# taz.de -- Entwurf zur Krankenhausreform: Qualität bringt Geld
       
       > Die Krankenhausversorgung soll durch ein Strukturgesetz
       > patientenfreundlicher werden. Doch Kritiker beklagen den Entwurf als
       > Etikettenschwindel.
       
 (IMG) Bild: Das Gesetz soll Anfang 2016 in Kraft treten
       
       Berlin afp | Bei der Kostenabrechnung in Krankenhäusern soll künftig auch
       die Qualität der erbrachten Versorgungsleistungen berücksichtigt werden.
       Den entsprechenden Gesetzentwurf billigte das Bundeskabinett in Berlin. Die
       im Haus von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erarbeitete
       Novelle sieht vor, erstmals Zu- und Abschläge für Qualitätsaspekte
       einzuführen. Von Krankenhausbetreibern und Gewerkschaften kam heftige
       Kritik an dem Gesetzentwurf.
       
       Das Krankenhaus-Strukturgesetz gehört zu den zentralen
       gesundheitspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Mit ihm setzt Gröhe
       Eckpunkte einer 2014 von Bund und Ländern erarbeiteten Vereinbarung um.
       Demnach soll die Reform bis 2020 bei den Krankenkassen Mehrausgaben von
       mehr als fünf Milliarden Euro verursachen. Demgegenüber sollen jedoch
       Sparpotenziale durch strukturelle Veränderungen stehen.
       
       Neben der Einführung von qualitätsbezogenen Aspekten bei der
       Leistungsabrechnung mit den Kassen sieht das Gesetz unter anderem auch
       Zuschläge für die Kliniken vor, die am System der stationären
       Notfallversorgung teilnehmen. Dazu kommt eine „patientenfreundlichere“
       Ausgestaltung der Qualitätsberichte von Krankenhäusern und die Schaffung
       eines „Umstrukturierungsfonds“, mit dem Überkapazitäten in einzelnen
       Regionen abgebaut werden sollen. Dafür gibt der Bund einmalig 500 Millionen
       Euro, sofern die Länder ihrerseits noch einmal die gleiche Summe
       bereitstellen.
       
       Ferner soll dem Gesetz zufolge ein Förderprogramm für neue Pflegerstellen
       eingerichtet werden, in das laut Bundesgesundheitsministerium 2016 bis 2018
       bis zu 660 Millionen Euro und danach jährlich 330 Millionen Euro fließen
       sollen.
       
       ## Anreize zur Umstrukturierung
       
       „Patienten müssen sich auf eine gute Versorgung im Krankenhaus verlassen
       können. Deshalb stärken wir die Spitzenmedizin und sorgen dafür, dass sich
       besonders gute Qualität künftig auch finanziell lohnt“, erklärte Gröhe. Das
       Gesetz schaffe eine „solide Arbeitsgrundlage“ für die rund 2000 deutschen
       Krankenhäuser und sorge bei Patienten für mehr Behandlungssicherheit und
       Versorgungsqualität. Es setze Anreize zur Umstrukturierung von Kliniken und
       bessere die Finanzierungsmöglichkeiten der Einrichtungen.
       
       Bei Krankenhausträgern, Gewerkschaften, Parteien der Bundestagsopposition
       und kommunalen Spitzenverbänden stieß das seit längerem diskutierte
       Vorhaben nach dem Kabinettsbeschluss erneut auf Kritik. Die angekündigte
       Qualitätsoffensive bleibe eine „Verbaloffensive“, weil die erforderlichen
       Ressourcen nicht im nötigen Maße bereitgestellt würden, erklärte die
       Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin. Die Reform sei „viel
       Etikettenschwindel“ und verbessere weder die Patientenversorgung, noch
       sichere sie die Finanzierung der Krankenhäuser. Letztlich entziehe sie den
       Kliniken allein 2017 sogar eine Milliarde Euro.
       
       Die Gewerkschaft Verdi kritisierte, der Entwurf biete keine Lösung für den
       „dramatischen Personalmangel“ in den Krankenhäusern. Der Zusammenhang von
       Versorgungsqualität und genügender Personalstärke werde darin „vollständig
       ignoriert“. Der Deutsche Städtetag forderte die Regierung zu
       Nachbesserungen auf. Eine „stabile“ Klinikversorgung sei darauf angewiesen,
       dass die laufenden Personal- und Betriebskosten sowie dringend benötigte
       Investitionen finanziert würden. „Der Gesetzentwurf erfüllt diese
       Anforderungen in keiner Weise, sondern veschlechtert sogar die Situation in
       den Häusern“, erklärte der Verband.
       
       Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben damit, dass das Gesetz
       Anfang 2016 in Kraft tritt. Dies hängt allerdings vom weiteren
       parlamentarischen Verfahren ab.
       
       10 Jun 2015
       
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