# taz.de -- Staatliche Überwachung in Frankreich: Abhören ohne richterlichen Beschluss
       
       > Das Verfassungsgericht winkt ein Gesetz durch, das eine fast totale
       > Kommunikationsüberwachung ermöglicht. Kritiker sprechen von einer
       > Schande.
       
 (IMG) Bild: Vertrauliches Telefonat? Von wegen!
       
       Paris taz | Das französische Verfassungsgericht hat außer ein paar Details
       nichts auszusetzen an einem neuen Gesetz, das den Nachrichtendiensten die
       Mittel und Rechte für eine fast totale und massive Überwachung der
       Kommunikation gibt. Das Urteil wurde in der Nacht zu Freitag bekannt
       gegeben. Dem Gesetzgeber war selber nicht wohl in der Haut bei dieser
       Ausweitung der polizeilichen Kompetenzen.
       
       Erstmals in der Geschichte der Republik hatte Staatspräsident François
       Hollande das Ende Juni verabschiedete Gesetz von den „neun Weisen“, den
       Mitgliedern des Verfassungsrats, prüfen lassen. Jetzt kann er das Urteil
       der Verfassungsrichter als Alibi für seine demokratische Gesinnung
       vorweisen.
       
       Diese haben lediglich drei Punkte bemängelt, die gestrichen werden können,
       ohne den Sinn und die Tragweite zu beeinträchtigen. Präsident Hollande
       freute sich, dass „die Nachrichtendienste die erforderlichen Mittel zum
       Schutz unserer Interessen und Frankreichs Sicherheit“ bekommen.
       
       Ohne die Attentate islamistischer Terroristen wäre eine solche Ausdehnung
       der Erfassung und Auswertung von Kommunikationsdaten sowie der staatlichen
       Überwachung von Netzwerken kaum aktuell worden. Mit der Terrorbekämpfung
       wird eine bedenkliche Einschränkung der Privatsphäre und der Freiheit der
       BürgerInnen gerechtfertigt.
       
       ## Elektronische „Staubsauger“
       
       Neu ist die ungezielte und massive Erfassung von „Metadaten“ der
       Kommunikation mittels elektronischer „Staubsauger“, die bei den Telefon-
       und Internetanbietern installiert werden. Die Auswertung soll die Behörden
       dank Profilen und Rastern auf die Spur von mutmaßlichen Verdächtigen
       bringen. An der Effizienz solcher Methoden bestehen indes Zweifel. Auch
       wird befürchtet, dass zahlreiche Internetunternehmen wegen der staatlichen
       Auflagen für Kontrollen ihrer Kunden lieber ins Ausland abwandern.
       
       Telefone können künftig abgehört werden, ohne die vorherige Zustimmung
       eines Richters einzuholen. Selbst die frühere Aufsichtsbehörde, „Commission
       nationale informatique et libertés“, bemängelte eine ungenügende
       demokratische Kontrolle der Überwacher durch die neue Aufsichtsstelle
       CNCTR, in deren Bezeichnung das Wort „libertés“ (Freiheiten) nicht mehr
       vorkommt. Auch die UNO-Kommission für Menschenrechte hatte zuletzt die
       „exzessiven Kompetenzen“ der Überwachungsbehörden kritisiert.
       
       Mit Empörung haben die Verteidiger eines freien Internets auf den Entscheid
       der Verfassungsrichter reagiert. Damit habe „die Staatsräson über das Recht
       und die Freiheit triumphiert“, und das sei eine „Schande für Frankreich“,
       protestierte am Freitag die Vereinigung „Quadrature du Net“, die eine
       aktive Kampagne gegen das Gesetz geführt hatte.
       
       Der frühere Staatssekretär für Menschenrechte und Mitbegründer der Médecins
       Sans Frontières, Claude Malhuret, bedauerte, dass nach den Attentaten vom
       7. Januar (Charlie Hebdo) „wir bereit sind, alles zu schlucken“.
       Premierminister Manuel Valls dagegen feierte via Twitter „einen
       entscheidenden Fortschritt: Jetzt hat Frankreich einen gesetzlichen Rahmen
       für den Schutz vor dem Terrorismus, und die Grundfreiheiten werden darin
       respektiert.“ Auch seine Twitter-Kommentare werden künftig gespeichert und
       kontrolliert.
       
       24 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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