# taz.de -- Feinstaub: Anspruch auf saubere Luft
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gibt einem Anwohner Recht, der
       > die Stadt München auf Maßnahmen gegen Feinstaub verklagt hatte.
       
 (IMG) Bild: Dicke Luft? Ab jetzt können Bürger dagegen klagen.
       
       MÜNCHEN taz Bürger können ihre Kommune auf wirksame Maßnahmen gegen
       übermäßige Feinstaubbelastung verklagen. Dies hat gestern das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Welche Maßnahmen konkret
       verlangt werden können, ließ das Gericht allerdings offen. Der Rechtsstreit
       wird vor dem Verwaltungsgerichtshof München fortgesetzt.
       
       Geklagt hatte der Münchner Dieter Janecek, der als Landesgeschäftsführer
       für die bayerischen Grünen arbeitet und privat an der Landshuter Allee
       wohnt, einer Münchner Hauptverkehrsader. Dort wurden im Vorjahr die
       Grenzwerte für Feinstaub 92-mal überschritten, 2005 sogar 107-mal.
       Tolerabel ist die Überschreitung des Grenzwerts nach dem seit Anfang 2006
       geltenden EU-Recht aber nur 35-mal pro Jahr. Die
       Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass Feinstaub jährlich zu
       17.000 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland führt.
       
       Schon Ende März hatte das Bundesverwaltungsgericht auf Klage von Janecek
       festgestellt, dass das Land Bayern wegen der Überschreitung der Grenzwerte
       eigentlich einen Aktionsplan aufstellen muss. Nach deutschem Recht kann
       Janecek einen derartigen Aktionsplan aber nicht persönlich einklagen. Ob
       dies nach Europarecht möglich ist, muss noch der Europäische Gerichtshof
       entscheiden.
       
       Schon im März haben die Leipziger Richter jedoch angedeutet, dass Janecek,
       wenn es schon keinen umfassenden Aktionsplan gegen schlechte Luft gibt,
       wenigstens konkrete Einzelmaßnahmen verlangen kann. Dies hat das Gericht
       jetzt auch festgeschrieben. Die Argumentation der Stadt München, es fehle
       ja noch ein Aktionsplan des Landes, hat das Bundesverwaltungsgericht
       gestern abgelehnt.
       
       Welche Maßnahmen die Stadt erlassen muss, ließ das Leipziger Gericht
       freilich offen. Die Stadt könne vielmehr unter mehreren Maßnahmen
       auswählen. In Betracht kommt für die Richter zum Beispiel eine Umleitung
       des Lkw-Durchgangsverkehrs.
       
       Die Richter verlangen allerdings nur Maßnahmen, die "verhältnismäßig" sind.
       Damit ist wohl gemeint, dass nicht der Verkehrssektor allein die gesamte
       Feinstaubproblematik lösen muss. Nach Angaben von Janeceks Anwalt, Remo
       Klinger, trägt der Verkehrssektor an der Landshuter Allee 60 Prozent zur
       Feinstaubbelastung bei, davon rührt die Hälfte des konkreten Verkehrs auf
       dieser Straße.
       
       Die Leipziger Richter wiesen den Prozess zurück an den VGH, weil Kläger
       Janecek nicht direkt an der Messstelle wohnt, sondern 900 Meter davon
       entfernt. Es muss jetzt also gemessen werden, wie die Belastung bei ihm
       konkret aussieht.
       
       Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die den Prozess als Musterprozess
       unterstützte, begrüßte das Urteil. "Endlich gibt es ein einklagbares Recht
       auf saubere Luft", sagte Geschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH will nun in
       ausgewählten Kommunen Eilverfahren zur "Durchsetzung wirksamer
       Verkehrslenkungsmaßnahmen" initiieren.
       
       27 Sep 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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