# taz.de -- Kommentar: Dürftige Beweise für Terror
> Die Bundesanwaltschaft verhaftet einen Soziologen, dessen Sprache der der
> "militante gruppe" ähnelt. Bloße Beschäftigung mit anschlagsrelevanten
> Themen darf aber nicht kriminalisiert werden.
Für die Bundesanwaltschaft ist es ein Durchbruch. Endlich hat sie vier
mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) verhaften können, die
seit Jahren Brandanschläge auf Institutionen und Unternehmen in Berlin und
Umgebung verübt. Bundesweit wurde die mg bekannt, als sie von der
Bundesanwaltschaft im Mai in ihre Razzien gegen eine konstruierte
terroristische Vereinigung von militanten G-8-Gegnern einbezogen wurde.
Verhaftet wurden jetzt drei Männer in Brandenburg - auf frischer Tat,
nachdem sie gerade versucht hatten, Bundeswehrlaster anzuzünden. Natürlich
handelt es sich hierbei um eine Straftat. Aber die Beweise, dass die drei
auch zur mg gehören, sind bislang dürftig. Der Wunsch der
Bundesanwaltschaft, endlich einen Schlag gegen die kaum zu greifenden
mg-Militanten zu landen, wird für die Zuordnung nicht genügen.
Außerdem ist fraglich, ob Anschläge auf Autos und leere Gebäude tatsächlich
das Etikett Terrorismus verdienen. Immerhin war der Strafrechtsparagraf 129
a, der terroristische Vereinigungen definiert, nach langjähriger Kritik
unter Rot-Grün etwas entschärft worden. Demnach können nur noch
Brandanschläge, die den Staat erheblich gefährden, als Terrorismus bestraft
werden. In der Bundesanwaltschaft ist diese Rechtsänderung zwar bekannt,
aber unbeliebt, schon weil sie andere Fälle an die örtliche
Staatsanwaltschaft abgeben müsste. Bedenklich ist aber vor allem die
Verhaftung des vierten Beschuldigten, eines Stadtsoziologen, der in seinen
Schriften ähnliche Begriffe benutzte wie die mg in ihren Bekennerschreiben.
Außerdem war er mit einem der Brandenburger Brandstifter persönlich
bekannt.
Das erinnert stark an die Razzien gegen militante G-8-Gegner, bei denen
ebenfalls den Autoren eines Buchs über die Geschichte der Autonomen
vorgeworfen wurde, sie hätten für Anti-G-8-Anschläge die Anleitung und
Begründung vorgegeben.
Wenn die Bundesanwaltschaft nicht mehr in der Hand hat, als bisher bekannt
ist, dann sollte das Verfahren sehr schnell wieder eingestellt werden. Die
bloße Beschäftigung mit anschlagsrelevanten Themen darf niemals
kriminalisiert werden.
3 Aug 2007
## AUTOREN
(DIR) C. Rath
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