# taz.de -- Kommentar: Keine Lücke im Strafrecht
       
       > Für Schäubles Ideenwahn zu neuen Antiterrorgesetzen gibt es schlicht
       > keinen Bedarf. Warum?
       
       Innenminister Schäuble drückt und presst. Kaum ein Wochenende vergeht ohne
       neue Vorschläge zur Terrorbekämpfung. Jetzt hält er nicht einmal mehr seine
       Zuständigkeit ein und setzt Justizministerin Zypries mit einem neuen
       Vorschlag für Antiterror-Strafparagrafen unter Druck. Doch für neue
       Strafvorschriften besteht überhaupt kein Bedarf.
       
       Schon seit den Siebzigerjahren ist Deutschland mit einem strengen
       Vorfeldstrafrecht ausgestattet. Wer einer terroristischen Gruppe angehört
       oder diese unterstützt, kann dafür bestraft werden, ganz unabhängig von
       seiner Teilnahme an konkreten Anschlägen. Diesen Paragrafen 129 a nutzen
       Polizei und Staatsanwaltschaft gerne, um radikale Szenen wie die militanten
       G-8-Gegner auszuforschen. Meist kommt es aber nicht einmal zu einer
       Anklage.
       
       Islamisten organisieren sich zwar häufig anders und nicht in dauerhaften
       Organisationen, doch dadurch ist keine echte Gesetzeslücke entstanden.
       Schließlich ist die Polizei schon immer auch zur Gefahrenabwehr zuständig
       und kann sogenannte Gefährder präventiv beobachten. Bisher ist dies Aufgabe
       der Landespolizeien. Nach der Föderalismusreform soll künftig aber auch das
       Bundeskriminalamt präventiv tätig werden dürfen.
       
       Bei den Kofferbombern von Nordrhein-Westfalen zum Beispiel fehlte es nicht
       an der Rechtsgrundlage für eine Überwachung: Die Sicherheitsbehörden hatten
       die beiden Libanesen schlichtweg gar nicht auf dem Schirm. Sie wurden jetzt
       zwar nicht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung angeklagt, weil
       ein dritter Mann fehlte. An der Strafzumessung wird das aber überhaupt
       nichts ändern. Ein zigfacher Mordversuch wiegt schließlich schwer genug.
       
       Auch der potenzielle Einzeltäter Ihsan Garnaoui, bei dem die Vorbereitungen
       für einen Anschlag noch nicht einmal das Versuchsstadium erreicht hatten,
       wurde vom Landgericht Berlin 2005 nicht freigesprochen. Vielmehr erhielt er
       für kleinere Delikte wie unerlaubten Waffenbesitz eine gewiss nicht milde
       Strafe von fast vier Jahren Haft. Schäuble muss also schon genauer
       erklären, wo er eigentlich einen Bedarf für neue Strafvorschriften sieht.
       
       16 Jul 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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