# taz.de -- Kommentar: Die Akten gehören öffentlich gemacht
       
       > Der Terrorismusvorwurf gegen Andrej H. bleibt im Raum. Eine
       > Rehabilitierung kann es nur geben, wenn die Akten und das ihnen zugrunde
       > liegende Konstrukt öffentlich gemacht werden.
       
 (IMG) Bild: "Andrej H. steht weiter im Verdacht": Gebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe
       
       Der Soziologe Andrej H. ist auf freiem Fuß: Gegen die Zahlung einer Kaution
       durfte er am Mittwoch die JVA Berlin-Moabit verlassen. Das ist die
       erfreuliche Nachricht. Die wenig erfreuliche lautet: Der dringende
       Tatverdacht, er sei Mitglied der terroristischen Vereinigung "militante
       gruppe" (mg), besteht laut Bundesanwaltschaft weiter.
       
       Nicht, dass nicht auch ein Soziologe in der Lage sein könnte, Brandsätze zu
       zünden. Aber das Hauptindiz gegen H. besteht nach wie vor darin, in seinen
       Publikationen "Phrasen" und "Schlagwörter" verwendet zu haben, wie sie auch
       die "mg" in ihren Bekennerschreiben benutzt. Ein ähnlicher Vorwurf wird
       auch einem Politologen gemacht, der ebenfalls verdächtigt wird, der "mg"
       anzugehören.
       
       Als Mitarbeiter eines Forschungszentrums, so die Begründung, stünden ihm
       Bibliotheken zur Verfügung, die er "unauffällig nutzen kann", um zu
       bestimmten Themen zu recherchieren. Tausende Wissenschaftler haben dieses
       Konstrukt angeprangert. Zu Recht: Denn wird der Terrorismusparagraf 129a
       StGB auf eine "intellektuelle Urheberschaft" ausgeweitet, ist künftig jeder
       verdächtig, der in Aufsätzen oder Büchern willkürlich inkriminierte
       Begriffe verwendet.
       
       So erfolgreich der Protest der scientific community auch für die
       Freilassung war. Der Terrorismusvorwurf gegen Andrej H. und seinen Kollegen
       bleibt im Raum, selbst wenn am Ende des Ermittlungsverfahrens nichts mehr
       von den Vorwürfen bleibt, und wird in den Suchmaschinen des Internet weiter
       leben. Eine umfassende Rehabilitierung kann es deshalb nur geben, wenn
       Beschuldigte wie Anwälte die Akten und das ihnen zugrunde liegende
       Konstrukt öffentlich machen. Dann kann jeder, ob Kollege, Auftraggeber oder
       Journalist, sich ein eigenes Bild davon machen, was Terrorverdacht
       hierzulande heißt - und was nicht.
       
       Natürlich entspricht eine Veröffentlichung der Akten nicht dem Gesetz.
       Dafür steht es ganz im Geist der friedlichen Revolution in der DDR. Macht
       alle Stasi-Akten öffentlich, hieß es damals. Heute sollte es auch für die
       Bundesanwaltschaft gelten.
       
       23 Aug 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uwe Rada
       
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 (DIR) Freigelassener Soziologe: Der Terror-Verdacht bleibt
       
       Die Bundesanwaltschaft hat gegen die Haftbefehl-Aussetzung für Andrej H.
       Beschwerde eingelegt. Sie verdächtigt ihn weiter, Mitglied der "Militanten
       Gruppe" zu sein.