# taz.de -- Flüchtlinge auf Moskauer Flughafen: Syrer im Transit verloren
       
       > Seit mehr als sieben Wochen sitzt eine syrische Familie im Transitbereich
       > eines Moskauer Flughafens fest. Chance auf Asyl hat sie dort nicht.
       
 (IMG) Bild: Kein Asyl: Russland will Flüchtlinge nicht im Land haben
       
       Moskau taz | Für Hasan, Gulistan und ihre vier Kinder endete die Flucht im
       Transitbereich. In einem Glaskasten im Terminal E auf Moskaus Flughafen
       Scheremetjewo sitzen sie fest. Wer nach Paris, Amsterdam oder Südostasien
       reist, läuft an den zermürbten Gestalten hinter der Glaswand vorbei.
       
       Seit mehr als sieben Wochen sitzt die Familie aus Syrien schon auf dem
       Flughafen, dort, wo einst auch der Whistleblower Edward Snowden strandete.
       Aussichten auf einen Flüchtlingsstatus hat die Familie nicht.
       
       Bei der Einreise hatte Gulistan der Grenzkontrolle die Wahrheit gesagt: die
       Familie sei auf der Flucht und wolle in Russland Flüchtlingsstatus
       beantragen. Das Tor ins Land blieb verschlossen. Begründung: Die Pässe
       seien Fälschungen. Bei der Vergabe der Visa hatte die russische Botschaft
       hingegen nichts beanstandet. Einfacher wäre es gewesen, erst einmal als
       Tourist einzureisen.
       
       Bald darauf schaltete sich die Moskauer NGO „graschdanskoje sodeistwie“
       (GS, Staatsbürgerliche Hilfe) ein. Sie betreut Flüchtlinge und fragte in
       Syrien bei der Passbehörde nach. Von dort kam eine Antwort, die die
       Echtheit der Papiere bestätigte. Gulistans Schwester lebt bereits seit
       Jahren in Russland. Nichts half jedoch. Inzwischen kümmert sich Rosa
       Magomedowa um die Transit-Familie. Die Anwältin klagt vor dem Europäischen
       Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen des brutalen Umgangs mit
       Kindern, die unter unwürdigen Bedingungen lebten und krank seien.
       
       ## Russland muss Schmerzensgeld zahlen
       
       Nach der gescheiterten Einreise landete die Familie zunächst in U-Haft.
       Versuchter illegaler Grenzübertritt wurde ihr zur Last gelegt. Erst nachdem
       sie eine Kaution von 780 Euro hinterlegt hatte, genehmigte die
       Staatsanwaltschaft die Rückverlegung in den Transitbereich.
       
       Das Schicksal der kurdischen Familie ist kein Einzelfall. „Manche sitzen
       ein halbes Jahr im Transitbereich“, sagt Magomedowa. Vor Kurzem verurteilte
       der EGMR Russland zu einer Zahlung von 27.000 Euro Schmerzensgeld an drei
       Flüchtlinge, die nach Syrien abgeschoben werden sollten. Laut EGMR hatte
       Moskau gegen das Recht auf Leben und das Folterverbot der Europäischen
       Menschenrechtskonvention verstoßen. Die inhaftierten Flüchtlinge seien
       sofort freizulassen.
       
       Als Unterzeichner der Genfer Konvention müsste Russland auch Artikel 31
       beachten, der Staaten dazu verpflichtet, Flüchtlinge bei illegalem
       Grenzübertritt strafrechtlich nicht zu belangen. „Selbst wenn sie
       gefälschte Pässe haben, dürfen Kriegsflüchtlinge nicht bestraft werden“,
       meint Swetlana Gannuschkina von GS.
       
       Die vom Kreml als „ausländischer Agent“ gebrandmarkte
       Nichtregierungsorganisation GS legte jetzt auch eine Langzeitstudie vor,
       die sich mit „Russland als Zufluchtsort“ befasst. Zwischen internationalen
       Vereinbarungen und nationaler Gesetzgebung treten demnach deutliche
       Widersprüche auf. So kennt das russische Recht auch keinen Abschiebeschutz
       für Flüchtlinge.
       
       Ein dringliches Probleme sei „das Fehlen eines freien Zugangs zur Prozedur
       der Antragsstellung als Flüchtling“, so der Bericht. Dahinter verbirgt sich
       eine seltsame Praxis: Antragsteller werden von den Behörden in Gewahrsam
       genommen, an die sie sich in der Hoffnung auf Hilfe wenden. „Unser
       Zufluchtssystem wird der Genfer Konvention in keiner Weise gerecht“,
       urteilt der Bericht. Die Autoren beschreiben das System als einen
       „Wolkenkratzer, in dem nur die erste Etage bewohnt ist“. Vor dem Eingang
       stünde eine Wache, die niemanden reinlasse. Gelegentlich gelangt jemand
       hinein, jedoch nur, wenn der Kommandant es zulässt. Alles hänge von der
       Entscheidung „oben“ ab.
       
       Die Ablehnung der Hilfsgesuche spiegelt sich in der Statistik wider. Nach
       Angaben des Föderalen Migrationsdienstes beantragten im ersten Halbjahr 174
       Syrer den Flüchtlingsstatus. Keinem wurde er gewährt. Von 514, die einen
       befristeten Aufenthalt wünschten, wurde 333 stattgegeben. In den ersten
       acht Monaten reisten 7.102 Syrer ein, 7.162 haben das Land wieder
       verlassen. Demnach gehen auch jene, die schon länger in Russland gelebt
       haben. Kein Wunder, die Anerkennungsquote lag von 2010 bis 2014 zwischen
       zwei und neun Prozent. „In Russland ist es fast unmöglich, als Flüchtling
       anerkannt zu werden“, meint Gannuschkina. „Du musst nur an der falschen
       Stelle über die Straße gehen und schon wirst du abgeschoben.“
       
       27 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus-Helge Donath
       
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