# taz.de -- Prozess um Organ-Skandal: „Er spielte Gott“
       
       > Ein Präzedenzfall für die Transplantationsmedizin: Im Prozess um
       > Manipulationen bei Leberverpflanzungen fällt am Mittwoch das Urteil.
       
 (IMG) Bild: Staatsanwaltschaft und Nebenklage im Gespräch im Landgericht Göttingen.
       
       GÖTTINGEN/BERLIN taz | Die Göttinger Uniklinik ist ein Schauplatz im neuen
       Regionalkrimi „Der dritte Patient“ von Wolf S. Dietrich. Zwei junge Männer
       warten in der Transplantationsabteilung auf ihre Operation. Obwohl sie
       gesund wirken, wurden ihnen kurzfristig Spendernieren in Aussicht gestellt.
       Ein weiterer Patient wird von Sicherheitskräften abgeschirmt. Ein
       renommierter Professor des Krankenhauses scheint in die Sache verwickelt zu
       sein.
       
       Bei dem Plot hat sich der Autor von realen Geschehnissen inspirieren
       lassen. Wenige hundert Meter von dem Krankenhaus entfernt, in Saal B 25 des
       Göttinger Landgerichts, findet seit dem 19. August 2013 der Strafprozess
       gegen den früheren Cheftransplanteur der Universitätsmedizin statt.
       Professor Aiman O., 47, ist wegen versuchten Totschlags in elf Fällen sowie
       wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen angeklagt (Az 6 Ks
       4/13). 
       
       Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft Aiman O. vor, zwischen 2008 und
       2011 bei der Meldung von Daten seiner Patienten an die zentrale
       Vergabestelle von Spenderorganen Eurotransplant absichtlich falsche Angaben
       gemacht zu haben.
       
       In ihrem sechsstündigen Plädoyer am 27. April 2015 schilderte die
       Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff, wie auf O.s Anweisung hin Formulare und
       Meldelisten mit entscheidenden Laborwerten und Angaben über vermeintlich
       erfolgte Dialysen manipuliert worden sein sollen, damit bestimmte Patienten
       auf der Warteliste für Lebertransplantationen nach vorne rücken konnten und
       schneller ein Spenderorgan zugeteilt bekamen. Andere, schwerer erkrankte
       Menschen hätten deshalb keine Organe bekommen und seien deshalb
       möglicherweise gestorben. Dem Angeklagten, sagte die Oberstaatsanwältin,
       sei es um „Geltungsdrang, Anerkennung, persönlichen Ehrgeiz und Macht“
       gegangen. „Er selektierte, er spielte Gott.“
       
       ## Debatte um gerechte Verteilung
       
       Am kommenden Mittwoch soll nach 20-monatiger Verhandlungszeit das Urteil
       fallen. 101 Zeugen und neun Sachverständige wurden an den insgesamt 64
       Verhandlungstagen gehört. Es ist das erste Gerichtsverfahren infolge der
       Manipulationsvorwürfe an mehreren deutschen Transplantationskliniken, die
       ab dem Sommer 2012 öffentlich wurden.
       
       Sie mündeten in einen der größten Medizinskandale der Bundesrepublik und
       lösten eine bis heute andauernde Debatte aus: die Debatte über die gerechte
       Verteilung knapper Ressourcen im Gesundheitswesen. Und über die Frage, was
       Ärzte dazu antrieb, sich über Regeln hinwegzusetzen und eigenmächtig zu
       entscheiden – über die Lebenschancen schwerkranker Menschen.
       
       In fünf der elf Manipulationsfälle habe sich O. auch über eine Richtlinie
       der Bundesärztekammer hinweggesetzt, nach der Alkoholiker vor Ablauf einer
       sechsmonatigen Abstinenzzeit nicht transplantiert werden dürfen, beklagt
       die Staatsanwaltschaft. Zudem soll der Arzt in drei Fällen Organe
       verpflanzt haben, obwohl dies medizinisch gar nicht notwendig war und die
       Patienten über das Operationsrisiko nur unzureichend aufgeklärt worden
       waren. Diese drei Patienten waren später gestorben.
       
       Acht Jahre soll Aiman O. nach dem Willen der Staatsanwaltschaft hinter
       Gitter – aber das ist noch nicht alles: Lebenslang soll er nicht mehr
       transplantieren dürfen. Für einen Chirurgen von 47 Jahren die Höchststrafe.
       Die Verteidigung indes hat die Vorwürfe stets bestritten und auf Freispruch
       plädiert.
       
       ## Strafrechtliche Signalwirkung
       
       Doch nicht nur deswegen wird das Urteil mit Spannung erwartet. Auch was die
       strafrechtliche Präzedenzbewertung der Verstöße gegen die Richtlinien der
       Bundesärztekammer betrifft, dürfte von dem Richterspruch eine Signalwirkung
       ausgehen. Zahlreiche Juristen vertreten die Auffassung, dass diese
       Regelwerke nicht nur dem Stand der medizinischen Wissenschaften
       widersprechen, sondern vor allem gegen das verfassungsrechtliche
       Diskriminierungsverbot verstoßen, etwa, was den pauschalen Ausschluss
       alkoholkranker Menschen von Transplantationen betrifft.
       
       Die Bundesärztekammer, monierten zuletzt Wissenschaftler der Leopoldina
       Nationale Akademie der Wissenschaften in einer Stellungnahme an Regierung
       und Parlament, sei überdies gar nicht demokratisch legitimiert, solche
       Entscheidungen zu treffen.
       
       Der Ausgang des Verfahrens könnte zudem Einfluss darauf haben, wie die
       ermittelnden Staatsanwaltschaften in München, Regensburg und Leipzig die
       Unregelmäßigkeiten an den dortigen Lebertransplantationszentren bewerten.
       
       Geld hat bei den Manipulationen wohl keine große Rolle gespielt. Obwohl die
       Universitätsmedizin mit einem Bonussystem einen wirtschaftlichen Anreiz für
       unnötige Operationen schuf – 1.500 Euro gab es für jeden
       Transplantationspatienten.
       
       Aiman O. ist einer, der gerne im Rampenlicht steht. Das haben auch
       Beschäftigte des Göttinger Klinikums ausgesagt, die als Zeugen geladen
       waren oder vor dem Prozess befragt wurden. O. wollte Beachtung und sich
       einen Namen machen – als Starchirurg, der Todgeweihten eine neue Leber
       einpflanzt.
       
       ## Immer mehr Transplantationen
       
       Geboren wird Aiman O. am 4. Juni 1967 als Sohn palästinensischer Eltern in
       der israelischen Kleinstadt Tayyibe. Sein Vater war dort Oberbürgermeister,
       seine Mutter arbeitete als Lehrerin an einer örtlichen Grundschule. O.
       besucht das Gymnasium in Tayyibe, macht 1985 das Abitur.
       
       Er will Arzt werden und kommt für das Studium nach Münster in Deutschland.
       Als Facharzt für Chirurgie arbeitet O. 2001 zunächst an der Göttinger
       Universitätsklinik. 2003 wirbt ihn von dort das Regensburger Uniklinikum
       ab, wo er eine Stelle als Oberarzt in der Transplantationschirurgie
       antritt. Gemeinsam mit einem Kollegen schreibt er Medizingeschichte mit der
       bundesweit ersten sogenannten Split-Leber-Transplantation. Dabei wird die
       Leber eines lebendigen Spenders geteilt und eine Hälfte einem Patienten
       eingesetzt.
       
       Die Zahl der Lebertransplantationen in der Regensburger Klinik schießt
       steil nach oben. 2003 waren dort nur elf Lebertransplantationen vorgenommen
       worden. 2004 sind es schon 38, ein Jahr später 50.
       
       ## Prüfung ohne Folgen
       
       Erst viel später wird bekannt, dass O. bereits damals gegen Bestimmungen
       der Ärztekammer verstoßen hat. 2005 soll er jordanische Patienten
       verbotenerweise auf die europäische Warteliste für Transplantationen
       gesetzt und eine in Deutschland gespendete Leber in Jordanien verpflanzt
       haben. Die Bundesärztekammer hat den Fall damals zwar geprüft,
       staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wurden aber eingestellt. Die Göttinger
       Universitätsklinik, die ihn 2008 aus Bayern abwirbt und zum Leiter der
       Transplantationschirurgie macht, will bei der Einstellung O.s von den
       Regensburger Vorgängen nichts gewusst haben.
       
       In Göttingen kann O. die in ihn gesetzten Hoffnungen erfüllen. Die Zahl der
       Lebertransplantationen, die zwischenzeitlich auf etwa 20 pro Jahr
       zurückgegangen waren, kann der Mann auch hier stark steigern. Dass dabei
       nicht alles mit rechten Dingen zuging, scheint außer Frage zu stehen. Nicht
       nur Zeugenaussagen, sondern auch Schriftwechsel und andere Dokumente, die
       in dem Prozess eine Rolle spielten, legen diesen Schluss nahe.
       
       O. selbst indes hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer bestritten.
       „Ich war Tag und Nacht für die Patienten da“, sagte er mehrfach. Sein Beruf
       als Arzt sei eine Lebensaufgabe für ihn gewesen, ihm sei es immer nur um
       das Wohl der Kranken gegangen.
       
       ## Patienten als Privateigentum
       
       Die Zeugen zeichneten ein höchst unterschiedliches Bild von O. Der
       langjährige Direktor der chirurgischen Uniklinik, Heinz Becker, sagte, dass
       O. als Transplanteur zwar ein herausragender Techniker sei. Ihm fehle es
       aber an Empathie und Humanität. Patienten habe er wie sein Privateigentum
       behandelt. Demgegenüber erklärte ein ehemaliger Assistenzarzt, sein Exchef
       habe sich mit aller Kraft für seine Patienten eingesetzt und alles getan,
       um Menschenleben zu retten.
       
       Bloß zu welchem Preis? Und womöglich zu wessen Lasten? Das sind Fragen, auf
       die das Gericht eine Antwort finden soll, aber möglicherweise in dieser
       Eindeutigkeit gar nicht kann. Bei den elf Fällen wegen versuchten
       Totschlags etwa kann niemand konkret benennen, wer die Opfer gewesen sein
       könnten. Statt konkreter Personen handelt es sich um virtuelle Größen.
       Überdies kann niemand beweisen, ob tatsächlich jemand zu Tode gekommen ist.
       
       Der Göttinger Medizinrechtler Gunnar Duttge erklärte, er halte zudem den
       Nachweis für schwierig, dass O. den Tod anderer Menschen billigend in Kauf
       nahm, während er das Wohl der eigenen Patienten im Auge hatte. Und auch bei
       der Bewertung der drei Fälle, in denen O. Patienten eine Leber
       transplantiert haben soll, obwohl dies medizinisch nicht geboten war, gab
       es Streit unter den Gutachtern. Einzig anhand der Krankenakte im Nachhinein
       mit 100-prozentiger Sicherheit feststellen zu wollen, ob eine Therapie
       eindeutig notwendig war oder nicht, gilt in der Medizin als nahezu
       ausgeschlossen.
       
       Ob O. also am Mittwoch tatsächlich verurteilt wird, ist fraglich. Doch
       egal, wie es ausgeht – erledigt dürfte der Fall damit ohnehin nicht sein.
       Prozessbeobachter rechnen fest damit, dass die unterlegene Partei in
       Revision geht. Zur Not bis vor die Bundesgerichte.
       
       5 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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