# taz.de -- Überwachung durch Funkzellenabfrage: Alle, ausnahmslos, zehn Mal im Jahr
       
       > Millionenfach werden Handydaten von Unschuldigen gespeichert, um
       > Verbrechern auf die Spur zu kommen. Ist das verhältnismäßig?
       
 (IMG) Bild: Jeder zieht seine Daten hinter sich her. Ob und wann sie abgefragt werden dürfen, ist eine andere Sache
       
       Berlin taz | Einer der schillerndsten Kriminalfälle Berlins in den
       vergangenen Jahren hat kürzlich sein Ende gefunden. Für den Mord an Jochen
       Stecker, einem stadtbekannten Inhaber eines Nobelclubs, wurden zwei Männer
       vom Strafgericht Moabit zu lebenslanger Haft verurteilt. Stecker war am 5.
       März 2013 tot in seiner Wohnung aufgefunden worden, erstochen in seiner
       Badewanne. Auf die Spur der Täter waren die Ermittlungsbehörden durch eine
       Funkzellenabfrage gekommen.
       
       Zwar leugneten zunächst beide, in der Wohnung oder auch nur in der Nähe des
       Tatorts gewesen zu sein, doch die Funkzellenabfragen ergaben: Die
       Mobiltelefone von beiden waren dort. Die so in Bedrängnis gebrachten
       Verdächtigen belasteten sich im Gerichtsprozess schließlich gegenseitig.
       Bei seiner Urteilsverkündung dankte der Vorsitzende Richter den Beamten des
       Landeskriminalamtes für ihre „ausgezeichnete Ermittlungsarbeit“.
       
       Der Fall Stecker gehört zu jenen Erfolgsmeldungen, auf die Behörden gern
       verweisen, um die Notwenigkeit von Funkzellenabfragen zu rechtfertigen.
       Still und heimlich hat sich die Maßnahme zu einem bundesweit massenhaft
       eingesetzten Ermittlungsinstrument entwickelt, nahezu ohne dass die
       Öffentlichkeit davon Notiz nimmt – oder nehmen kann. Denn verlässliche
       Statistiken über den Einsatz existieren kaum, zudem bleiben viele Frage,
       etwa zu Erfolgsquoten oder der Verhältnismäßigkeit, unbeantwortet.
       
       ## Was gespeichert wird
       
       Eine Funkzellenabfrage richten die Ermittler an die Netzbetreiber. Dabei
       fragen sie die Telekommunikationsverbindungsdaten ab, die in einem
       bestimmten Zeitraum im Bereich eines Mobilfunkmastes angefallen sind. Man
       speichert:
       
       – die Nummern aller Handys im Umfeld des Sendemastes;
       
       – welche anderen Anschlüsse mit diesem Handy angerufen wurden, ab wann und
       bis wann;
       
       – an wen SMS geschickt wurden und von wem welche kamen;
       
       – wie groß eine übertragene Datenmenge war.
       
       Nur die Inhalte der Kommunikation werden nicht erfasst.
       
       Die Funkzellen reichen in ihrem Durchmesser von etwa 100 Metern in
       Innenstädten bis zu mehreren Kilometern in ländlichen Gebieten. Betroffen
       sind alle Mobilfunkteilnehmer einer Zelle, manchmal nur einige Dutzend,
       meistens aber viele Tausend. Bis 2008 durften die Ermittlungsbehörden nur
       die Standorte ihnen bereits bekannter Telefonnummern abfragen, seitdem
       dürfen sie alle speichern. Die Straftätersuche verläuft über wiederkehrende
       Muster. Handybesitzer, die etwa bei mehreren Einbrüchen in der Nähe
       eingeloggt waren, machen sich verdächtig.
       
       Ein statistischer Überblick über die bundesweite Datensammelei fehlt. Die
       Behörden mauern. Zahlen gibt es nur nach parlamentarischen Anfragen auf
       Länderebene, so etwa in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hamburg
       und Sachsen, vielfach liegen diese jedoch zwei, drei Jahre zurück, meistens
       sind sie wenig detailliert.
       
       ## 500 Funkzellenabfragen in 2014
       
       Einen Schritt weiter wollte das Berliner Abgeordnetenhaus gehen. Auf
       Initiative der Piraten hat es beschlossen, dass die Landesregierung nun
       jährlich berichten muss. Das erste Ergebnis liegt seit Ende Juli vor, es
       wird den Anforderungen jedoch nicht gerecht. Mitgeteilt wurde den
       Parlamentariern lediglich, dass im Jahr 2014 in 500 Fällen
       Funkzellenabfragen angeordnet wurden, ein neuer Rekord. In den Jahren zuvor
       waren es nur je gut 300. Wie viele Datensätze aber insgesamt erfasst oder
       wie viele Handybesitzer identifiziert wurden, verschweigt der Bericht.
       
       Diese Verweigerung bezeichnet Christopher Lauer, Abgeordneter der
       Piratenfraktion, als eine „kleine Staatskrise“. Er fragt: „Wie soll auf
       diese Weise eine parlamentarische Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen
       stattfinden?“
       
       Einen aktuellen Hinweis, wie viele Daten die Polizei pro Abfrage gewinnt,
       liefert eine Anfrage des Piraten Michael Hilberer im Saarland. Innerhalb
       eines Jahres – beginnend im September 2013 – wurden laut Antwort der
       dortigen Landesregierung 175 Funkzellenabfragen durchgeführt und dabei fast
       7,5 Millionen Datensätze übermittelt – im Durchschnitt also gut 42.000 pro
       Abfrage.
       
       Die Experten vom Blog Netzpolitik.org schätzen die Zahl der Abfragen
       bundesweit auf etwa 50 pro Tag. Legt man die Datensatzzahl des Saarlandes
       zugrunde, würde das heißen, dass jeder in Deutschland Lebende
       durchschnittlich 9,5-mal im Jahr mit einer Handyaktivität erfasst wird;
       9,5-mal, die jeder potenziell einer Straftat verdächtigt wird. In Städten
       wie Düsseldorf und Berlin sogar noch öfter (siehe Rechnung).
       
       Nie zuvor hat die Suche nach Straftätern so systematisch sämtliche Bürger
       des Landes betroffen.
       
       ## Piraten wollen mehr Transparenz
       
       Kenntnis erlangen die Bürger davon höchstens, wenn die Behörden zu ihren
       Handydaten auch die sogenannten Bestandsdaten, also ihren Namen und die
       Anschrift, anfordern. Die Informationspflicht ist in der
       Strafprozessordnung festgeschrieben. In Berlin hat das Abgeordnetenhaus
       gefordert, die Transparenz zu erhöhen und alle Mobilfunkbesitzer per SMS
       über die Übermittlung ihrer Mobilfunkdaten zu informieren. Doch von einer
       Umsetzung sind die Behörden weit entfernt.
       
       Von öffentlicher Empörung über die Maßnahme ist wenig zu hören, dennoch
       gibt es Kritiker. So spricht der Deutsche Anwaltsverein von einem
       „verdachtslosen Grundrechtseingriff mit großer Streubreite“. Unmut kommt
       auch aus den Reihen von Linkspartei und FDP, die beide fordern, die
       Maßnahme auf den Prüfstand zu stellen. Vor allem aber die Piraten lehnen
       die Maßnahme entschieden ab. Absurd seien bereits die Annahmen, die der
       Maßnahme zugrunde liegen, sagt Christopher Lauer. So wird davon
       ausgegangen, dass Täter stets ein Handy mit einer auf ihren Namen
       registrierten SIM-Karte mit sich führen. „Das ist Quatsch“, sagt er.
       
       Wie unbescholtene Bürger durch Funkzellenabfragen in Verdacht geraten,
       zeigt ein Mordfall in München. Dort wurde Domenico L. im Mai 2013 an der
       Isar erstochen. Mehr als eine halbe Millionen Datensätze erhob die Polizei
       bei verschiedenen Funkzellenabfragen und ermittelte 7.400 verdächtige
       Handybesitzer. Jeden Einzelnen suchte sie persönlich auf. Einen Täter hat
       die Polizei jedoch bis heute nicht ermitteln können.
       
       Oder der Fall Christian Leye. Er war Mitarbeiter der
       Linken-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen, als nach einem Protest gegen
       Neonazis 2011 in Dresden seine Personalien aufgenommen wurden. Die
       Staatsanwaltschaft ermittelte dann gegen ihn wegen Behinderung einer
       angemeldeten Demonstration. Wie die taz bereits im Juni 2011 berichtete,
       fanden sich in seiner Ermittlungsakte 15 Handyverbindungen, versehen mit
       der genauen Ortsangabe und den Namen der Personen, mit denen er Kontakt
       hatte. Ein exaktes Bewegungsprofil.
       
       ## Bisher noch kein Nachweis der Wirksamkeit
       
       Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Funkzellenabfragen nur bei Verdacht
       einer schweren Straftat gerechtfertigt sind, deren Aufklärung ansonsten
       aussichtslos oder erheblich erschwert wäre. Zudem ist eine
       Verhältnismäßigkeitsprüfung unerlässlich, die einbezieht, wie viele
       Personen von der Maßnahme betroffen sind.
       
       Im vergangenen Jahr wurde allerdings kein einziger Antrag der Berliner
       Staatsanwaltschaft auf Funkzellenabfrage von einem Richter abgelehnt.
       Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sieht das anscheinend als
       Freifahrtschein und sagt über die Abfragen: „Meiner Meinung nach sollten
       sie nicht reduziert, sondern ausgeweitet werden.“ Konkret schwebt ihm vor,
       sie auch bei Straftaten wie Einbrüchen und Autodiebstählen anzuwenden.
       Dafür sehe er „keinen Bedarf,“ sagte Berlins Datenschutzbeauftragter
       Alexander Dix der taz.
       
       Ein Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahme wurde bislang noch nirgends
       erbracht. „Wer ein neues Medikament zulassen möchte, muss die Wirksamkeit
       belegen, bei der Sicherheitspolitik ist es andersherum“, sagt Lauer.
       Argumentiert werde mit Einzelbeispielen: „Wir hätten Mörder nicht gefasst,
       die jetzt noch frei herumlaufen würden“, sagt Heilmann.
       
       Lauer hält entgegen, die Beweise seien „anekdotischer Natur“. Immer würden
       zwei, drei spektakuläre Fälle herangezogen, doch die meisten Anfragen
       blieben ergebnislos und seien deshalb Zeit- und Ressourcenverschwendung.
       
       Auch die Mörder von Jochen Stecker wären aller Wahrscheinlichkeit nach ohne
       die Überwachungsmaßnahme gefasst worden. Die Aufklärungsquote solcher Taten
       ist traditionell hoch. Am höchsten war sie in Berlin mit 97 Prozent im Jahr
       2006 – zwei Jahre vor Beginn der Funkzellenabfragen.
       
       9 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Handydaten
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Funkzellenabfrage
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Funkzellenabfrage
 (DIR) Edward Snowden
 (DIR) Funkzellenüberwachung
 (DIR) Flüchtlinge
 (DIR) Markus Beckedahl
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Transparenz bei Funkzellenabfragen: Neuland für Bürgerrechte
       
       Funkzellenabfragen waren bislang für den Einzelnen nicht nachvollziehbar,
       dabei ist die Information Pflicht. Berlin geht jetzt einen neuen Weg.
       
 (DIR) Kommentar Funkzellenabfrage: Die digitale Razzia
       
       Mit der Funkzellenabfrage kontrolliert die Polizei die Mobiltelefone
       unschuldiger Bürger. Doch wer kontrolliert eigentlich die Polizei?
       
 (DIR) Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Überwachung im Schnelldurchlauf
       
       Die Regierung hat in Windeseile einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ebenso
       schnell durchs Parlament soll. Bei solcher Eile leidet die Sorgfalt.
       
 (DIR) Fahndung per Handyortung in Berlin: SMS vom Überwacher
       
       Hunderttausende Berliner geraten jährlich ins Visier der
       Staatsanwaltschaft, nur weil in ihrer Nähe zufällig ein Verbrechen
       passierte.
       
 (DIR) Sachsen plant Asylpolizei: Wahlkampf auf Flüchtlingskosten
       
       Sachsens Innenminister Markus Ulbig macht Stimmung gegen Flüchtlinge. Er
       will Polizei-Sondereinheiten gegen straffällige Asylbewerber einsetzen.
       
 (DIR) 10 Jahre netzpolitik.org: Ist das Journalismus oder was?
       
       Das Blog netzpolitik.org wird zehn Jahre alt. Seine Macher haben viel
       erreicht, den Netzpolitikern der Parteien gefällt das nicht immer.