# taz.de -- Gewinnaussichten: Der Monopolist des Todes
       
       > Wo es einen spektakulären Kriminalfall gibt, ist der Hamburger
       > Rechtsmediziner Klaus Püschel nicht weit. Jetzt will er nach Bremen
       > expandieren.
       
 (IMG) Bild: Gern im Rampenlicht: Klaus Püchel, Leiter der Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Eppendorf
       
       HAMBURG taz | Brechmittelvergabe, Genitalienvergleich zur
       Altersfeststellung, die Entlastung des Wettermoderators Jörg Kachelmann vom
       Vorwurf der Vergewaltigung – der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel
       hat eine Menge auf dem Konto, worüber sich Linke gerne aufregen. Jetzt will
       der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum
       Eppendorf (UKE) nach Bremen expandieren, um dort die geplante qualifizierte
       Leichenschau aufzubauen.
       
       Püschel ist sein kleines Königreich in Eppendorf nicht genug. Das zeigt
       sich daran, dass er schon vor Jahren in Stade ein privates Institut für
       Rechtsmedizin gegründet hat, in dem Tote begutachtet werden, bevor sie
       feuerbestattet werden. Der Professor tritt als Gutachter in Prozessen auf
       und seit einiger Zeit unterstützt er auch die Archäologie. 2013 wurde er in
       die Nationale Akademie der Wissenschaften „Leopoldina“ gewählt.
       
       Dass Püschel viel in den Medien auftaucht, mag an den vielen Fernsehserien
       liegen, in denen Gerichtsmediziner die Hauptrolle spielen. Aber er hat eben
       auch keine Scheu, sich auf politisch brisanten Feldern zu exponieren, wobei
       er in der Regel eine staatstragende Rolle einnimmt.
       
       ## Vom Kritiker zum Betreuer
       
       Mit dem Thema „Brechmittelvergabe“ war er erstmals Anfang der 90er-Jahre
       konfrontiert, weil Hamburger Polizisten mutmaßlichen Drogendealern
       Brechmittel einflößten und die Staatsanwaltschaft um eine Einschätzung bat.
       Püschel riet davon ab, Brechmittel im Beweissicherungsverfahren einzusetzen
       – mit dem Hinweis, jedes Erbrechen sei mit gesundheitlichen Risiken
       verbunden.
       
       Zehn Jahre später, Püschel ist inzwischen Leiter des Instituts für
       Rechtsmedizin am UKE, macht er doch mit: Der heutige Bürgermeister Olaf
       Scholz (SPD) hatte als Innensenator den Brechmitteleinsatz durchgedrückt,
       weil die SPD durch die sicherheitspolitische Debatte in der Stadt ihre
       Felle davonschwimmen sah. Inzwischen hat Püschels Institut mehr als 550
       Brechmitteleinsätze betreut. „Wir können Polizei und Justiz nicht im Regen
       stehen lassen“, zitiert ihn die Zeitschrift analyse+kritik damals.
       
       Dabei geht gleich am Anfang etwas schief. Der 19-jährige Nigerianer Achidi
       John, der Drogen-Kügelchen verschluckt haben soll, wehrt sich gegen die
       Verabreichung des Sirups. Das Brechmittel wird ihm schließlich zwangsweise
       durch einen Schlauch in der Nase eingeflößt. John stürzt zu Boden.
       „Eigentlich keine ungewöhnliche Reaktion“, sagt Püschel später. Doch bei
       John setzen Puls und Atmung aus. Eine Reanimation scheitert. Drei Jahre
       später stirbt der Sierra Leoner Laya Condé in Bremen unter ähnlichen
       Umständen.
       
       Das Verfahren, das Püschel jetzt als „prinzipiell ungefährliche Maßnahme“
       bezeichnet, grenzt für andere Mediziner an Folter. 2006 stellt der Deutsche
       Ärztetag klar, „dass die Vergabe von Brechmitteln an verdächtige
       Drogendealer ohne Zustimmung des Betroffenen ärztlich nicht zu vertreten
       ist“. Im selben Jahr verurteilt der Europäische Gerichtshof für
       Menschenrechte Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot.
       
       ## „Der Allgemeinheit dienen“
       
       Etwas weniger umstritten ist die Arbeit der Rechtsmediziner, wenn es darum
       geht, das Alter von Flüchtlingen zu bestimmen. Sie wird dennoch kritisiert,
       weil manche Methoden, wie das Röntgen, als Eingriff in die körperliche
       Unversehrtheit betrachtet werden können und andere als erniedrigend – etwa
       die Begutachtung der Geschlechtsorgane.
       
       Hier ist es für Püschel leichter, sich auf die Rolle des Wissenschaftlers
       zurückzuziehen. „Der Arzt hat gemäß Berufsordnung auch die Verpflichtung,
       mit seinem Sachverstand der Allgemeinheit zu dienen“, schreibt er in einer
       Replik im Deutschen Ärzteblatt. Wenn es behördlich oder gesetzlich
       bestimmte Fragestellungen gebe, würden Mediziner gebraucht, um diese
       wissenschaftlich aufzuarbeiten.
       
       Dazu gehörten auch die spektakulären Fälle misshandelter Kinder: von dem
       methadonvergifteten Pflegekind Chantal über die verhungerten Mädchen
       Jessica und Lara Mia in Hamburg bis zum totgeprügelten Kevin in Bremen.
       2014 hätte eine Strafanzeige Püschels beinahe die schwer misshandelte
       Yagmur gerettet. Doch der Fall verlor sich zwischen Staatsanwaltschaft,
       Jugendamt und Amtsgericht. Die Misshandlungen gingen weiter. Am Ende war
       die Dreijährige tot.
       
       „Gerichtsmedizin ist auch Sozialmedizin“, sagt Püschel in einem Gespräch
       mit der Welt. Der Beruf erlaubt ihm einen Blick unter die Oberfläche der
       Gesellschaft. Dazu kommt die Forschung, die er betreibt. 2009 untersuchte
       er den Gesundheitszustand von über 60-jährigen Verstorbenen: Jeder achte
       von ihnen litt an einem Liegegeschwür. Nach Veröffentlichung der
       Untersuchung führte Hamburg ein Meldesystem für solche Dekubitus-Fälle ein.
       
       ## Ausflüge in die Archäologie
       
       Kein Schaden für seine Popularität sind seine Ausflüge in die Archäologie.
       Püschel und sein Team haben die Moorleiche Moora aus Uchtersen in
       Niedersachsen als Körper aus der Eisenzeit identifiziert. Die
       Gerichtsmedizin war jahrelang von einem aktuellen Kriminalfall ausgegangen.
       Und in Hamburg hat er einen vor 120 Jahren gefundenen Schädel einem
       Freibeuter zugeordnet, der angeblich Störtebecker gewesen sein könnte.
       
       Püschel nutzt die Popularität, die er erlangt hat, um Werbung für seine
       Sache zu machen: mehr qualifizierte Leichenschauen, ein rationalerer Umgang
       mit Leichen seitens der Angehörigen. Der Blick des Professors auf den Tod
       ist ein nüchterner. Mit dem Begriff „Seele“ könne er nichts anfangen, sagt
       er dem Blog „Kleinesinterview“. „Ich glaube, was ich sehen und beweisen
       kann“, sagt er.
       
       Wer etwas über Todesursachen erfahren möchte, braucht eben Gewebeproben –
       und wer Leben retten will, ab und zu ein Spenderorgan. Besucher macht er
       gern darauf aufmerksam, dass sie einen Organspendeausweis tragen sollten.
       Wenn es sein muss, schickt er ihnen auch ein Formular nach Hause.
       
       27 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
       ## TAGS
       
 (DIR) UKE
 (DIR) Niels Högel
 (DIR) Jobcenter Hamburg
       
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