# taz.de -- Justizgebaren: "Ein Versuch der Einschüchterung"
       
       > Der Fall Andrej H. weitet sich aus. Interview mit dessen Rechtsanwältin
       > Christina Clemm.
       
 (IMG) Bild: In Adlerpose: Das Bundeskriminalamt
       
       taz: Frau Clemm, am Sonntag wurde erneut die Wohnung des Berliner
       Soziologen Andrej H. durchsucht. Worauf hatten es die Ermittler des
       Bundeskriminalamts abgesehen? 
       
       Christina Clemm: Sie behaupteten, es gebe neues Beweismaterial gegen meinen
       Mandanten, und zwar in einer schwarzen Tüte.
       
       Gab es diese schwarze Tüte wirklich? 
       
       Ja. Darin befanden sich allerdings nur die Akten, die H. zur Durchsicht bei
       sich zu Hause hatte.
       
       Das BKA sucht auf Anweisung der Bundesanwaltschaft Ermittlungsakten, die
       diese Behörde selbst verfasst hat? 
       
       Ja. Ich kann mir das nur als weiteren Versuch der Einschüchterung in diesem
       Verfahren erklären. Durch die anhaltende Telefonüberwachung haben sie
       offenbar mitbekommen, dass es am Sonntagabend ein Treffen zwischen meinem
       Mandanten und den Anwälten geben sollte. Eine größere Beschränkung der
       Verteidigerarbeit kann ich mir nicht vorstellen.
       
       Haben die Beamten die Akten mitgenommen? 
       
       Nein. Aber sie haben die Akten tatsächlich noch einmal durchgesehen. Ich
       weiß nicht, ob sie sie mitgenommen hätten, wenn mein Mandant an irgendeiner
       Stelle etwas markiert hätte.
       
       Was war die Rechtsgrundlage dieser Durchsuchung? 
       
       Es gab für die Durchsuchung am Sonntag nicht einmal einen
       Durchsuchungsbefehl. Sie haben zwar behauptet, dass es einen solchen gebe,
       konnten ihn mir aber auf Anfrage nicht vorlegen.
       
       Die Grünen sagen, Generalbundesanwältin Monika Harms stehe in dem Verfahren
       mit dem Rücken zur Wand. 
       
       Das sehe ich genauso. Offenbar braucht sie dringend Material, um ihre
       Beschwerde gegen die Haftverschonung zu begründen.
       
       Wann wird über die Beschwerde entschieden? 
       
       Voraussichtlich in dieser Woche. Einen Antrag, die Haftverschonung bis zur
       Entscheidung der Beschwerde wieder aufzuheben, hat der Bundesgerichtshof
       aber bereits abgelehnt.
       
       Der Ermittlungsrichter hat aber auch gesagt, dass der dringende Tatverdacht
       gegen Ihren Mandanten fortbesteht. 
       
       Das stimmt. Er hat den Haftbefehl nicht aufgehoben. Er war der Ansicht,
       dass der Fluchtgefahr mit milderen Mitteln als der Untersuchungshaft
       begegnet werden kann.
       
       Kann es sein, dass der Haftbefehl diese Woche aufgehoben wird? 
       
       Das könnte der zuständige Senat entscheiden. Genau darum geht es.
       
       26 Aug 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uwe Rada
       
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