# taz.de -- Freigelassener Soziologe: Der Terror-Verdacht bleibt
       
       > Die Bundesanwaltschaft hat gegen die Haftbefehl-Aussetzung für Andrej H.
       > Beschwerde eingelegt. Sie verdächtigt ihn weiter, Mitglied der
       > "Militanten Gruppe" zu sein.
       
 (IMG) Bild: "Andrej H. steht weiter im Verdacht": Gebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe
       
       "Andrej H. steht weiter im Verdacht, Mitglied in einer terroristischen
       Vereinigung zu sein", betonte gestern ein Sprecher der Bundesanwaltschaft.
       "Der Haftbefehl gegen ihn wurde nur ausgesetzt, nicht aufgehoben." Doch
       selbst gegen dieses kleine Zugeständnis legte die Behörde umgehend
       Beschwerde ein.
       
       Der promovierte Soziologe H. war Ende Juli unter dem Verdacht festgenommen
       worden, Mitglied der militanten gruppe (mg) zu sein, die in den vergangenen
       Jahren regelmäßig Brandanschläge in und um Berlin verübte. Am Freitag
       sollte auf Antrag seiner Anwältin Christina Clemm in Karlsruhe beim
       Bundesgerichtshof eine Haftprüfung stattfinden. Doch BGH-Ermittlungsrichter
       Ulrich Hebenstreit verzichtete auf die mündliche Verhandlung und setzte den
       Haftbefehl gegen Auflagen und die Zahlung einer Kaution schon gestern außer
       Kraft.
       
       Die Aussetzung der U-Haft ist laut Gesetz möglich, wenn "weniger
       einschneidende Maßnahmen" gegen die Fluchtgefahr getroffen werden können.
       Die Bundesanwaltschaft wies gestern allerdings darauf hin, dass der
       Haftbefehl auch mit Terrorverdacht begründet wurde. Laut Gesetz sind bei
       Terrorverdacht keine weiteren Haftgründe wie Flucht- oder
       Verdunkelungsgefahr erforderlich. Hier ist nur das Prinzip der
       Verhältnismäßigkeit zu beachten.
       
       Mit der Beschwerde der Bundesanwaltschaft befasst sich zunächst Richter
       Hebenstreit. Wenn er den Haftbefehl nicht wieder in Kraft setzt, muss der
       3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Richter Klaus
       Tolksdorf entscheiden.
       
       Die drei übrigen Inhaftierten, Florian L., Oliver R. und Axel H., sind nach
       wie vor in Haft. Hier haben die Anwälte auch noch keinen Antrag auf
       Haftprüfung gestellt. Sie wollen am Wochenende das weitere Vorgehen
       beraten. Die drei waren Ende Juli in Brandenburg festgenommen worden, als
       sie versuchten, Bundeswehr-LKWs anzuzünden. Auch ihnen wird
       mg-Mitgliedschaft vorgeworfen.
       
       Offiziell wird der Verdacht gegen den Soziologen H. damit begründet, dass
       er sich zweimal konspirativ mit Florian L. getroffen habe. Aus den Akten
       ergibt sich nach Angaben der Anwälte aber, dass die Verdachtschöpfung genau
       andersherum verlief. Zunächst wurde gegen den Stadtsoziologen ermittelt,
       weil er zu Themen forscht, die auch in Bekennerschreiben der mg erwähnt
       wurden (siehe taz vom 22.8.), dann erst gerieten die späteren mutmaßlichen
       Brandstifter in den Blick und wurden ebenfalls überwacht.
       
       Drei Freunde von Andrej H., deren Wohnungen Ende Juli ebenfalls durchsucht
       wurden, stehen nach ihrer eigenen Wahrnehmung immer noch unter
       Rund-um-die-Uhr-Überwachung. In einer Erklärung des Solidaritätsbündnisses
       für die Inhaftierten, werden der Polizei schwere Vorwürfe zum Ablauf der
       Verhaftung in Brandenburg gemacht. Florian L. soll angeschnallt auf dem
       Beifahrersitz von einem Polizisten geprügelt worden sein, weil er nicht
       schnell genug ausgestiegen ist.
       
       24 Aug 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) BGH zu Terrorverdacht: Haftbefehl gegen Andrej Holm rechtswidrig
       
       Gegen den Berliner Stadtsoziologen, der verdächtigt wurde, Mitglied der
       "militanten gruppe" zu sein, besteht nach Ansicht des BGH kein dringender
       Tatverdacht.
       
 (DIR) Kommentar: Die Akten gehören öffentlich gemacht
       
       Der Terrorismusvorwurf gegen Andrej H. bleibt im Raum. Eine Rehabilitierung
       kann es nur geben, wenn die Akten und das ihnen zugrunde liegende Konstrukt
       öffentlich gemacht werden.