# taz.de -- Regierungsplan: Trojaner in der Mail vom Amt
       
       > Das Innenministerium will private Computer mit Mails von Behörden
       > ausspionieren. In der Amtspost soll sich Schnüffelsoftware verstecken.
       
 (IMG) Bild: Vorsicht bei Behördenpost: E-Mail-Nutzer am Uni-Computer in Frankfurt am Main
       
       Die Polizei soll Schnüffelsoftware künftig per elektronischer Amtspost
       verschicken dürfen. Das legen interne Papiere des Innenministeriums nahe.
       "In begründeten Ausnahmefällen", so schreibt das Bundesinnenministerium
       (BMI) von Wolfgang Schäuble (CDU), könne der sogenannte Bundestrojaner auch
       als getarnte Behörden-E-Mail an Verdächtige verschickt werden. Das müsse
       allerdings mit der entsprechenden Behörde abgesprochen werden. Das
       Bundesjustizministerium (BMJ) von Brigitte Zypries (SPD) findet so etwas
       allerdings gar nicht gut, weil es "das Vertrauen in Mails von staatlichen
       Stellen beeinflussen könnte".
       
       Am Freitag werden BMI, BMJ und Abgeordnete der Koalitionsfraktionen erneut
       über die Einführung der sogenannten Onlinedurchsuchung verhandeln. Bisher
       dürfen Polizei und Verfassungsschutz private Festplatten nicht heimlich
       ausspähen. Schäuble will allerdings möglichst schnell rechtliche Grundlagen
       hierfür schaffen. Dagegen sind Zypries und die SPD-Fraktion noch zögerlich.
       Vor der Sommerpause haben sie umfangreiche Fragenkataloge an Schäuble
       geschickt, die seine Leute jetzt in zwei je rund zwanzig Seiten langen
       Vermerken beantwortet haben. Dokumentiert sind die vertraulichen Schreiben
       im Webdienst [1][www.netzpolitik.org].
       
       So erläutert das BMI, dass das neue Spähwerkzeug "Remote Forensic Software"
       (RFS) genannt wird, was ungefähr "von außen kommende Ermittlungssoftware"
       bedeutet. Eine einsatzfähige Version könnte nach Aufhebung des vom
       Bundestag verfügten Entwickungsstopps "unverzüglich" fertiggestellt werden.
       
       Je nach technischen Voraussetzungen und Verhalten der "Zielperson" gebe es
       eine "Vielzahl" von Möglichkeiten, das RFS-Tool auf dem Rechner eines
       Gefährders zu installieren. Den Trick mit den gefälschten Behördenmails hat
       das BMI nur verraten, weil ausdrücklich danach gefragt wurde. Die
       Computerviren der Polizei sollen jedenfalls Antivirenprogramme und
       Firewalls auf dem auszuspähenden Computer unterlaufen können. Allerdings
       werde eine Firewall dabei nicht ausgeschaltet, der Schutz gegen
       konventionelle Viren bleibe also voll erhalten, verspricht das
       Schäuble-Ministerium. Die Hersteller von Informationstechnik würden auch
       nicht dazu angestiftet, absichtlich Schwachstellen in ihre Soft- oder
       Hardware einzubauen. Die Spähsoftware würde vielmehr für jeden Einzelfall
       neu entwickelt, damit sich Betroffene und die Hersteller von
       Antivirensoftware auf nichts einstellen können. Die Kosten seien deshalb
       auch noch "nicht bezifferbar". Daher fragt das Justizministerium, wie man
       mit einem derart aufwändigen Verfahren "dringende" Terrorgefahren abwehren
       will.
       
       Das BMI unterscheidet in seinem Papier zwischen einer einmaligen
       "Online-Durchsicht" des Computers und einer längerfristigen
       "Online-Überwachung". Letztere ist für die Ermittler besonders interessant,
       weil so auch Tasteneingaben protokolliert werden können, die nicht auf dem
       Computer gespeichert werden, etwa die Passwörter von externen
       Datenspeichern. Die neuen Rechtsgrundlagen sollen beides ermöglichen.
       
       Die RFS-Software würde auf dem fremden Rechner bestimmte Dateien suchen und
       diese, sobald eine Internetverbindung besteht, auf einen Polizeiserver
       übertragen. Dies könne Minuten bis zu einigen Tagen dauern, wenn der
       Zielrechner selten online ist. Damit der Überwachte keinen Verdacht
       schöpft, sollen jeweils möglichst wenig Daten übertragen werden. Schon
       deshalb habe die Polizei kein Interesse an Tagebüchern, Liebesbriefen und
       anderen Dateien, die zum besonders geschützten "Kernbereich persönlicher
       Lebensführung" gehören, versichert das Innenministerium.
       
       Die neuen Paragrafen für die Onlinedurchsuchung werden nicht für das
       Mitlesen von E-Mails und das Mithören von Internettelefonaten gelten.
       Darauf will das BMI aber nicht etwa verzichten, vielmehr glaubt es, dass
       dies schon durch die heutigen Befugnisse gedeckt ist. Auch die
       Fernsteuerung von Mikrofonen und Webcams im Computer ist nach Ansicht des
       BMI heute schon im Rahmen der "Wohnraumüberwachung" rechtlich möglich. Ob
       die neue Software auch zu diesen Zwecken eingesetzt werden könne, werde
       derzeit aber noch geprüft.
       
       29 Aug 2007
       
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