# taz.de -- Klage gegen Abschiebung in „sicheres Drittland“: Illegale Einreise ist Voraussetzung
       
       > Als syrische Kurden hätte die Familie Mohamad eigentlich Anspruch auf
       > Asyl. Weil sie aber über Zypern kam, droht ihr die Abschiebung dorthin.
       
 (IMG) Bild: Wehrt sich gegen Abschiebung nach Zypern: Familie Mohamad
       
       Hamburg taz | Neulich hat Amad sich schlafend gestellt und sein Schwester
       Zackey heimlich beim Klavierspielen gefilmt. Er sagt, es nervt ihn, wenn
       sie auf ihrem E-Piano übt. Aber als er das Handyvideo zeigt, wird klar, wie
       stolz er auf seine kleine Schwester ist.
       
       Amad ist syrischer Kurde und gerde 18 geworden. Er geht auf die Hamburger
       Nelson-Mandela-Schule und spielt Fußball beim TSG Bergedorf. Mit seiner
       Schwester und seinen Eltern wohnt er in einer Zwei-Zimmer-Wohnung in einer
       Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Bergedorf.
       
       Bis vor Kurzem waren sie zu fünft, der älteste Bruder ist gerade umgezogen.
       580 Plätze gibt es offiziell in dem „Pavillondorf“ am Curslacker Neuer
       Deich, Amad schätzt, dass bis zu 800 Menschen dort wohnen.
       
       An einem niedrigen Tisch in einem der beiden Zimmer stehen zwei Sofas und
       ein Klappbett, an einer Wand eine Kommode, an der anderen ein Schrank.
       Darauf drei Koffer, griffbereit: Die Abschiebung ist jederzeit möglich.
       
       Schon einmal haben Polizisten mitten in der Nacht an die Tür gehämmert, am
       10. Februar war das, um drei Uhr morgens. „Sachen packen und sofort
       mitkommen“, ordneten die Beamten an: Abschiebung nach Zypern. Über den
       Mittelmeerstaat waren die Mohamads auf ihrer Flucht aus Syrien vor gut
       einem Jahr in die EU eingereist, dorthin sollten sie zurück. Im Bus auf dem
       Weg zum Flughafen schrieb Amad eine Whatsapp-Nachricht an seine
       Mannschaftskollegen: „Wahrscheinlich sehen wir uns nicht wieder - wir
       werden gerade abgeschoben.“
       
       Doch soweit kam es nicht. Amads Vater Selaheddin wehrte sich. Eher werde er
       ins Gefängnis gehen, als mit seiner Familie in Zypern auf der Straße zu
       leben, sagte er. Im Flugzeug weigerte er sich, Platz zu nehmen. „Sie wollen
       uns gerade abschieben“, schrie er, um die anderen Passagiere aufmerksam zu
       machen. „Wir wollen das nicht!“ Niemand reagierte.
       
       Stattdessen nahmen die Abschiebebeamten den ältesten Sohn Dalsouz beiseite
       und sagten, er solle seinen Vater überzeugen zu kooperieren. Aber der Vater
       wollte nicht und als die Beamten versuchten, ihn mit Gewalt an seinen Sitz
       zu fesseln, fing Schwester Zackey an zu weinen. Ihre Mutter wurde
       ohnmächtig. Endlich erschien der Pilot. So könne er nicht fliegen, sagte er
       zu den Beamten. Innerhalb von zwei Minuten müsse die Familie draußen sein,
       damit er die Maschine starten könne.
       
       So geschah es und seit einem Jahr wohnt Familie Mohamad nun am Hamburger
       Stadtrand. In Deutschland sind sie nur geduldet. Alle zwei bis drei Wochen
       müssen sie zur Ausländerbehörde und hoffen, dass ihre Duldung verlängert
       wird.
       
       Dabei hätten die Mohamads als syrische Kurden gute Chancen, in Deutschland
       als Flüchtlinge anerkannt zu werden. Um ein Asylverfahren in Deutschland zu
       bekommen, muss man es allerdings schaffen, sich in keinem anderen EU-Land,
       dass man auf der Flucht durchquerte, registrieren zu lassen. Sonst greift
       das Dublin-Drei-Abkommen, dem zufolge das Land, in dem ein Flüchtling das
       erste Mal den Boden der EU betritt, für sein Asylgesuch zuständig ist.
       
       Deutschland ist also formal nie zuständig - es sei denn, jemand fliegt
       direkt aus Syrien oder einem anderen Nicht-EU-Land nach Deutschland. Das
       wiederum ist nur mit einem gefälschten Visum möglich, denn Deutschland ist
       für Nicht-EU-Bürger visumpflichtig.
       
       Für die Mohamads ist also Zypern zuständig, denn dorthin flohen Amads
       Mutter Fayroz und ihr Mann Seladdehin Anfang der Neunziger Jahre mit ihrem
       neugeborenen Sohn Dalsouz. Der Grund: Als Kurde war Selaheddin in Syrien
       mehrmals festgenommen und schwer gefoltert worden. „Wie alle politischen
       Gefangenen in Syrien wurde er systematisch den damals üblichen
       Foltermethoden unterworfen“, steht in einem Bericht der Anwältin Cornelia
       Ganten-Lange, die die Familie vertritt. Weiter steht dort: „Er wurde in
       einen Reifen gezwängt, aufgehängt und mit Stöcken und Kabeln geschlagen,
       mit Gewehrkolben geschlagen, mit Elektroschocks gefoltert und der Bastonade
       (Schlägen auf die Fußsohle) unterzogen.“
       
       Selaheddin hatte im Gefängnis keinen Anwalt und keinen Kontakt zur
       Außenwelt. Fayroz wusste nie, ob sie ihren Mann wiedersehen würde.
       Panikanfälle, Verzweiflung und Alpträume machten sie krank. Doch die
       syrischen Behörden und der Geheimdienst ließen ihnen auch nach Selaheddins
       Entlassung keine Ruhe. In Syrien zu bleiben war keine Option. Die Familie
       floh über die Türkei nach Zypern.
       
       Dort bekamen die Mohamads Asyl und einen offiziellen Status als
       Flüchtlinge. Der Vater fand Arbeit. Zwölf Jahre lang lebten sie in Nikosia.
       Aber die meisten Zyprer mögen keine Ausländer. Einer Studie des
       Europäischen Forschungsprogramms ESF zufolge wünschen sich die meisten ein
       Einwanderungsverbot.
       
       2002 ging Selaheddin also zurück nach Syrien, seine Frau und Kinder sollten
       nachkommen. Aber am Flughafen in Aleppo wurde er verhaftet und für drei
       Jahre festgehalten. Als er frei kam, floh die Familie erneut nach Zypern,
       wo sie zumindest nicht um ihr Leben fürchten mussten. Dalsouz studierte
       Architektur, Amad lernte Englisch und Zackey Klavierspielen. Nur mit der
       zyprischen Wirtschaft ging es bergab. 2010 verlor Selaheddin seinen Job,
       2013 stand die Republik kurz vor dem Bankrott.
       
       „Von der Finanzkrise auf Zypern betroffen waren in erster Linie Ausländer
       und Flüchtlinge“, schreibt das Auswärtige Amt. Als die Mohamads ihre Habe
       verkauft hatten und die Miete nicht mehr zahlen konnten, kratzten sie ihr
       letztes Geld zusammen und stiegen in ein Flugzeug nach Deutschland.
       
       ## Gegen Ablehnung des Asylantrags geklagt
       
       In Hamburg beantragten sie Asyl, aber das Bundesamt für Migration und
       Flüchtlinge lehnte den Antrag ab, ohne ihn inhaltlich zu prüfen. Ist ein
       Asylbewerber über ein sicheres Drittland eingereist, wird nämlich bloß
       ermittelt, welches Land zuständig ist. Die Behörde ordnete die Abschiebung
       nach Zypern an.
       
       Familie Mohamad klagt nun gegen die Ablehnung ihres Asylantrags und
       beantragt den Aufenthalt aus humanitären Gründen. Eine Hamburger
       Asklepios-Klinik bescheinigt Fayroz eine posttraumatische
       Belastungsstörung, Depressionen und eine Persönlichkeitsstörung. Die
       Gutachterin kommt zu dem Schluss, dass „eine Abschiebung aus
       humanmedizinischen und ethischen Gründen nicht vertretbar“ ist. Das
       Gutachten liegt der Ausländerbehörde vor, passiert ist nichts.
       
       Die Klage auf Aufenthalt aus humanitären Gründen indes ist beim
       Verwaltungsgericht anhängig, der Abschiebebescheid bleibt trotzdem wirksam:
       „Wenn Dublin Drei greift, haben Klagen keine aufschiebende Wirkung“, sagt
       Anwältin Ganten-Lange. Solange das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
       den Antrag nicht prüft, können die Mohamads also jederzeit abgeschoben
       werden.
       
       Amads Mannschaftskollegen vom TSG Bergedorf haben unterdessen eine
       Online-Petition gegen die Abschiebung gestartet. In dem Video kommen auch
       Amads Mitschüler von der Nelson-Mandela-Schule sowie deren Schulleiter zu
       Wort. Die Wilhelmsburger Stadtteilschule hat vor zweieinhalb Jahren schon
       einmal eine Abschiebung verhindert. Schulleiter Thorsten Scheffner nennt es
       einen Skandal, dass die Schule schon wieder gegen eine Abschiebung kämpfen
       muss.
       
       Die Online-Petition indessen hat schon über 10.000 Unterschriften zusammen
       und wurde an die Bürgerschaft verschickt. Bis auf einen Abgeordneten der
       Linkspartei hat sich niemand dazu geäußert.
       
       Mittlerweile liegt der Fall auch dem Eingabeausschuss der Hamburger
       Bürgerschaft vor. Dort werden jeden Montag Bitten und Beschwerden von
       Bürgern verhandelt, die gegen behördliche Entscheidungen vorgehen möchten.
       Auch dort liegen, wie bei den Verwaltungsgerichten, viele solcher Fälle.
       Die Akte Mohamad war bis jetzt noch nicht dran. Solange der Fall dort noch
       liegt, können die Mohamads nicht abgeschoben werden. Aber jeden Montag kann
       es soweit sein.
       
       31 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
       ## TAGS
       
 (DIR) BGH-Urteil
       
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