# taz.de -- Verbraucherrechte bei Baudarlehen: Das Ende des Widerruf-Jokers
       
       > Bisher konnte man ungünstige Kredite oft wegen fehlerhafter Belehrung der
       > Bank loswerden. Jetzt wird das schwieriger.
       
 (IMG) Bild: Wer einen Kredit für den Erwerb von Immobilien aufnimmt, kann diesen künftig wohl nicht mehr so einfach widerrufen, wenn er schlecht unterrichtet wurde.
       
       FREIBURG taz | Die Bundesregierung will die Widerrufsrechte bei Baudarlehen
       deutlich einschränken. Sogar bei bestehenden Verträgen soll ein Widerruf
       nur noch bis Mitte Juni 2016 möglich sein. Verbraucherschützer kritisieren
       das geplante Gesetz.
       
       Grundsätzlich hat ein Bankkunde, der einen Kredit zur Wohnraumfinanzierung
       aufnimmt, 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt aber
       nur dann zu laufen, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht korrekt belehrt
       wurde. Bei Verträgen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, war
       dies oft nicht der Fall. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat 3300 Verträge
       dieses Zeitraums untersucht, nur in 10 Prozent der Fälle war die Belehrung
       korrekt. Bei späteren Verträgen waren die Belehrungen dagegen in der Regel
       in Ordnung, weil hier ein Urteil des Bundesgerichtshofs für Klarheit
       gesorgt hatte.
       
       Die mangelhafte Belehrung hatte für die Banken missliche Folgen. Der Kunde
       konnte den Vertrag auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen. Und die
       derzeit besonders niedrigen Kreditzinsen machten einen Widerruf attraktiv.
       Viele Bankkunden versuchten mithilfe eines Widerrufs, einen teuren Kredit
       durch einen günstigen Kredit zu ersetzen. Die Banken sprachen deshalb
       abfällig vom „Widerrufs-Joker“.
       
       Gegen dieses Vorgehen, das ihre Kalkulationen durcheinanderbringt, fordern
       die Banken schon seit Jahren Schutz. Es solle eine zeitliche Befristung der
       Widerrufsmöglichkeit eingeführt werden. Zunächst lehnte Justizminister
       Heiko Maas (SPD) jedoch ab. In einem Gesetzentwurf von August 2015 schlug
       die Bundesregierung für neue Verträge nun aber doch eine zeitliche
       Obergrenze vor. Nur binnen zwölfeinhalb Monaten nach Vertragsschluss soll
       künftig ein Widerruf möglich sein – auch wenn der Kunde falsch informiert
       wurde. Die Regelung ist in einem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie
       über Wohnimmobilien-Kredite versteckt.
       
       ## Obergrenze auch für bestehende Verträge
       
       Doch das war noch nicht alles. Im September regte der Bundesrat an, dass
       auch für bereits bestehende Verträge eine Obergrenze eingeführt werden
       soll. Spätestens zwölfeinhalb Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes
       sollten Bankkunden alte Verträge mit fehlerhafter Belehrung widerrufen.
       
       Die Bundesregierung hat die Anregung inzwischen aufgenommen und sogar noch
       verschärft. Schon drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll das
       Widerrufsrecht für Altverträge erlöschen, heißt es in einer
       „Formulierungshilfe“ für den Bundestag. Die Frist liefe dann Mitte Juni
       2016 aus. Der rückwirkende Eingriff soll sich auf Verträge beschränken, die
       in der fehleranfälligen Phase zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden.
       
       Der Freiburger Verbraucher-Anwalt Andreas Mayer hält die Regelung für einen
       Skandal. „Damit hat sich die Bankenlobby auf breiter Front durchgesetzt.“
       Ulrich Kelber (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium,
       verteidigt die Regelung: „Durch eine Erlöschensregelung schaffen wir
       Rechtssicherheit und einen Ausgleich zwischen Verbrauchern und Banken.“
       
       Der Widerruf könnte bei Altverträgen also ab jetzt immerhin noch rund ein
       halbes Jahr lang erklärt werden. Verbraucherzentralen und spezialisierte
       Anwälte können dabei beraten. Doch während sich die Banken früher oft
       außergerichtlich mit den Kunden verglichen, lassen sie es jetzt immer öfter
       auf einen Prozess ankommen. „Manche Gerichte haben sogar Mitleid mit den
       Banken und finden Wege, ihnen recht zu geben“, hat Anwalt Mayer beobachtet.
       Möglicherweise wird es deshalb bis Juni 2016 nicht zu einer massenhaften
       Nutzung des „Widerrufs-Jokers“ kommen.
       
       ## Beanstandung des EuGH erwartet
       
       Noch gravierender ist der Eingriff, der zukünftige Verträge betrifft. Denn
       hier soll nach zwölfeinhalb Monaten das Widerrufsrecht verfallen, auch wenn
       die Kunden die Fehlerhaftigkeit einer Belehrung noch gar nicht erkennen
       konnten – zum Beispiel, weil die Justiz dies erst Jahre später feststellt.
       
       Die Verbraucherschützer vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
       rechnen deshalb damit, dass der Europäische Gerichtshof die neue
       Widerrufsfrist beanstanden wird. Immerhin heißt es in der EU-Richtlinie
       über Wohnimmobilien-Kredite, dass Sanktionen für Verstöße „wirksam,
       verhältnismäßig und abschreckend“ sein müssen. Anwalt Mayer betont: „Bei
       fehlerhafter Information des Bankkunden ist das zeitlich unbeschränkte
       Widerrufsrecht faktisch die einzige wirksame Sanktion, mit der die Banken
       rechnen müssen. Diese darf deshalb nicht beschränkt werden.“ Das
       Justizministerium beruft sich aber darauf, dass die EU-Richtlinie keine
       konkreten Vorgaben zur Widerrufsfrist macht.
       
       Der Bundestag wird das Gesetz wohl schon im November beschließen.
       
       29 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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