# taz.de -- Kommentar: Keine Lücke im Strafrecht
> Für Schäubles Ideenwahn zu neuen Antiterrorgesetzen gibt es schlicht
> keinen Bedarf. Warum?
Innenminister Schäuble drückt und presst. Kaum ein Wochenende vergeht ohne
neue Vorschläge zur Terrorbekämpfung. Jetzt hält er nicht einmal mehr seine
Zuständigkeit ein und setzt Justizministerin Zypries mit einem neuen
Vorschlag für Antiterror-Strafparagrafen unter Druck. Doch für neue
Strafvorschriften besteht überhaupt kein Bedarf.
Schon seit den Siebzigerjahren ist Deutschland mit einem strengen
Vorfeldstrafrecht ausgestattet. Wer einer terroristischen Gruppe angehört
oder diese unterstützt, kann dafür bestraft werden, ganz unabhängig von
seiner Teilnahme an konkreten Anschlägen. Diesen Paragrafen 129 a nutzen
Polizei und Staatsanwaltschaft gerne, um radikale Szenen wie die militanten
G-8-Gegner auszuforschen. Meist kommt es aber nicht einmal zu einer
Anklage.
Islamisten organisieren sich zwar häufig anders und nicht in dauerhaften
Organisationen, doch dadurch ist keine echte Gesetzeslücke entstanden.
Schließlich ist die Polizei schon immer auch zur Gefahrenabwehr zuständig
und kann sogenannte Gefährder präventiv beobachten. Bisher ist dies Aufgabe
der Landespolizeien. Nach der Föderalismusreform soll künftig aber auch das
Bundeskriminalamt präventiv tätig werden dürfen.
Bei den Kofferbombern von Nordrhein-Westfalen zum Beispiel fehlte es nicht
an der Rechtsgrundlage für eine Überwachung: Die Sicherheitsbehörden hatten
die beiden Libanesen schlichtweg gar nicht auf dem Schirm. Sie wurden jetzt
zwar nicht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung angeklagt, weil
ein dritter Mann fehlte. An der Strafzumessung wird das aber überhaupt
nichts ändern. Ein zigfacher Mordversuch wiegt schließlich schwer genug.
Auch der potenzielle Einzeltäter Ihsan Garnaoui, bei dem die Vorbereitungen
für einen Anschlag noch nicht einmal das Versuchsstadium erreicht hatten,
wurde vom Landgericht Berlin 2005 nicht freigesprochen. Vielmehr erhielt er
für kleinere Delikte wie unerlaubten Waffenbesitz eine gewiss nicht milde
Strafe von fast vier Jahren Haft. Schäuble muss also schon genauer
erklären, wo er eigentlich einen Bedarf für neue Strafvorschriften sieht.
16 Jul 2007
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Überwachung
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