# taz.de -- Streit vor Bundesgerichtshof: Schokoteddy schlägt Gummibärchen
       
       > Lindts Schokobären düfen bleiben: Die Schweizer verletzen mit ihrem
       > Produkt nach Ansicht der Richter nicht die Markenrechte von Haribo.
       
 (IMG) Bild: Legt sie platt, die Gummibärchen: der Schokoteddy.
       
       Karlsruhe dpa/afp | Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt hat beim
       Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen Sieg errungen. Die Markenrechte
       des Gummibärchenherstellers Haribo werden durch den sogenannten Lindt-Teddy
       – eine Schokoladenhohlkörperfigur – nicht verletzt, urteilte das Gericht am
       Mittwoch in Karlsruhe. Die Entscheidung hat Bedeutung über den Fall hinaus.
       
       Die Ähnlichkeit der großen Schokobären mit den kleinen Gummibärchen reiche
       für eine unzulässige „Zeichenähnlichkeit“ nicht aus, begründete der BGH
       seine Entscheidung. Auch vom Wort her sei „Goldbär“ nicht die einzige
       sinnvolle Bezeichnung für den „Lindt Teddy“. Zumindest ebenso naheliegend
       seien Bezeichnungen wie „Schokoladen-Bär“ oder „Schokoladen-Teddy“,
       urteilten die Richter.
       
       Lindt bringt den Bären seit 2011 heraus. Haribo sah seine Markenrechte
       verletzt und wollte den Schokoteddy aus dem Süßwarenregal verbannen. Der
       Grund: Der Bonner Süßwarenhersteller vertreibt seit den 1960er Jahren
       Gummibärchen und ließ später auch die Wortmarke „Goldbären“ schützen. In
       einer Abbildung auf der Verpackung ist ein Bär mit einer roter Schleife zu
       sehen. Lindt vertreibt zur Weihnachtszeit einen in Goldfolie verpackten
       Schokoladenbären, der auch eine Schleife um den Hals trägt.
       
       Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht gegeben. Zuletzt hatte
       das Oberlandesgericht Köln die Klage des Bonner Gummibärchenherstellers
       abgewiesen. Dagegen war Haribo in Revision zum BGH gegangen. Diese wies der
       BGH nun ab. (Az.: I ZR 105/14)
       
       23 Sep 2015
       
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