# taz.de -- Freispruch erster Klasse: Andrej H. heißt wieder Holm
       
       > Nach der Haftverschonung im August hebt der Bundesgerichtshof den
       > Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen auf. Drei weitere Beschuldigte
       > sitzen noch. Die Bundesanwaltschaft ermittelt weiter.
       
 (IMG) Bild: Eindeutiges Urteil: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
       
       So viel Einigkeit ist selten. "Mutmaßungen und Indizien" sind keine
       Grundlage für einen Haftbefehl", freut sich der Chef der Linkspartei, Klaus
       Lederer. Der grüne Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann sagt: "Das haltlose
       Konstrukt hatte keinen Bestand." Die frühere grüne
       Verbraucherschutzministerin Renate Künast spricht von einer "Ohrfeige für
       die Generalbundesanwaltschaft".
       
       Der, den all dies betrifft, sitzt derweil bei der Pressekonferenz seiner
       Anwälte und freut sich. Seit dem gestrigen Mittwoch gibt es keinen
       dringenden Tatverdacht mehr gegen ihn. Aus dem Berliner Soziologen Andrej
       H. wird wieder Andrej Holm. Und der verlangt nun seine Rehabilitierung.
       Schließlich tauchen im Internet, sagt er im taz-Interview, "vor meiner
       fachlichen Expertise zwei Seiten Fallbeschreibung Andrej H. auf".
       
       Holm hat gute Chancen, seinen Ruf wiederherzustellen. Denn der Fall Andrej
       H. ist ein Fall Monika Harms geworden. "Bis zuletzt hat die
       Generalbundesanwältin den Bundesgerichtshof mit neuen Expertisen
       überhäuft", sagt Holms Anwältin Christina Clemm. Umsonst. Der
       Bundesgerichtshof (BGH) hat nicht nur die Haftverschonung bestätigt, er hat
       den Haftbefehl gegen Holm ganz aufgehoben. "Im Grunde haben die Richter
       deutlich gemacht, dass dieser Haftbefehl von Anfang an nicht rechtens war",
       sagt Clemm.
       
       Lehren ziehen die Ermittler daraus allerdings keine. Seit Mittwoch stehen
       19 Personen aus dem Umfeld von Holm und weitere drei Beschuldigte im Visier
       der Bundesanwaltschaft. Sie wurden zu sogenannten Zeugenbefragungen
       eingeladen. "Ziel ist es, das Umfeld auszuleuchten und nach weiteren
       Kontaktpersonen zu suchen", sagt Rechtsanwalt Alain Mundt. Wer seine
       Aussage verweigert, dem drohen bis zu sechs Monate Beugehaft. Am
       Mittwochnachmittag haben 100 Menschen vor dem Sitz des Bundeskriminalamts
       in Treptow gegen diese Form der "Einschüchterung" demonstriert.
       
       Inzwischen hat der BGH signalisiert, dass er innerhalb der nächsten drei
       Wochen über eine weitere Haftbeschwerde entscheiden will. Sie betrifft
       Florian L., Axel H. und Oliver R., die der versuchten Brandstiftung
       beschuldigt werden und als mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe"
       seit dem 1. August in Untersuchungshaft sitzen.
       
       "Nach der gestrigen Entscheidung des BGH müssen auch die drei aus der
       Untersuchungshaft entlassen werden", sagt L.s Anwalt Ulrich von
       Klingengräff. "Auch bei ihnen gibt es keinen dringenden Tatverdacht der
       Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung." Warum das so ist?
       Auch da gibt es Einigkeit. "Eine Brandstiftung ist keine terroristische
       Straftat", sagt der Chef des Republikanischen Anwaltsvereins, Wolfgang
       Kaleck.
       
       25 Oct 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uwe Rada
       
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