# taz.de -- Kommentar: Dumm, dreist oder beides
       
       > Bundeswehr-Tornados über den Protestcamps von Heiligendamm - Die
       > Bundeswehr braucht neue Regeln.
       
       Nicht alles, was zulässig ist, muss man tun. Das gilt auch für die
       Tornado-Tiefflüge von Heiligendamm. Die Bundeswehr versichert, dass die
       Flugzeuge unbewaffnet waren und keine Demonstranten identifiziert haben.
       Stimmt das, kann man die Flüge noch als vom Grundgesetz erlaubte
       "technische Amtshilfe" einstufen. Es läge also nur politische Dummheit
       und/oder Dreistigkeit vor.
       
       Wer im Vorfeld eines hoch umstrittenen Staatsereignisses Bundeswehrjets
       über dessen Kritiker hinwegdonnern lässt, merkt entweder nicht, dass er
       damit ein provozierendes Symbol setzt - das wäre dumm - oder er setzt es
       sogar ganz bewusst. Das wäre dreist. Die politische Verantwortung trägt
       zunächst die rot-schwarze Regierung in Schwerin, die den Einsatz
       angefordert hat.
       
       Verantwortlich ist aber auch CDU-Verteidigungsminister Jung, der den
       Nordlichtern den Einsatz nicht ausgeredet hat. Er sollte eigentlich wissen,
       dass jede Verwendung der Bundeswehr im Innern ein Politikum ist, solange
       Innenminister Schäuble ständig Grundgesetzänderungen fordert, um bewaffnete
       Soldaten im Inland einsetzen zu können. Der politische Schaden des
       Tornado-Einsatzes ist jedenfalls deutlich höher als sein konkreter Nutzen.
       Wer glaubt, dass für die Geländespiele rund um Heiligendamm tatsächlich
       Luftaufklärung nötig ist, hätte dafür Polizeihubschrauber einsetzen können.
       Die haben zwar nicht so gute Kameras, aber erwecken auch nicht gleich den
       Eindruck eines fliegenden Verfassungsbruchs.
       
       Die Debatte verdeutlicht, dass die Frage nach den Grenzen der "technischen
       Amtshilfe" dringend transparent geregelt werden muss. Bisher heißt es im
       Grundgesetz nur, Amtshilfe sei möglich. Eine gesetzliche Definition, was
       Amtshilfe der Bundeswehr darf und was nicht, fehlt. Man wurstelt sich so
       durch, und die informellen Kriterien - keine Waffen, keine
       Grundrechtseingriffe - sind sinnvoll. Nötig ist aber noch ein
       ausdrückliches Verbot, die Bundeswehr in innenpolitischen Konflikten
       einzusetzen. Das war schließlich mal der Kern der Idee, den Einsatz der
       Bundeswehr im Innern stark zu beschränken.
       
       14 Jun 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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