# taz.de -- Mindestlohn: Geeinigt auf Nichteinigung
       
       > Seit dem letzten Koalitionsgipfel steht fest: kein Mindestlohn, keine
       > Hungerlöhne, aber weites Entsendegesetz.
       
 (IMG) Bild: In der Gastronomie könnten Tarifverträge bald für allgemeinverbindlich erklärt werden
       
       BERLIN taz/dpa Beim letzten Koalitionsgipfel hat die Regierung einen
       kleinsten gemeinsamen Nenner gefunden: Ein gesetzlicher flächendeckender
       Mindestlohn wird nicht eingeführt werden. Die Union ist grundsätzlich
       dagegen, weil aus ihrer Sicht die Lohnfindung in erster Linie Sache der
       Tarifvertragsparteien bleiben muss und nicht Aufgabe des Staates ist.
       Außerdem fürchtet die CDU in der Regierung die Vernichtung von
       Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich.
       
       Stattdessen hat sich die Koalition darauf geeinigt, das Entsendegesetz für
       weitere Branchen zu öffnen. Das bedeutet: Nicht nur im Bauhandwerk und bei
       den Gebäudereinigern, sondern auch in anderen Branchen könnten künftig
       Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Somit wären auch
       ausländische Firmen daran gebunden. Im Fokus sind: die Gastronomie, der
       Einzelhandel, die Postdienste und das Friseurhandwerk. Voraussetzung ist,
       dass beide Tarifparteien einstimmig die Branchen vorschlagen. Dann werden
       die Mindestlöhne gesetzlich fixiert.
       
       Beantragt nur eine Seite - etwa die Gewerkschaften - die
       Allgemeinverbindlichkeitserklärung, so muss ein von Arbeitgebern und
       Arbeitnehmern besetzter Tarifausschuss entscheiden. Kann sich der nicht
       einigen, ist die Regierung gefragt. Auf Vorschlag des Arbeitsministers soll
       das Kabinett über den Erlass einer Rechtsverordnung entscheiden.
       
       Egal, über welchen Weg die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit eines
       Tarifvertrags erfolgen soll - sie kann nur beantragt werden, wenn mehr als
       50 Prozent Beschäftigte einer Branche ohnehin schon einen Tarifvertrag
       haben.
       
       Problem: Immer weniger Arbeitnehmer können sich auf Tarifverträge berufen,
       weil viele Firmen aus den Arbeitgeberverbänden ausgetreten sind und deshalb
       nicht an die Tarifpolitik gebunden sind. Zudem sind weniger Arbeitnehmer
       gewerkschaftlich organisiert. Also: Auch das Entsendegesetz ist keine
       Lösung.
       
       Um Hungerlöhne zu unterbinden, hat sich die Koalition auf eine
       Reaktivierung des Gesetzes über Mindestarbeitsbedingungen von 1952
       verständigt. Es lässt eine Lohnfestsetzung durch Beschluss des
       Bundeskabinetts zu.
       
       15 Aug 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Koufen
       
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 (DIR) EU
       
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