# taz.de -- Kommentar Urteil Lokführer: Mehdorn unter Zugzwang
       
       > Das Lokführer-Urteil des sächsischen Landesarbeitsgerichtes in Chemnitz
       > ist zu begrüßen. Es sichert Beschäftigten in Deutschland das Recht, für
       > ihre Interessen die Arbeit niederzulegen.
       
       Es ist gleich, ob man den Streik der Lokführer noch unterstützt oder nicht
       - das Urteil des sächsischen Landesarbeitsgerichtes in Chemnitz ist zu
       begrüßen. Denn es sichert allen Beschäftigten in Deutschland das Recht, im
       Kampf für ihre Interessen die Arbeit niederzulegen. Jedes andere Urteil
       hätte einen schalen Beigeschmack hinterlassen.
       
       So war auch das im Oktober ausgesprochene Verbot eines Streiks im Fern- und
       Güterverkehr der Deutschen Bahn nicht nachvollziehbar. Wenn, wie in der
       Vergangenheit geschehen, Krankenhäuser bestreikt werden dürfen, muss das
       auch bei den Lokomotiven der Deutschen Bahn möglich sein. Das gilt umso
       mehr, als dass sowohl in Krankenhäusern als auch bei der Bahn genug
       Personal vorhanden ist, um eine Notfallversorgung aufrecht zu erhalten.
       Insofern ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt.
       
       Anders als bei anderen Arbeitskämpfen wird nicht nur das bestreikte
       Unternehmen zu leiden haben, sondern auch alle Firmen, die vom Transport
       durch die Deutsche Bahn abhängig sind. Doch zur Panikmache besteht deshalb
       kein Grund. Plakative Horrorschätzungen von bis zu 50 Millionen Euro
       volkswirtschaftlichen Schaden pro Tag müssen relativiert werden. Ihnen
       liegt die Annahme zugrunde, dass tatsächlich kein einziger Güterzug mehr in
       Deutschland fährt. Das wird nicht passieren, denn gerade mal ein gutes
       Drittel der 5.400 Lokführer, die die Güterzüge der Deutschen Bahn fahren,
       sind streikwillig und dazu berechtigt. Und mit den verbeamteten und nicht
       bei der GDL organisierten Lokführern können die wichtigsten Verkehrsströme
       aufrecht erhalten werden. Zudem hatten die Unternehmen genug Zeit, sich wo
       möglich um Transportalternativen zu kümmern - und haben das auch getan.
       
       Beschädigt aus dem Chemnitzer Verfahren geht allerdings die Deutsche Bahn
       hervor. Denn am Ende hat ihre Klage dazu geführt, dass die Solidarität mit
       der Lokführergewerkschaft wieder gestiegen ist. Der Bahnvorstand sollte nun
       die richtigen Lehren daraus ziehen und den Konflikt mit der GDL am
       Verhandlungstisch lösen. Und ihr dort endlich einen eigenständigen
       Tarifvertrag anbieten.
       
       2 Nov 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stephan Kosch
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Bahn-Tarifstreit: Eine Einigung wird schwierig
       
       Bislang sind sich Bahn und Lokführergewerkschaft noch nicht nähergekommen.
       Die Bahn-Angebote haben Tücken.
       
 (DIR) Urteil zum Güter- und Fernverkehr: Lokführer dürfen Streiks ausweiten
       
       Triumph für die GDL: Das Gericht hat den Lokführern erlaubt, im Güter- und
       Fernverkehr zu streiken. Ein Streiktag im Güterverkehr würde rund 50
       Millionen Euro kosten.