# taz.de -- Justizgebaren: Bundeskriminalamt findet eigene Akten
       
       > Zum zweiten Mal suchen Ermittler in der Wohnung des Soziologen Andrej H.
       > nach Beweisen für Terrorverdacht. Haftentscheidung fällt diese Woche.
       
 (IMG) Bild: In Adlerpose: Das Bundeskriminalamt
       
       Vier Tage nach seiner Haftverschonung hat das Bundeskriminalamt am sonntag
       erneut die Wohnung des Soziologen Andrej H. durchsucht. Nach Angaben seiner
       Anwältin Christina Clemm haben die Beamten nach Beweismaterial in einer
       schwarzen Tüte gesucht. Darin hätten sich aber lediglich die
       Ermittlungsakten befunden.
       
       Wie Clemm der taz sagte, habe es auch keinen Durchsuchungsbefehl für die
       Razzia gegeben. "Ich kann mir das nur als einen weiteren Versuch der
       Einschüchterung erklären", so Clemm. Durch die anhaltende
       Telefonüberwachung hätten die Ermittler offenbar mitbekommen, dass es am
       Sonntag ein Treffen zwischen ihrem Mandanten und den Anwälten geben sollte. 
       
       Wie berichtet, war gegen Andrej H. am 1. August ein Haftbefehl wegen
       Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erlassen worden. Seine
       Texte als Soziologe, so die Begründung, wiesen ähnliche "Schlagwörter" und
       "Phrasen" auf, wie sie auch die "militante gruppe" (mg) in ihren
       Bekennerschreiben verwende. Darüber hinaus soll H. zweimal Kontakt zu einer
       Person gehabt haben, die am 31. Juli zusammen mit zwei weiteren
       Beschuldigten in Brandenburg (Havel) bei einem versuchten Brandanschlag
       festgenommen wurde. Der "mg", gegen die als "terroristische Vereinigung"
       ermittelt wird, werden mehr als 20 Brandanschläge zur Last gelegt. Hinweise
       darauf, dass auch der Anschlag in Brandenburg der "mg" zuzurechnen ist,
       gibt es bislang nicht.
       
       Für den grünen Fraktionschef Volker Ratzmann ist die neuerliche
       Durchsuchung "ein Beweis dafür, dass die Bundesanwaltschaft mit dem Rücken
       zur Wand steht". Ratzmann weiter: "Offenbar hat sie so wenig, dass sie
       neues Material brauchen, um ihre Beschwerde gegen die Haftverschonung zu
       begründen."
       
       Tatsächlich hatte Generalbundesanwältin Monika Harms bereits am Mittwoch
       Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, H. von der Untersuchungshaft
       zu verschonen. Einen Eilantrag, H. bis zur Entscheidung über die Beschwerde
       wieder in Haft zu nehmen, hatte der Bundesgerichtshof aber abgelehnt.
       Nächste Woche soll nun der Dritte Senat des Karlsruher Gerichts darüber
       entscheiden.
       
       Wie sehr die Generalbundesanwältin unter Druck steht, ist ihrem ersten
       Interview zum Fall in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zu
       entnehmen. Auf den Protest gegen die Festnahme H.s angesprochen, sagte
       Harms: "Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof erlässt keinen
       Haftbefehl nur aufgrund von wissenschaftlichen Veröffentlichungen."
       
       Wenn sich aber ein Wissenschaftler in den Dienst kriminell agierender Leute
       stellte, so Harms weiter, "dann ist das genauso wenig ein neutrales
       Verhalten wie im Fall des Bankmitarbeiters, der mit der Abwicklung eines
       Transfers nach Luxemburg bei der Steuerhinterzienung hilft". Wie sich H. in
       den Dienst "kriminell agierender Leute" stellte, konnte oder wollte Harms
       nicht sagen.
       
       27 Aug 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uwe Rada
       
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