# taz.de -- Prozess gegen Khaled El Masri: In die einsame Freiheit
       
       > El Masri ist draußen. Zwei Jahre Bewährung verhängte das Memminger
       > Gericht wegen Brandstiftung gegen die Ex-CIA-Geisel. Der Gutachter sieht
       > ihn an der Grenze zum Wahnhaften.
       
 (IMG) Bild: Ein Zeichen des Bedauerns seitens der Bundesregierung, und El Masris Seele käme zur Ruhe, ist sich der Gutachter sicher.
       
       In diesem Gesicht lässt sich nicht lesen. Selbst in dem Moment, als Richter
       Götz Helms die Aussetzung der zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung
       verkündet - als mit einem Mal die Freiheit ruft, die Rückkehr zur Familie
       -, verzieht Khaled El Masri keine Miene. Er verlässt den Memminger
       Gerichtssaal, wie er gekommen ist: scheinbar unbeteiligt, ohne Geste. Kein
       Freund, kein Verwandter von ihm sitzt im Zuschauerraum. El Masri hat schon
       lange keine Freunde mehr.
       
       In seiner Wahrnehmung dürfte der 44-Jährige an diesem Dienstagabend
       lediglich einen Zwischenerfolg im lange währenden Kampf gegen die
       Geheimdienste erreicht haben. Es ist ein Kampf außerhalb der Begrenzungen
       deutschen Rechts, einer, der aus El Masris Sicht allein nicht zu gewinnen
       ist: Die Angriffe der CIA und des BND werden mit den Methoden des Verrats
       und der gezielten Desinformation geführt, notfalls müssen sie mit dem
       Mittel der Gewalt beantwortet werden. Das ist die Logik dieses Angeklagten,
       der nun wieder frei ist.
       
       Das Denken eines Verrückten, ließe sich schlussfolgern. Doch ist nicht auch
       die Vorgeschichte dieses Straftäters verrückt? Im Dezember 2003 wurde
       Khaled El Masri auf einer Busfahrt nach Skopje in Mazedonien von
       Sicherheitskräften festgesetzt und 23 Tage später von CIA-Agenten in einem
       Flugzeug nach Afghanistan verschleppt. Die Namen der 13 Agenten sind
       bekannt, die Münchner Staatsanwaltschaft hat Haftbefehle erlassen. Doch die
       Bundesregierung hat sie, mit Verweis auf die Aussichtslosigkeit des
       Unterfangens, nie an die Amerikaner weitergeleitet. Fünf Monate verbrachte
       El Masri in einem Kerker, bis er an der albanisch-mazedonischen Grenze
       wieder in die Freiheit gestoßen wurde. In Gefangenschaft war er immer
       wieder nach den Vorgängen und Personen im Neu-Ulmer Mulitikulturhaus
       gefragt worden, einer Moschee, in der er früher oft war. Der jetzt
       verbotene Verein galt als islamistische Zelle.
       
       Erlebnisse aus dieser Haftzeit hat El Masri dem Gericht geschildert.
       Einmal, als er mit seiner leisen Stimme, die keine Modulation kennt, von
       der Folterung eines Zellennachbarn berichtet, bricht seine Rede ab. Aus
       seinem Gesicht rollen Tränen, durch kein Schluchzen angekündigt, ganz
       unerwartet, wie aus einer Steinbüste. Richter Helms, der dem Angeklagten
       interessiert und geduldig zuhört, ordnet eine zehnminütige Pause an.
       
       Die bis heute ungeahndete Entführung ist nicht nur für El Masris
       Verteidiger Manfred Gnjidic die Wurzel alles weiteren Unglücks, das sein
       Mandant erlitten und schließlich auch anderen zugefügt hat. Auch der vom
       Landgericht hinzugezogene psychiatrische Gutachter kommt zu diesem
       Ergebnis. Er attestiert dem Angeklagten eine "andauernde
       Persönlichkeitsveränderung nach einer Extrembelastung". Seit seiner
       Rückkehr aus Afghanistan fühlt sich El Masri eingekreist von
       Geheimdienstleuten, er hat eine feindselige Grundhaltung allen Menschen
       gegenüber entwickelt. Davon blieb auch sein Anwalt Gnjidic nicht verschont,
       er hatte den Kontakt zu seinem Mandanten zeitweise verloren.
       
       Vor allem aber hat El Masri seine Reaktionen nicht mehr unter Kontrolle.
       Der Gutachter hat keinen Zweifel daran, dass es die Entführung durch die
       CIA und die Misshandlungen durch Kälte und Nahrungsentzug im Kerker
       tatsächlich gegeben hat.
       
       El Masri selbst will nicht, dass man ihn für verrückt hält. Siebenmal seit
       2004 haben die Krankenkassen Anträge seines Anwalts abgelehnt, seinen
       Mandanten zu therapieren. Im Januar 2006 kam es schließlich zu einigen
       Sitzungen im Ulmer Behandlungszentrum für Folteropfer. "Viel zu spät",
       befindet in Memmingen der Gutachter, zu diesem Zeitpunkt sei der Angeklagte
       bereits in Denkmuster verfallen, die an der Grenze zur Wahnhaftigkeit
       gelegen hätten. Eines Nachts, erzählt El Masri dem Gericht, sei er mit
       seiner Familie auf der Autobahn gefahren, als sein Wagen von vier
       Limousinen eingekeilt wurde. Kilometerlang habe ihn der Konvoi verfolgt,
       dann sei er im Dunkeln verschwunden.
       
       Die einzige Behörde, die sich in dieser Phase intensiv um El Masri kümmert,
       ist das Arbeitsamt in Neu-Ulm. Die Mitarbeiter wollen ihn, den
       Hartz-IV-Empfänger, zwingen, endlich wieder zu arbeiten. Er muss an einer
       Fahrerschulung des Kfz-Prüfunternehmens Dekra in Ulm teilnehmen. "Ich
       wollte das nicht", sagt El Masri vor Gericht. Er fehlt unentschuldigt, soll
       das schriftlich begründen. Unwirsch schreibt er von einem Treffen mit einer
       "Blondine", das er habe wahrnehmen müssen. Der Dekra-Projektleiter ruft ihn
       in sein Büro und will ihm eine Abmahnung in die Hand drücken. Masri
       zerreißt sie, es kommt zum Wortwechsel, dann schlägt der 1,80 Meter große
       und 112 Kilogramm schwere Mann zu und verletzt den Vorgesetzten am Kopf. Es
       ist der 29. Januar.
       
       El Masri hat jetzt eine Strafanzeige wegen Körperverletzung am Hals, doch
       ihn beschäftigen weiter die mysteriösen "Zwischenfälle" in seinem Alltag.
       Einmal ist er sicher, seine Wohnung sei durchsucht worden. Dann, Anfang
       April, geht er in den Metro-Markt in Neu-Ulm. Er will einen MP3-Player
       zurückgeben, aus dem "eine schwarze Flüssigkeit" ausgetreten sei. Die
       Verkäuferin zweifelt, fragt nach, will genau wissen, wie und was El Masri
       mit dem Gerät, mit den Batterien getan habe. Er schreit die Frau an, sie
       solle sie sich "in den Arsch schieben", und geht. Daraufhin wird seine
       Kundenkarte gesperrt, er bekommt Hausverbot.
       
       Am 12. April kehrt er zurück, verlangt, erneut die Verkäuferin zu sprechen.
       Er spuckt ihr ins Gesicht. Der Sicherheitsdienst wird gerufen, doch El
       Masri setzt sich in die Cafeteria des Markts und verlangt, in Ruhe gelassen
       zu werden. Eine Polizeistreife muss ihn abführen. Damit hat er sich auch
       eine Anzeige wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch eingehandelt.
       
       Doch seine innere Logik führt ihn zu ganz eigenen Schlüssen. War er nicht
       bei dem Streit mit der Verkäuferin von einem dritten Mann beobachtet
       worden? Sollte er hier bewusst in eine "Falle" gelockt und danach als
       Gewalttäter und Querulant abgestempelt werden? Schon im Fall des
       verprügelten Dekra-Lehrers war der Vorgang verdächtig schnell der Presse
       zugespielt worden. Er habe gedacht, sagt El Masri vor Gericht, die
       Verkäuferin sei entweder direkt ein Mitglied der Geheimdienste oder eine
       "Marionette".
       
       Schließlich, am 16. Mai, soll die CIA endlich seine Antwort bekommen. Am
       frühen Morgen kauft El Masri an einer Tankstelle drei Kanister mit Benzin
       und fährt zum Metro-Markt. Doch im Innern sieht er Menschen. Er ändert den
       Plan und kehrt am 17. Mai zurück. Mit dem Heck seines Wagens kracht er in
       die Eingangstür, dann stürmt er mit einem Beil und dem Benzin in den ersten
       Stock, auf der Suche nach den Büros. Er findet sie nicht und entzündet das
       Benzin schließlich an vier Stellen im Erdgeschoss, längst schrillt die
       Alarmanlage. Als die Polizei ihn festnimmt, wehrt er sich nicht.
       
       "Ich musste was machen, um mich und meine Sicherheit zu verteidigen",
       begründet El Masri vor Gericht. "Ich musste irgendwas tun, um den Plan,
       das, was die vorhaben, zu zerstören."
       
       Der Metro-Markt öffnet am 18. Mai wieder, anfangs ist von einem Schaden von
       500.000 Euro die Rede. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
       Memmingen sind es noch etwas mehr als 300.000 Euro. Vor Gericht wird klar:
       Es entstand ein Schaden in Höhe von 89.000 Euro - verursacht durch das
       Löschwasser der Sprinkleranlage. Die Staatsanwaltschaft spricht lapidar von
       einem "Schreibfehler", ein Gutachter sagt, die Gefahr eines Großbrandes
       habe nie bestanden.
       
       Der Ausbruch ist da 
       
       El Masri wird in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung des
       Bezirkskrankenhauses Kaufbeuren untergebracht, eine Therapie findet nicht
       statt. Monate vergehen, während er auf das Ergebnis des psychiatrischen
       Gutachtens wartet, an dessen Erstellung er willig mitarbeitet. Am 2.
       September kommt es zu einem Ausbruch. Er verlangt, einen Richter, einen
       Staatsanwalt und einen Arabischdolmetscher zu sprechen. Er ist überzeugt,
       das Gutachten werde absichtlich verzögert, die Ärzte arbeiteten mit der CIA
       zusammen, seine medizinischen Daten würden an diese weitergeleitet. Er
       spricht nur noch Arabisch. Bis zum Prozessbeginn wird er in eine
       Justizvollzugsanstalt verlegt.
       
       Am Ende der Verhandlung spricht Richter Götz Helms ein mildes Urteil. Er
       macht deutlich, dass er die Entführung nach Afghanistan nicht nur für
       glaubhaft hält, sondern auch für ursächlich für die Straftaten des
       Angeklagten. Der kann zurück zu seiner Frau und seinen mittlerweile sechs
       Kindern. Zurück in seine Isolation, seine Geldnot und seine Ängste.
       
       Einmal fragt Verteidiger Gnjidic den psychiatrischen Gutachter, was
       geschehen könnte, wenn sein Mandant weiter allein gelassen wird. "Es
       besteht die Gefahr, dass hier eine wahnhafte Entwicklung stattfinden kann",
       lautet die Antwort. Der Anwalt will wissen, ob El Masris Seele geholfen
       worden wäre, wenn ihm die Bundesregierung irgendwann mal eine
       Entschuldigung, irgendein Zeichen des Bedauerns, der Anteilnahme hätte
       zukommen lassen. "Ja, sicher", sagt der Gutachter sichtlich erstaunt - als
       sei es dumm, etwas anderes anzunehmen.
       
       13 Dec 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rüdiger Bässler
       
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