# taz.de -- Kommentar Bomben auf Klinik in Kundus: Möglicherweise ein Kriegsverbrechen
       
       > Die Bombardierung der Klinik in Kundus zeigt Parallelen zu einem
       > tödlichen Luftangriff auf zwei Tanklaster vor sechs Jahren am gleichen
       > Ort.
       
 (IMG) Bild: Das zerstörte Krankenhaus der Ärzte ohne Grenzen in Kundus
       
       Das Nachspiel zum Luftangriff auf eine Klinik im afghanischen Kundus am
       Wochenende beginnt, dem Fall des deutschen Bundeswehrobersten Georg Klein
       zu ähneln, der dort im Jahr 2009 einen ähnlichen Angriff auf zwei von den
       Taliban gekaperte Tanklaster anordnete.
       
       Zahlreiche Zivilisten kamen dabei ums Leben, obwohl ein afghanischer
       Zuträger behauptet hatte, in der Nähe würden sich nur Kämpfer aufhalten.
       Auch bei der Klinik scheint es sich erst einmal um einen
       „Aufklärungsfehler“ zu handeln. Die Betreiber hatten allen Seiten die
       Koordinaten übermittelt, angegriffen wurde trotzdem.
       
       Die Parallelen gehen weiter: Die afghanische Regierung soll den Angriff
       erbeten haben, um eigene Truppen zu schützen – angeblich schossen Taliban
       vom Klinikgelände aus. Oberst Klein hatte seinerzeit gefürchtet, die Tanker
       könnten zu Bomben gegen ein Bundeswehrlager umfunktioniert werden, obwohl
       die Lkws in einem Flussbett festsaßen. Unabhängig davon, ob jetzt Taliban
       vor Ort waren oder nicht: Das internationale humanitäre Recht verbietet
       einen Angriff auf ein Krankenhaus, solange sich darin Zivilisten aufhalten.
       Zunächst muss versucht werden, sie zu evakuieren.
       
       Das ist nicht geschehen. Aber auch von der Absicht hängt ab, ob bei dem
       Geschehen ein Kriegsverbrechen vorliegt. Jedenfalls dürfen die
       Beschuldigten – Nato, USA und Kabul – den Vorfall nicht selbst untersuchen.
       
       In Kundus wird aber auch ein weiteres Grundproblem des
       Afghanistan-Militäreinsatzes sichtbar: Dortige Regierungsvertreter kennen
       oft eigenes und internationales Recht nicht oder ignorieren es. Insofern
       sind die Toten in der Kunduser Klinik der Kollateralschaden einer
       Strategie, die Taliban zu bekämpfen, oft ohne Rechtsstaatlichkeit
       einzuhalten. (Dort dürfen ja auch Gefangene außergerichtlich festgehalten
       und pauschal alle Einwohner abgehört werden.) Diese Strategie muss geändert
       werden, bevor der Einsatz verlängert wird.
       
       6 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Thomas Ruttig
       
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