# taz.de -- Hanfparade in Berlin: Protest gegen Auflagen
       
       > Die Versammlungsbehörde verbietet Infostände, bei denen es nicht „in
       > erster Linie“ um Legalisierung von Cannabis geht. Die Parade wehrt sich.
       
 (IMG) Bild: Kiffer sind immer für einen Spruch gut!
       
       Die Organisatoren der Hanfparade fühlen sich von der Versammlungsbehörde
       aus politischen Gründen drangsaliert. Hintergrund ist ein Streit um die
       Infostände während der Parade. Die Versammlungsbehörde hat ein Verbot für
       „nicht themenbezogene“ Informationsstände erlassen; nur Stände, die sich
       mit der Legalisierung von Hanf – der offiziellen Forderung der Hanfparade –
       beschäftigen, sollen laut dem Auflagenbescheid erlaubt sein.
       
       Steffen Geyer, der Versammlungsleiter der Hanfparade, befürchtet nun, dass
       Polizisten „völlig willkürlich“ Stände am Samstag „dichtmachen“. Denn was
       unter die Vorgabe fällt, sei völlig unklar. Die seit 1997 jährlich
       stattfindende Berliner Hanfparade tritt für die Legalisierung von Cannabis
       ein, im vergangenen Jahr beteiligten sich laut Veranstalter 6.500 Menschen.
       
       Vor zwei Jahren hat das Verwaltungsgericht einen Stand der Initiative
       Berliner Wassertisch auf der Hanfparade verboten. Begründung: Diesem ginge
       es „nicht in erster Linie darum, die Meinungsbildung in Bezug auf die
       Legalisierung von Hanf zu gewährleisten“, heißt es in dem Beschluss des
       Gerichts. Der Wassertisch forderte die Rekommunalisierung der damals
       halbprivatisierten Wasserbetriebe.
       
       Auf Grundlage dieses Beschlusses will die Versammlungsbehörde, die beim
       Landeskriminalamt angesiedelt ist, bei der Parade am morgigen Samstag einen
       Teil der Stände verhindern, glaubt Steffen Geyer – und rätselt, ob etwa ein
       Seiler, der vor Ort Hanfseile herstellt, unter das Verbot fallen wird. Oder
       jene Ärzte, die sich um Ausnahmegenehmigungen für Patienten kümmern, die
       Hanf als Medizin nutzen wollen. Denn eine Liste, welche Stände verboten
       sind, gibt es nicht. Geyer spricht von „einer Art Gesinnungsprüfung“.
       
       Er vermutet dahinter politische Motive – vorgegeben von Innensenator Frank
       Henkel (CDU), dem die Polizei und damit auch die Versammlungsbehörde
       untersteht. Seit 19 Jahren gebe es die Hanfparade, berichtet Geyer, und
       „immer vor Wahlen wird es schwierig“. Die Parade, wie auch linke
       Demonstrationen etwa am 1. Mai, seien „politisch eben nicht opportun“.
       
       Ein solches Vorgehen der Behörde kenne er nur von der Hanfparade, berichtet
       Rechtsanwalt Volker Gerloff. Er geht juristisch gegen das Verbot vor; am
       heutigen Freitag will das Verwaltungsgericht die Angelegenheit mit beiden
       Seiten erörtern – und, falls es nicht zu einer Einigung kommt, entscheiden.
       
       Gerloff vermutet, dass es bei dem Streit um juristische Details geht: So
       sei zwar eindeutig geklärt, dass es sich bei der Hanfparade um eine vom
       Grundgesetz geschützte Versammlung handelt; ob dies allerdings auch für die
       Abschlussveranstaltung am Brandenburger Tor gelte, sei nicht ganz so klar.
       
       Eine gesonderte Erlaubnis dafür, die Gebühren kosten würde, wollen die
       Anmelder der Hanfparade indes nicht zahlen. Zurecht, wie Rechtsanwalt
       Volker Gerloff findet. Und auch Geyer betont, dass die Unterstellung der
       Behörde, sie wollten kommerzielle Anbieter mit ihren Ständen unterstützen,
       „absurd“ sei.
       
       Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) geht in seiner
       Kritik des Verbots noch weiter und sieht die Versammlungsfreiheit
       eingeschränkt: Denn die Versammlungsbehörde wolle so über die Inhalte von
       Versammlungen bestimmen. „Wenn die hier versuchte Inhaltsprüfung Bestand
       hätte, müsste sich jede Versammlung ihren Hauptslogan genau überlegen“,
       erklärte der RAV in einer Mitteilung am Donnerstag. Eine Anti-Kriegs-Demo
       dürfte zum Beispiel nicht mehr gleichzeitig Kapitalismuskritik üben.
       
       Die Polizei teilte auf Anfrage mit, dass sie sich nicht zu Einzelheiten in
       diesem Fall äußern werde, da der Bescheid „momentan vom Verwaltungsgericht
       überprüft wird“.
       
       6 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bert Schulz
       
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