# taz.de -- Aufenthaltsgenehmigung in Spanien: Der Junge aus dem Koffer
       
       > Ein achtjähriger Junge von der Elfenbeinküste darf erst einmal bei seinen
       > Eltern bleiben. Er wurde in einem Koffer nach Spanien geschmuggelt.
       
 (IMG) Bild: Aufnahme des Jungen von einem Scanner an der spanischen Grenze
       
       MADRID afp | Spaniens Behörden haben einem kleinen Jungen aus der
       Elfenbeinküste eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, der von Grenzern an
       der Exklave Ceuta in einem Koffer entdeckt worden war. Wie die Behörden am
       Donnerstag mitteilten, gelte die Genehmigung für den achtjährigen Adou
       Ouattara vorerst für ein Jahr. Sie solle es dem Jungen ermöglichen, bei
       seiner in Spanien lebenden Mutter zu sein. Der festgenommene Vater bleibe
       demnach allerdings in Haft.
       
       Die Guardia Civil der spanischen Exklave in Marokko hatte Adou am 7. Mai
       bei einer Kontrolle in dem Gepäckstück entdeckt, in dem er von
       Kleidungsstücken bedeckt kaum atmen konnte. Eine 19-jährige Frau hatte den
       Koffer bei sich und wurde bei der Einreise auf dem Fußweg in das spanische
       Hoheitsgebiet kontrolliert. Noch am selben Tag nahm die Polizei Vater Ali
       Ouattara fest, als dieser den gleichen Grenzübergang überqueren wollte.
       
       Ouattara und seine Frau Lucie leben als legale Einwanderer auf der zu
       Spanien gehörenden Inselgruppe Kanaren vor der afrikanischen Westküste. Für
       ihren Sohn erhielten sie dort jedoch keine Aufenthaltsgenehmigung. Diese
       stellten die Behörden Adou aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ nun aus,
       sagte ein Sprecher der Präfektur Ceuta der Nachrichtenagentur AFP. Es sei
       davon auszugehen, dass in einem Jahr ein Antrag auf Erneuerung gestellt
       werde.
       
       Ali Ouattara bleibt jedoch weiter in Haft. Für den Richter hätten sich die
       Umstände, die zur Festnahme des Vaters geführt hätten, „nicht geändert“,
       teilte das zuständige Gericht in Andalusien mit. Dabei handele es sich um
       eine anhaltende Fluchtgefahr und die Tatsache, dass Ouattara einen
       Minderjährigen durch den Transport im Koffer gefährdet habe. Zudem warte
       das Gericht noch das Ergebnis eines DNA-Tests ab, der die Verwandtschaft
       des Jungen mit Ouattara überprüfen soll.
       
       22 May 2015
       
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