# taz.de -- Minderjährige Flüchtlinge in Hamburg: Schwanzvergleich bestimmt das Alter
       
       > Hamburg bestimmt das Alter minderjähriger Flüchtlinge, indem man ihnen
       > auf die Genitalien schaut und nennt das Vorgehen „wissenschaftlich“.
       
 (IMG) Bild: Der Senat misst nach: Für junge Flüchtlinge kann die Altersfeststellung erhebliche Folgen haben.
       
       Hamburg scheut weder Kosten noch Mühen, wenn es um Flüchtlinge geht.
       Panoramaschichtaufnahmen der Kieferknochen, Röntgenbilder von Handskelett
       und Schlüsselbein und gern auch noch eine Computertomographie obendrauf: Um
       das Alter von jugendlichen Flüchtlingen zu ermitteln, setzt die Stadt das
       gesamte Arsenal an Medizintechnik in der Uniklinik Eppendorf (UKE) ein.
       Aber auch der geschulte Blick dürfe nicht fehlen, antwortet der Senat jetzt
       auf eine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP).
       
       „Es erfolgt eine Inaugenscheinnahme der bezüglich einer Abschätzung des
       Entwicklungs- bzw. Reifezustandes maßgeblichen Partien der
       Körperoberfläche, insbesondere bei männlichen Probanden der Gesichtsregion
       und der Achselhöhlen sowie der Genitalregion. Bei weiblichen Probanden
       erfolgt eine Inspektion des Entwicklungszustandes der Brustdrüsen“, so die
       detailfreudige Senatsauskunft, über die Dutschke gar nicht erfreut ist. Sie
       hält die „hochnotpeinliche Intimuntersuchung für unwürdig“.
       
       Der Senat hingegen beruft sich darauf, dass dieses Verfahren „auf
       wissenschaftlichen Standards basiert“. Auch sei es von Verwaltungsgerichten
       „nicht in Frage gestellt worden“. Zudem verweist er auf eine geringe
       Fehlerquote. Seit 2012 seien 1.844 Jugendliche untersucht worden, nur 14
       hätten das Ergebnis juristisch angefochten, lediglich drei davon
       erfolgreich, rechnet der Senat vor.
       
       Für die Betroffenen kann die Altersfeststellung gravierende Folgen haben.
       Beim Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) befinden zwei Sozialpädagogen nach
       einem Gespräch über den Status von jugendlichen Flüchtlingen, die keine
       Pässe oder andere offiziellen Papiere haben. Werden sie als volljährig
       eingestuft, kommen sie in eine Unterkunft für Erwachsene. Minderjährige
       werden von der Jugendhilfe betreut, dürfen zur Schule gehen und sind vor
       Abschiebung geschützt.
       
       Nach Auskunft des Senats ist die Teilnahme an der ärztlichen Untersuchung
       „freiwillig“. Wird sie jedoch verweigert, „wird die Inobhutnahme beendet“:
       Wer sich nicht untersuchen lässt, gilt eben als volljährig. „Skandalös“
       findet das Conny Gunßer vom Flüchtlingsrat Hamburg. Problematisch sei
       zudem, dass der KJND über das Alter befinde und zugleich die Minderjährigen
       aufnehmen müsse. Da die Plätze knapp seien, könnte im Zweifel zu Ungunsten
       der Jugendlichen entschieden werden, fürchtet Gunßer.
       
       Sehr kritisch sieht Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Hamburger
       Ärztekammer, das Verfahren: „Auch bei Untersuchungen der
       Geschlechtsmerkmale muss die Privatsphäre gewahrt bleiben. Dass Jugendliche
       in die Gruppe der Erwachsenen eingeteilt werden, wenn sie an der
       Untersuchung nicht mitwirken, konterkariert die vorgebliche
       ‚Freiwilligkeit‘ und ist weder menschlich noch medizinisch gerechtfertigt.“
       Das findet auch Dutschke: „Die Praxis ist zu überprüfen – mit dem Ziel, die
       Intimuntersuchung zu unterlassen.“
       
       29 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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