
       mittleren zweistelligen Bereich pro Klinikum – in den Jahren zwischen 2010
       und 2012 verschiedene Herz-Kreislauf-unterstützende Medikamente in einer,
       vereinfacht gesagt, anderen Dosierung gegeben haben, als sie gegenüber der
       Organvergabestelle Eurotransplant mitteilten.
       
       Teilweise sollen die Präparate verabreicht worden sein, ohne dass dies
       medizinisch nötig war. In anderen Fällen ist strittig, ob die
       Notfallmedikamente während eines bestimmten Zeitraums kontinuierlich in
       einer bestimmten Höchstdosis hätten gegeben werden müssen, oder ob es
       richtlinienkonform war, die Höchstdosis in dem besagten Zeitraum nur
       punktuell zu erreichen.
       
       Um die Bedeutung dieser Unterschiede zu verstehen, muss man wissen: Die
       Gabe von Herz-Kreislauf-unterstützenden Medikamenten (etwa Katecholamin,
       Dobutamin, Phosphodiesterase-Inhibitoren) entscheidet – neben anderen
       Faktoren – über die Einstufung eines Patienten auf der Dringlichkeitsskala.
       
       ## Ein Herz nur bei Dringlichkeit
       
       Weil Spenderherzen ein äußerst knappes Gut sind und nach den derzeitigen
       Vergaberichtlinien der Bundesärztekammer fast ausschließlich nach dem
       Kriterium der Dringlichkeit vergeben werden, haben in Deutschland in der
       Praxis nur Schwerstkranke Aussicht auf eine Herztransplantation. 2014
       erreichte die Zahl der Herztransplantationen mit 294 transplantierten
       Herzen den Tiefststand der letzten beiden Jahrzehnte. Etwa 800 Patienten
       warten nach Angaben von Eurotransplant in Deutschland auf ein Spenderherz.
       
       Durch die möglicherweise manipulierten Dosierungsangaben könnte es nun
       sein, dass manche Patienten kränker wirkten, als sie waren – und folglich
       bei der Vergabe bevorzugt wurden, während andere, tatsächlich viel
       dringlicher Wartende, deswegen starben.
       
       Diesen Zusammenhang eindeutig nachzuweisen, gilt freilich als nahezu
       unmöglich. Dazu kommt: Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Vergabe von
       Spenderherzen legt selbst gar keine Grenzwerte fest, ab welcher
       Notfallmedikamente-Dosierung der Status eines Patienten als hochdringlich
       gelten soll. Sie macht auch keine Angaben über etwaige Notwendigkeiten der
       Kontinuität bei der Medikamentengabe.
       
       Hierzu äußert sich lediglich ein sogenanntes Manual der Organvergabestelle
       Eurotransplant, das „keinerlei normativen Charakter“ besitzt, kritisierte
       der Strafrechtler und Transplantationsexperte Ulrich Schroth im Gespräch
       mit der taz.
       
       ## Vergabekriterien werden überarbeitet
       
       Wie immer der Streit ausgehen wird: Bizarrerweise wird ausgerechnet die
       aktuell sehr konfliktbeladene Dosierung der Notfallmedikamente in Zukunft
       kaum noch relevant sein für die Listung für ein Spenderherz. Der Grund: Die
       Ständige Kommission Organtransplantation (StäKO) der Bundesärztekammer, ein
       Expertengremium, das die Richtlinien entwickelt, bevor sie das
       Bundesgesundheitsministerium genehmigt, strebt eine tiefgreifende Reform
       der Kriterien für die Wartelisten an.
       
       Der noch unveröffentlichte „Entwurf zur Änderung der Richtlinie zur Herz-
       und Herz-Lungen-Transplantation“ liegt der taz vor. Er ist ein Bruch mit
       den bisherigen Regeln. Künftig soll bei Herzen nicht mehr bloß die
       Dringlichkeit ausschlaggebend sein für eine Listung, sondern auch die
       Erfolgsaussicht.
       
       Ein neues Punktwertsystem namens Cardiac Allocation Score (CAS) soll
       helfen, so der Entwurf, „ein differenziertes objektivierbares und
       dynamisches Patientenprofil“ zu erstellen, „das den aktuellen
       Gesundheitszustand des Patienten mit Hinblick auf die Transplantation
       abbildet“.
       
       ## Neues Vergabesystem für Lungen
       
       Für die Lungenvergabe wurde ein entsprechendes, ursprünglich in den
       Vereinigten Staaten entwickeltes Punktwertsystem namens Lung Allocation
       Score (LAS) in Deutschland bereits 2011 eingeführt – mit Erfolg: „Es hat
       sich gezeigt, dass nach der Einführung des LAS weniger Patienten auf der
       Warteliste verstorben sind und auch die Patienten kürzer auf die
       Transplantation gewartet haben, ohne dass sich die Ergebnisse nach der
       Transplantation verschlechtert hätten.“
       
       Nötig sei die Reform aus mehreren Gründen: „Die steigende Sterblichkeit auf
       der Warteliste und die Verschlechterung der Ergebnisse nach Transplantation
       zeigten, dass die Kriterien der Zuteilung verändert werden müssen.“ Zuletzt
       hätten bald 80 Prozent der transplantierten Patienten einen
       Hochdringlichkeitsstatus gehabt. Die Wartezeit auf ein Spenderherz habe
       mehr als sechs Monate betragen. Innerhalb der Gruppe hochdringlicher
       Patienten wiederum habe es „keine Möglichkeit“ gegeben, „akute
       Verschlechterungen zu berücksichtigen“.
       
       Das neue CAS schaffe hier Abhilfe. Seine Parameter, heißt es in dem
       Entwurf, seien zudem wissenschaftlich „validiert“, also rechtsgültig. Sie
       entsprächen dem Stand der Wissenschaft.
       
       ## Streit um Dosierung
       
       Im Gegensatz übrigens zu anderen, „derzeit nicht validierten“ Parametern,
       kritisieren die Autoren der Richtlinienreform. Konkret gehe es bei diesen
       „nicht validierten“ Parametern um die Gabe „positiv inotroper Medikamente“
       – ironischerweise sind dies genau jene den Herz-Kreislauf-unterstützenden
       Notfallmedikamente, um deren zulässige Dosierung aktuell so gestritten
       wird.
       
       Ob der Einsatz von Notfallmedikamenten sich überhaupt als Parameter eigne,
       um über eine Organvergabe zu entscheiden, sei „derzeit nicht validiert“,
       könne aber „nach heutigem medizinischen Verständnis gegebenenfalls
       prognostisch sinnvoll sein“.
       
       Weshalb die Notfallmedikamente dann überhaupt Grundlage für
       Vergabeentscheidungen wurden, das mögen weder die Prüfungskommission noch
       die StäKO noch der Leiter der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin der
       BÄK mit Rücksicht auf die laufenden Beratungen beantworten: „Zum
       gegenwärtigen Zeitpunkt“, schreibt Claus Dieter Middel der taz, „können wir
       keine Aussagen zu Einzelaspekten des Entwurfs treffen.“
       
       17 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Transplantation
 (DIR) Organspende
 (DIR) Herz
 (DIR) Manipulation
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Ärztekammer
 (DIR) Organtransplantation
 (DIR) Organspende
 (DIR) Organtransplantation
 (DIR) Transplantationsskandal
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Organspendeskandal in Hamburg: Ein Winterkorn im weißen Kittel
       
       Ein Expertenbericht deckt Ungereimtheiten bei Lungentransplantationen im
       Hamburger Uniklinikum auf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
       
 (DIR) Prozess um Organ-Skandal: „Er spielte Gott“
       
       Ein Präzedenzfall für die Transplantationsmedizin: Im Prozess um
       Manipulationen bei Leberverpflanzungen fällt am Mittwoch das Urteil.
       
 (DIR) Skandal um Organtransplantationen: Ermittlungen in Münster eingestellt
       
       Die Staatsanwaltschaft sieht keinen hinreichenden Tatverdacht gegen die
       Ärzte. Der Bundesärztekammer wirft sie „nicht eindeutige“ Richtlinien vor.
       
 (DIR) Kriterien der Transplantationsmedizin: Das große Leberversagen
       
       Der Skandal um die Vergabe von Spenderlebern sollte aufgearbeitet werden.
       Doch der Prüfbericht ist schlampig, widersprüchlich und willkürlich.
       
 (DIR) Richtlinien für Transplantationen: Organvergabe unter Freunden
       
       Ein sizilianischer Junge braucht eine Herz-Lungen-Transplantation. Ein
       italienischer Politiker wird vorstellig. Daraufhin ändert Deutschland die
       Vergaberegeln.
       
 (DIR) Transplantantionsskandal: Manipulationen auch in Münster
       
       Der Abschlussbericht zur Überprüfung aller deutschen
       Lebertransplantationszentren zeigt: Auch an der Uniklinik Münster wurde
       getrickst.