# taz.de -- Interview mit Andrej Holm: "Eine Ohrfeige für die Bundesanwaltschaft"
       
       > Der Soziologe Andrej Holm, der als Andrej H. unfreiwillig berühmt wurde,
       > verlangt seine volle Rehabilitierung.
       
 (IMG) Bild: Die BGH-Entscheidung ist eine Schlappe für Generalbundesanwältin Harms.
       
       taz: Herr Holm, sind Sie erleichtert? 
       
       Andrej Holm: Ja.
       
       Haben Sie damit gerechnet, dass der Bundesgerichtshof den Haftbefehl nicht
       nur ausgesetzt lässt, sondern sogar aufhebt? 
       
       Die Anwälte waren optimistisch, weil sie die Aktenlage kennen. Der BGH hat
       nun bestätigt, dass die Vorwürfe Konstrukte sind, wilde Thesen.
       
       Für den Ermittlungsrichter am BGH, der den Haftbefehl gegen Sie am 1.
       August ausgestellt hat, reichten diese "Konstrukte und Thesen" allerdings
       aus. 
       
       Deshalb war nicht unbedingt damit zu rechnen, dass der 3. Strafsenat den
       Haftbefehl nun komplett aufheben würde. Aber wir gingen davon aus, dass die
       Haftverschonung bestätigt wird. Dagegen hatte ja die Bundesanwaltschaft
       Beschwerde eingelegt. So, wie es nun gekommen ist, ist es eine schallende
       Ohrfeige für die Bundesanwaltschaft. Der BGH hat klargemacht, dass man
       alleine mit Spekulationen keinen dringenden Tatverdacht und damit einen
       Haftbefehl begründen kann.
       
       Welche Rolle spielte der öffentliche Druck? Es gab ja selten bei einem
       129a-Verfahren so große internationale Proteste. 
       
       Wie mir meine Anwälte versichern, ist mein Fall der erste, bei dem ein
       Beschuldigter, der wegen 129a in Untersuchungshaft kommt, noch vor
       Prozessbeginn wieder rauskommt. Zumindest für die Haftverschonung vom 21.
       August ist der Protest hier in Deutschland, aber auch international von
       großer Bedeutung gewesen. Es haben sich ja nicht nur Wissenschaftler zu
       Wort gemeldet. Auch bei der Generalbundesanwältin kamen tausende Briefe an.
       
       Der internationale Protest richtete sich gegen die Festnahme des Soziologen
       Andrej Holm. In seiner gestrigen Entscheidung bescheinigt Ihnen der BGH
       aber auch eine "Einbindung in die linksextremistische Szene". 
       
       Die Unterstützer haben sicher meine Arbeit als Stadtsoziologe in den
       Vordergrund gestellt. Auf der anderen Seite war immer klar, dass es auch
       darum geht, dass ich als Linker in sozialen Basisbewegungen aktiv bin. Das
       ist Teil meiner Überzeugung, die auch meinen Kollegen aus der Wissenschaft
       bekannt ist. In den Stellungnahmen ist aber auch explizit darauf
       hingewiesen worden, dass es kein Verbrechen ist, wenn die Wissenschaft sich
       mit sozialen Bewegungen verbündet; wenn wir also den Elfenbeinturm der
       Theorien verlassen und uns in die Protestbewegungen einmischen. Die
       Unterstützungsbewegung war damit auch eine Unterstützung für die kritische
       Wissenschaft.
       
       An Ihrem Namen bleibt trotz allem der Vorwurf des Terrorismusverdachts. Was
       heißt das für Ihren weiteren Werdegang als Soziologen, der ja auch von
       öffentlichen Aufträgen abhängig ist? 
       
       Wenn man meinen Namen jetzt im Internet eingibt, tauchen vor meiner
       fachlichen Expertise zwei Seiten Fallbeschreibung Andrej H. auf. Das ist
       natürlich für jeden künftigen Auftraggeber eine Hürde, die es zu überwinden
       gilt. Wir werden nun mit der Forderung Druck machen, das Verfahren
       einzustellen. Wir werden darüber hinaus dazu beitragen, den Verlauf des
       Verfahrens in dem notwendigen Maße, auch für die Öffentlichkeit, zu
       dokumentieren, um zur endgültigen Rehabilitierung zu gelangen.
       
       24 Oct 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uwe Rada
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) BGH zu Terrorverdacht: Haftbefehl gegen Andrej Holm rechtswidrig
       
       Gegen den Berliner Stadtsoziologen, der verdächtigt wurde, Mitglied der
       "militanten gruppe" zu sein, besteht nach Ansicht des BGH kein dringender
       Tatverdacht.
       
 (DIR) Freispruch erster Klasse: Andrej H. heißt wieder Holm
       
       Nach der Haftverschonung im August hebt der Bundesgerichtshof den
       Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen auf. Drei weitere Beschuldigte
       sitzen noch. Die Bundesanwaltschaft ermittelt weiter.