# taz.de -- Prozess gegen Femen-Aktivistin: Reduzierte Strafe für Dom-Protest
       
       > Zu Weihnachten 2013 protestierte Josephine Witt halbnackt im Kölner Dom.
       > Im Berufungsprozess wurde sie nun erneut schuldig gesprochen.
       
 (IMG) Bild: Die Aktivistin Jospehine Witt verließ inzwischen die Gruppe Femen.
       
       Köln dpa | Ex-Femen-Aktivistin Josephine Witt, die während einer
       Weihnachtsmesse 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen
       war, ist auch in der Berufung schuldig gesprochen worden. Das Kölner
       Landgericht verhängte am Dienstag eine Geldstrafe von 600 Euro wegen
       Störung der Religionsausübung gegen die 22-Jährige und folgte damit der
       Staatsanwaltschaft.
       
       Witts Anwältin hatte plädiert, es bei einer „gerichtlichen Standpauke“ zu
       belassen und andernfalls das Jugendstrafrecht anzuwenden. In der ersten
       Instanz im Dezember war Witt zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt
       worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Aufgrund ihrer geänderten
       Einkommensverhältnisse fällt die Geldstrafe nun geringer aus.
       
       Die junge Hamburgerin, die mittlerweile kein Femen-Mitglied mehr ist, hatte
       während einer Messe am Ersten Weihnachtstag 2013 im Beisein von Kardinal
       Joachim Meisner Parolen gerufen – nur mit einem Slip bekleidet und der
       Aufschrift „I am god“ (Ich bin Gott) auf dem Oberkörper. Die Studentin der
       Zahnmedizin wollte damit nach eigenen Angaben gegen die Stellung der Frau
       in der katholischen Kirche und gegen Meisners Einstellung zur Abtreibung
       protestieren.
       
       Ob das nicht ein Widerspruch sei – einerseits ernst genommen, andererseits
       nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden zu wollen, wollte Richterin
       Elke Mücher während der Berufungsverhandlung von Witt wissen. Nein, nein,
       sagte die. „Ich denke nicht, dass ich mir einen Zacken aus der Krone
       breche, wenn ich eingestehe, dass ich die Konsequenzen mit einer gewissen
       Naivität gesehen habe.“
       
       ## Plädoyer auf Unreife
       
       Ihre Eltern hätten sie nach ihrem 18. Geburtstag und nach Streitigkeiten
       mehrfach rausgeschmissen, außerdem sei sie durch einen vierwöchigen
       Gefängnisaufenthalt in Tunesien nach einer Femen-Aktion traumatisiert
       gewesen. Zudem die berufliche Unstetigkeit: Nach zwei Semestern
       Psychologie-Studium habe sie in Hamburg auf Drängen der Eltern das Studium
       der Zahnmedizin aufgenommen. Jetzt zieht Witt nach Berlin – und plant, das
       Psychologie-Studium fortzusetzen.
       
       Unreife sahen Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn und Richterin Mücher indes nicht
       – auch nicht zum Zeitpunkt der Tat. Witt sei im Gegenteil jemand, „der
       Ziele sehr durchdacht, sehr konsequent, sehr erwachsen“ verfolgt, sagte
       Mücher.
       
       2 Jun 2015
       
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